N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 05.12.2011.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Blumenthal, Holzdorf
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Werner Jepsen
Gemeindevertreter Udo Bienge
Gemeindevertreter Jens Delfs
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker
1.stellv. Bürgermeister Hilmar Kellinghusen
Gemeindevertreter Hans Kerschhagl
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreterin Christine Ripka Edle von Röthlin
Gemeindevertreter Uwe Rodust
Gemeindevertreter Mark Schulz
Gemeindevertreter Rudolf von Spreckelsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Meyer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Erstellung des Kanalkatasters
Kostenanschlag nach Ausschreibung der Reinigungs- und Inspektionsleistungen
  Beschlussvorlage - 26/2011
7. Gemeindezusammenschluss
  Beschlussvorlage - 19/2011
8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 20/2011
9. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 23/2011
10. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 24/2011
11. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 25/2011
12. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 27/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Einwohnern werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Frau Denker berichtet für den Sozialausschuss über die neue Jugendrotkreuzgruppe, den stattgefundenen Laterneumzug und den Ausfall der diesjährigen Weihnachtsfeier.

Frau von Röthlin verweist auf die heutige Tagesordnung, welche die Beratungspunkte der letzten Finanzausschusssitzung enthält.

Herr von Spreckelsen teilt mit, dass die letzte Bauausschusssitzung im September war, und bisher nur ein Ortstermin bezüglich Straßenverschmutzung durch die Maistransporte stattfand.


zu TOP 6. Erstellung des Kanalkatasters
Kostenanschlag nach Ausschreibung der Reinigungs- und Inspektionsleistungen
Beschlussvorlage - 26/2011

Am 26.09.2011 hat die GV zuletzt über das Thema beraten und beschlossen. Es sollte mit der Maßgabe der Kosteneinhaltung geplanter Weise zu Ende gebracht werden.

Die Ausschreibung der Leistung für das Reinigen und Inspizieren der Kanäle mit 6 Bietern aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Submission war am 03.11.2011) hat leider zu höheren Einheitspreisen bei einigen Teilleistungen geführt. Die angenommenen Kosten für die Reinigung und Inspektion der Mischwasserkanäle wurden sowohl von Herrn Andresen als auch von Aqua-tec etwas zu optimistisch angesetzt.

Würde alles so beauftragt, wie beschlossen, so würden insgesamt Kosten für die Erstellung des Katasters von rund 100.000 € anfallen (gegenüber 85.000 € also rund 17,5 % mehr). Nun haben Herr Hohmann und Herr Andresen überlegt, wo es ggf. sinnvolle Einsparpotentiale gibt. Diese werden in der Nichtdurchführung der Schachtscannung gesehen. Wenngleich diese durchaus hilfreich ist, so kann sie bei Bedarf auch später mal nachgeholt werden, da diese Inspektion ohnehin mit einem separaten Inspektionsfahrzeug durchgeführt würde.
Die Auftragssumme für das Reinigen und Inspizieren der RW-, SW- sowie MW-Kanäle nebst sämtlicher Grundstücks- und Regenablaufanschlussleitungen würde sich excl. der Schachtscannung auf rund 65.000 € belaufen. Zählt man den Aufwand von Aqua-tec mit rund 29.000 € hinzu, so landet man bei Gesamtkosten von rund 94.000 € (sprich rund 10 % über dem Schätzwert von 85.000 €).

Der Beschluss vom 26.09.2011 sieht vor, dass weiter gemacht werden soll, wenn die Kosten eingehalten werden. Da dieses aus o.g. Gründen nicht ganz der Fall ist, muss neu beraten und beschlossen werden. Es bietet sich an, dieses in der Finanzausschusssitzung am 28.11.2011 zu tun. Herr Andresen hat mit Frau von Röthlin besprochen, dass dieser Punkt auf die Tagesordnung kommt. Herr Hohmann vom Büro Aqua-tec erhält ebenfalls eine Einladung zur Sitzung und wird vortragen.


Herr von Spreckelsen informiert über die Kostenergebnisse aufgrund der durchgeführten Ausschreibung und dass auf die Schachtscannung verzichtet wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Aufstellung des Kanalkatasters weiter zu betreiben. Die Schachtscannung soll nicht durchgeführt werden. Die sich unter dieser Maßgabe mit Kostenanschlag nach Submission vom 03.11.2011 ergebenden Gesamtkosten von rund 94.000 € werden anerkannt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Vermögenshaushalt 2012 ff. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Gemeindezusammenschluss
Beschlussvorlage - 19/2011

Die Gemeindevertretung Holzdorf hat am 07.12.2009 beschlossen, Gespräche mit den Nachbargemeinden über einen Gemeindezusammenschluss führen zu wollen. Dieses wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und den Nachbargemeinden unverzüglich mitgeteilt.

Sodann hat die Amtsverwaltung verschiedene Grundlagen einer möglichen Fusion sowie diverse Daten der möglichen Partner Damp, Holzdorf, Loose, Rieseby, Thumby und Waabs zusammengetragen. Ein erstes ergänzendes und korrigierendes Abstimmungsgespräch hat gemeinsam mit den Bürgermeistern und ihren Stellvertretern am 24.02.2010 im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden.

Die Gemeinden Damp, Thumby und Waabs haben zwischenzeitlich erklärt, einen Zusammenschluss derzeit nicht weiter verfolgen zu wollen. Die Gemeindevertretungen Loose und Rieseby haben am 18. bzw. 30.03.2011 jeweils einstimmig beschlossen, dass ein Gemeindezusammenschluss für sie in Betracht kommt, wobei eine konkrete Konstellation noch nicht bekannt war. Vertreter der Gemeinden Holzdorf, Loose und Rieseby haben die Angelegenheit am 21.09.2011 nochmals grundsätzlich erörtert. Im Ergebnis herrschte Einigkeit, dass die Gemeinden nunmehr zügig eine Beratung in ihren Gremien (Fraktionen, Finanzausschüsse, Gemeindevertretungen) vornehmen und zu einer grundsätzlichen Meinungsfindung gelangen. Während dieses Verfahrens ist die Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner bedeutsam, weshalb eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden für eine größtmögliche Transparenz sorgen wird. Dies soll durch öffentliche Behandlung des Themas, eine entsprechende Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen, durch Einwohnerversammlungen oder das persönliche Gespräch erfolgen.

Soweit es zu einer Vereinigung kommen soll, bietet sich der 01.01.2013 an, da wegen der Haushaltsplanung ein Jahresbeginn Sinn macht und im Jahr 2013 Kommunalwahlen stattfinden, die bereits für die Wahl einer gemeinsamen Gemeindevertretung genutzt werden könnten. Folglich sollten die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse möglichst noch in diesem Jahr gefasst werden, um die Zeit bis Herbst 2012 sowohl für „Rückkopplungen“ zu den Bürgern als auch für vertiefende Gespräche nutzen zu können.

Der Präsentation und dem Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages können weitere Einzelheiten entnommen werden.


Herr Bürgermeister Jepsen berichtet über die geführten Gespräche mit der Gemeinde Rieseby, die in einer guten und nachbarschaftlichen Atmosphäre stattfanden. In vielen Punkten herrschte Einigkeit, die Vereine, Verbände und Feuerwehren sind von einem Zusammenschluss nicht betroffen. Im Januar 2012 finden in beiden Gemeinden zu diesem Thema Einwohnerversammlungen statt. Es sind noch keine Beschlüsse zu fassen, da bisher nur Argumente und Standpunkte ausgetauscht wurden.


Beschluss:

zu TOP 8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 20/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Frau von Röthlin berichtet über die Diskussion im Finanzausschuss zum Erlass einer solchen Satzung. Im Ausschuss wurde die Notwendigkeit zum Erlass einer solcher Satzung nicht gesehen. Herr Kellinghusen verweist auf die Plakatierung in der Gemeinde, wobei es sich meistens um Veranstaltungen in der Gemeinde handelt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 23/2011

Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Holzdorf enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen,
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden,
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.



Die Ausschussvorsitzende erläutert kurz die Veränderungen zur bisherigen Satzung.


Beschluss:

Die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 24/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Es werden durch Frau von Röthlin die Veränderungen zur ursprünglichen Haushaltsplanung dargestellt. Hervorzuheben ist die geringere Rücklagenentnahme sowie aber auch die höheren Kosten für die Straßenunterhaltung und Winterdienst in Höhe von 20.000 €.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 25/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Durch den Haushalt 2012 wird die allgemeine Rücklage aufgebraucht, wodurch die Gemeinde keinen Bewegungsspielraum im Haushalt mehr hat. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Fehlbetragszuweisung beantragt werden muss. Die offenen Fragen zur Ostsee-Fjord-Schlei GmbH aus dem Finanzausschuss werden von Herrn Stöcks beantwortet.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               894.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               894.400,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               54.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               54.800,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 27/2011
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Jugendraum, Turnhalle Seeholz



Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Werner Jepsen

stellv. Wahlvorsteher: Uwe Rodust

Schriftführer/in:            Hilmar Kellinghusen

stellv. Schriftführer/in: Christiane von Röthlin

Beisitzer/in:            Mark Schulz

Beisitzer/in:            Christel Klöpper

Beisitzer/in:            Jens Delfs

Beisitzer/in:            Hans Kerschhagl

Beisitzer/in:            Michael Meyer

Beisitzer/in:            Sönke Röhe

                                         
Reserve: Jens-Uwe Hardt, Silke Reimers

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Herr Bürgermeister Jepsen informiert die Öffentlichkeit über den gefassten Beschluss. 



Christoph Stöcks  Werner Jepsen 
Protokollführer  Bürgermeister