N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 06.12.2010.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Blumenthal, Holzdorf
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Werner Jepsen
Gemeindevertreter Jens Delfs
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker
2.stellv. Bürgermeister Michael Halfe
Gemeindevertreter Hans Kerschhagl
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreter Michael Meyer
Gemeindevertreterin Christine Ripka Edle von Röthlin
Gemeindevertreter Uwe Rodust
Gemeindevertreter Mark Schulz
Gemeindevertreter Rudolf von Spreckelsen

Abwesend sind:
1.stellv. Bürgermeister Hilmar Kellinghusen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur
7. Winterdienst Gemeindeweg Maasleben/Archangel
8. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 13/2010
9. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 14/2010
10. Beleuchtung der Bushaltestelle Seeholz
11. II. Nachtragshaushaltssatzung und II. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 15/2010
12. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 16/2010

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Fragen werden von den anwesenden Einwohnern nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Herr von Spreckelsen berichtet als Bauausschussvorsitzender über folgende Punkte:

- durchgeführte Wegebereisung, Abstimmung von Knickputzarbeiten und Ausheben von Gräben an Wegen
- Abnahme Bushaltestelle ehemalige Schule und Zufahrt zur Sporthalle; Ergebnis: gute Ausführung
- Durchführung Winterdienst
- Liste der neuen Schneevögte, Anschreiben durch das Amt

Frau Denker informiert als Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Soziales und Kultur in folgenden Angelegenheiten:

- Laternenumzug, leider fehlten tlws. die Ausschussmitglieder zur Unterstützung, Feuerwehrmänner halfen dafür mit
- Kinderweihnachtsfeier fällt 2010 wegen mangelnder Resonanz aus dem Vorjahr aus
- Faschingsfeier findet am 06.03.2011 in der Turnhalle und Jugendraum statt

Frau von Röthlin teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte der letzten Ausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.


zu TOP 6. Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur

Durch das Ausscheiden von Frau Jenny Richter als wählbare Bürgerin im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur ist eine Nachbesetzung notwendig. Der Gemeindevertretung liegt ein Vorschlag der SPD-Fraktion vor. Diese schlägt Herrn Jens-Uwe Hardt aus Holzdorf vor.

Beschluss:
Zum Nachfolger als wählbarer Bürger für Frau Jenny Richter im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur wird Herr Jens-Uwe Hardt gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Winterdienst Gemeindeweg Maasleben/Archangel

Herr von Spreckelsen berichtet über die mündliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Thumby und Holzdorf über die Durchführung des Winterdienstes für den Plattenweg zwischen Archangel und Maasleben. Dieser wird dort von der Gemeinde Thumby durchgeführt, weil die Gemeinde Holzdorf an anderer Stelle den Winterdienst für die Gemeinde Thumby durchführt. Aufgrund des letzten Winters und des hohen Räumungsaufwand hat die Gemeinde Thumby eine Rechnung in Höhe von 1.000 € gestellt. Der Gemeinde Thumby wurde mitgeteilt, dass die Rechnung nicht bezahlt wird, welche daraufhin die mündliche Vereinbarung gekündigt hat. Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung in dieser Angelegenheit empfohlen, den Weg entsprechend zu beschildern, dass kein Winterdienst durchgeführt wird.



Beschluss:
Es wird beschlossen, den Plattenweg zwischen Archangel und Maasleben entsprechend zu beschildern, dass dort kein Winterdienst durchgeführt wird.
  


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 13/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 35 Aktien erwerben. 


Frau von Röthlin teilt mit, dass der Finanzausschuss empfiehlt, keine Aktien zu erwerben.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.



Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 14/2010

Bürgermeister Böttcher hat mit der Damp Holding AG hinsichtlich der Verlängerung der Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz gesprochen. Es wurde der anliegende 4. Nachtrag erarbeitet.


Frau von Röthlin erläutert den Anwesenden die Vereinbarung mit der Damp Holding, welche sich bis 2021 verpflichtet, sich mit 51.000 € pro Jahr am Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz zu beteiligen.


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den 4. Nachtrag zu unterschreiben.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beleuchtung der Bushaltestelle Seeholz

Herr von Spreckelsen berichtet, dass der Bauausschuss sich die Situation vor Ort angesehen hat, und folgende Maßnahmen durchzuführen sind:

- die dortigen Hecken und Knicks zurückschneiden
- ein stärkeres Leuchtmittel in die Lampe einsetzen.

Der Bürgermeister wird mit den einzelnen Grundstückseigentümern bezüglich des Zurückschneidens ein Gespräch führen, bevor eine offizielle Aufforderung durch das Amt erfolgt. Ob diese Maßnahmen Erfolg haben,soll in diesem Winter beobachtet werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der angrenzende Knick durch den Anlieger so aufgekappt werden soll, dass die vorhandenen Laternen ihre Lichtkegel besser entfalten können. Der Anlieger wird direkt vom Bürgermeister angesprochen. Des weiteren wird ein stärkeres Leuchtmittel eingesetzt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. II. Nachtragshaushaltssatzung und II. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 15/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan.


Frau von Röthlin trägt Eckdaten der II. Nachtragshaushaltssatzung und des II. Nachtragshaushaltsplans der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2010 vor.


Beschluss:

Der II. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die II. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 16/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Frau von Röthlin trägt den Haushalt mit seinen Veränderungen zum Vorjahr vor.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               851.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               851.600,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               72.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               72.400,00 EUR

festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:



1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.000,-- EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Werner Jepsen  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer