N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 26.09.2011.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumental, Blumental, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Werner Jepsen
Gemeindevertreter Udo Bienge
Gemeindevertreter Jens Delfs
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker
1.stellv. Bürgermeister Hilmar Kellinghusen
Gemeindevertreter Michael Meyer
Gemeindevertreterin Christine Ripka Edle von Röthlin
Gemeindevertreter Uwe Rodust
Gemeindevertreter Mark Schulz
Gemeindevertreter Rudolf von Spreckelsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans Kerschhagl (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Christel Klöpper (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Burkhard Nielsen

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung von Herrn Udo Bienge zum Gemeindevertreter
  Beschlussvorlage - 14/2011
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
7. über die Wahl, Ernennung und Vereidigung der / des 2. stellvertretenden Bürgermeister/in.
  Beschlussvorlage - 8/2011
8. über die Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss.
  Beschlussvorlage - 17/2011
9. Wahl eines Mitgliedes für den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 9/2011
10. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur.
  Beschlussvorlage - 3/2011
11. Wahl eines stellv. Mitgliedes für den Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur.
  Beschlussvorlage - 18/2011
12. Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
  Beschlussvorlage - 16/2011
13. Wahl einer/eines Vorsitzenden für den Ausschuss "Prüfung der Jahresrechnung"
  Beschlussvorlage - 7/2011
14. Wahlen von stellvertretenden Mitgliedern im Rahmen der Ausschussneubesetzung
  Beschlussvorlage - 22/2011
15. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Holzdorf sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 5/2011
16. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Holzdorf sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 6/2011
17. Erstellung Kanalkataster, Bericht nach erfolgter Vermessung
  Beschlussvorlage - 10/2011
18. Erneuerung der südwestlichen Fensterfront des Feuerwehrgerätehauses in Seeholz
  Beschlussvorlage - 11/2011
19. Bericht über das Ergebnis der SW-Pumpenwartung 2011
  Beschlussvorlage - 13/2011
20. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 12/2011
21. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Holzdorf
  Beschlussvorlage - 21/2011

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung von Herrn Udo Bienge zum Gemeindevertreter
Beschlussvorlage - 14/2011

Der Gemeindevertreter Herr Michael Halfe hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Laut Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) der Gemeinde Holzdorf ist Herr Udo Bienge als nächster Bewerber festgestellt worden. Herr Udo Bienge ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.

Bürgermeister Werner Jepsen verpflichtet Herrn Bienge durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten.


Beschluss:

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Jepsen stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Angelegenheiten
1. Wahlen von stellvertretenden Mitgliedern im Rahmen der Ausschussneubesetzung als
neuen Punkt 14
2. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Holzdorf als neuen Punkt 21
zu erweitern.

Beschluss:
Diesem Antrag wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeister wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Frau von Röthlin berichtet als Finanzausschussvorsitzende über die finanzielle Lage der Gemeinde, welche nicht ganz so schlecht ist, wie erwartet. Auf der Einnahmenseite sind Mehreinnahmen von 61.900,- €, wobei aber auf der Ausgabenseite Mehrausgaben von 30.700,- € zu verbuchen sind. Durch den Überschuss wird der Haushalt merklich entlastet. Trotz dieser positiven Nachricht, ermahnt die Vorsitzende, im Hinblick auf die Zukunft, zum vorsichtigen Umgang mit den Finanzmitteln, da sich u.a. die Berechnung der Schulkostenbeiträge ändert.

Herr von Spreckelsen verweist auf die stattgefundene Wegebegehung, bei der festgestellt wurde, dass einige Gräben auszuheben und einige Knicks zurück zuschneiden sind. Die anderen TOP aus der letzten Bau- u. Wegeausschusssitzung sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Frau Denker informiert über das durchgeführte Ostereiersuchen sowie die Planungen zum Laternenlaufen.


zu TOP 7. über die Wahl, Ernennung und Vereidigung der / des 2. stellvertretenden Bürgermeister/in.
Beschlussvorlage - 8/2011

Der Gemeindevertreter und 2. stellvertretende Bürgermeister, Herr Michael Halfe, hat am 21.04.2011 sein Mandat niedergelegt. Hierdurch ist es nötig, eine/n neue/n 2. stellvertretende/n Bürgermeister/in zu wählen.


Beschluss:

Herr Uwe Rodust wird als neuer 2. stellvertretender Bürgermeister gewählt. Im Rahmen der Ernennung und Vereidigung, wird Herrn Rodust die Ernennungsurkunde überreicht.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. über die Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss.
Beschlussvorlage - 17/2011

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Michael Halfe ist Herr Udo Bienge im Rahmen des Nachrückverfahrens als nächster Gemeindevertreter festgestellt worden. Hierdurch bedingt, ist Herr Bienge kein bürgerliches Mitglied mehr im Bau-und Wegeausschuss.
Somit ist ein neues Mitglied in den Bau-und Wegeausschuss zu wählen. 


Beschluss:

Herr Uwe Rodust wird als Mitglied in den Bau-und Wegeausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl eines Mitgliedes für den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 9/2011

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Michael Halfe ist ein Mitglied in den Finanzausschuss neu zu wählen.


Beschluss:

Herr Udo Bienge wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur.
Beschlussvorlage - 3/2011

Frau Iris Bienge hat laut Schreiben vom 03.03.2011 ihr Amt als wählbare Bürgerin im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur niedergelegt.

Für den Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur kann ein/e wählbere/r Bürger/in gewählt werden.


Beschluss:

Frau Lena Lippe wird als wählbare Bürgerin in den Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur gewählt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines stellv. Mitgliedes für den Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur.
Beschlussvorlage - 18/2011

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Michael Halfe ist ein stellv. Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur neu zu wählen.


Beschluss:

Herr Udo Bienge wird als stellv. Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur gewählt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
Beschlussvorlage - 16/2011

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Michael Halfe ist ein Mitglied in den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung neu zu wählen.


Beschluss:

Herr Uwe Rodust wird als Mitglied in den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung gewählt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl einer/eines Vorsitzenden für den Ausschuss "Prüfung der Jahresrechnung"
Beschlussvorlage - 7/2011

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Michael Halfe ist ein/e Vorsitzende/r für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung neu zu wählen.


Beschluss:

Herr Michael Meyer wird zum Vorsitzenden des Ausschusses „ Prüfung der Jahresrechnung“ gewählt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Wahlen von stellvertretenden Mitgliedern im Rahmen der Ausschussneubesetzung
Beschlussvorlage - 22/2011
Da einige Ausschüsse neu besetzt wurden, könnte es nötig sein, für die Ausschüsse neue stellvertretende Mitglieder zu wählen.

Beschluss:
Für den Bau- und Wegeausschuss werden als stellv. Mitglieder gewählt:
Herr Hans Kerschhagl, SPD, und Herr Udo Bienge, SPD,

Für den Finanzausschuss wird als stellv. Mitglieder gewählt:
Herr Hans Kerschhagl, SPD,

Für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird zur stellv. Ausschussvorsitzende gewählt:
Frau Elisabeth Denker, CDU,

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Holzdorf sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 5/2011

Die Freiwilligen Feuerwehren Holzdorf und Söby haben auf ihrer gemeinsamen Mitgliederversammlung am 28.04.2011 Herrn Burkhard Nielsen zum Gemeindewehrführer gewählt.
Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Burkhard Nielsen zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Holzdorf zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Burkhard Nielsen zum Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Holzdorf sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 6/2011

Die Freiwilligen Feuerwehren Holzdorf und Söby haben auf ihrer gemeinsamen Mitgliederversammlung am 28.04.2011 Herrn Jens Delfs zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Jens Delfs zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Holzdorf zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Jens Delfs zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erstellung Kanalkataster, Bericht nach erfolgter Vermessung
Beschlussvorlage - 10/2011

Gemäß Beschluss der GV vom 18.04.2011 wurden die Vermessungsarbeiten durchgeführt. Das Ergebnis liegt nunmehr zu rund 90 % vor. Anliegende Vermerke des Ingenieurbüros Aqua-tec zeigen die vorläufigen Ergebnisse der Vermessung. Wenngleich sich Verschiebungen bei den Einzellängen gegenüber den getroffenen Annahmen ergeben haben, so sind die Gesamtlängen in etwa gleich geblieben. Ferner sind die zu erwartenden Kosten der gesamten Erstellung des Kanalkatasters auf Basis dieser Vordersätze neu geschätzt worden. Demnach ergeben sich geschätzte Kosten von rund 79.000 €. Diese Summe deckt sich in etwa mit den bereits zur Sitzung am 19.03.2009 genannten und beschlossenen Kosten von 85.000 €, sodass demgegenüber derzeit keine wesentlichen Abweichungen zu erwarten sind.


Hinsichtlich der Verfilmung der Hausanschlüsse wird mitgeteilt, dass dazu keine Verpflichtung mehr besteht, aber ein Preis dafür genannt wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Aufstellung des Kanalkatasters wie geplant weiter zu verfolgen. Der Umfang der Reinigung und Inspektion des Systems wird wie folgt beschlossen:
  • Reinigung und Inspektion aller Schmutz-, Regen- und Mischwasserhauptkanäle
  • Reinigung und Inspektion der Haltungsschächte
  • Inspektion der Schmutz- und Mischwassergrundstücksanschlussleitungen
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung dieser Leistungen über das beauftrage Ingenieurbüro Aqu-tec zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ausschreibung und Vergabe soll bis Ende 2011 erfolgt sein. Für die Ausführung der Leistungen soll den Bietern eine lange Frist bis Ende 2012 eingeräumt werden. Die Arbeiten sind allerdings ortsteilweise in einem Zuge zu erledigen (Söby, Seeholz und Holzdorf jeweils in einem Zuge).


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erneuerung der südwestlichen Fensterfront des Feuerwehrgerätehauses in Seeholz
Beschlussvorlage - 11/2011

Anliegende Fotos zeigen den Zustand der Fensterfront. Es ist erkennbar, dass der Scheibenzwischenraum der Doppelverglasung undicht ist und sich Kondenswasser bildet (die Scheiben sind teilweise blind). Damit ist die isolierende Funktion der Doppelverglasung weder bei winterlichem noch bei sommerlichem Wärmeschutz gegeben. Ferner stellt es einen optischen und ästhetischen Mangel dar. Überdies sind die Flügel durch Einbrüche in der Vergangenheit derart beschädigt, dass sie sich nicht mehr öffnen lassen.
Diese Umstände liefern den Anlass für die Planung einer Erneuerung der Fensterfront in 2012. Diesbzgl. hat sich ein Kamerad der Feuerwehr bereit erklärt, als Maurer Eigenleistungen zu erbringen. Die Idee ist, mittig des Elementes einen Pfeiler aufzumauern, um anschließend links und rechts neue, kleinere Fensterelemente einzusetzen. Damit soll dann auch das sommerliche Aufheizen des Gruppenraums reduziert werden. Um die Kosten grob abzuschätzen, wurde eine Kostenschätzung erstellt (siehe Anlage). Diese schließt mit einer Summe von rund 5.000 €.
Die Fenster sollen aus Kunststoff mit einer Dreifachverglasung hergestellt werden. Die Fensterteilung soll wie der Bestand hergestellt werden. Die unteren Scheiben sollen fest verglast werden (ggf. im festen Flügel), lediglich die Oberlichter sollen über einen Kippmechanismus zur Lüftung des Gruppenraums zu öffnen sein.

Ohne diese Idee geringzuschätzen, möchte Herr Andresen anmerken, dass es kostenmäßig wahrscheinlich etwas günstiger ist, wenn der Tischler komplett wieder eine Fensterfront liefert und einbaut. Diese Kostenschätzung schließt mit rund 4.500 €.

Tatsächlich wird das Aufheizen des Gruppenraumes durch die Reduzierung des Fensteranteils vermutlich besser erreicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die südwestlichen Fenster des Feuerwehrgerätehauses Seeholz zu erneuern.

Es soll die Variante ohne Mauerwerkspfeiler gewählt werden. Die unteren Fenster sollen fest verglast im Rahmen sein, die Oberlichter klappbar über Hebel. Die geschätzten Kosten von rund 4.500 € werden anerkannt. Diese Mittel werden in den Haushat 2012 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Bericht über das Ergebnis der SW-Pumpenwartung 2011
Beschlussvorlage - 13/2011

Die Wartung der SW-Pumpen für 2011 wurde im August 2011 durchgeführt. Als Ergebnis dieser Wartung wurden einige Mängel dokumentiert. Am 24.08.2011 hat Herr Andresen mit dem Vertreter der Wartungsfirma die Mängel besichtigt. Da mit der Abstellung dieser Mängel Kosten verbunden sind, sollen diese abgeschätzt und benannt werden.
  • Pumpe Söby, Austausch verrostete Druckrohre im Pumpenbauwerk
  • Pumpe Mühlenberg oben, Austausch verrostete Druckrohre im Durchgang durch Schachtwand, dazu Kopfloch vor der Station erforderlich. Möglicherweise Eigenleistung durch Herrn Leffers, denkbar zusammen mit Minibagger
  • Pumpe Mühlenberg unten, Austausch verrostete Druckrohre im Durchgang durch Schachtwand, dazu Kopfloch vor der Station erforderlich im Asphalt der Auffahrt zur alten Meierei. Möglicherweise Eigenleistung durch Herrn Leffers, denkbar zusammen mit Minibagger
Auch wenn diese verrosteten Rohre möglicherweise noch haltbar aussehen, so kann niemand die Gewähr übernehmen. Insbesondere im Bereich der aufgedrehten Gewinde ist die Materialstärke schwächer und die Verzinkung fehlt.
Klassischerweise treten Defekte immer an Feiertagen und in der kalten Jahreszeit auf. Eine Reparatur im Schadensfall wird dann immer viel teurer als eine geplante, kompakte Reparaturmaßnahme. Daher wird eine Reparatur in 2012 empfohlen. Geschätzt dürften sich die Kosten auf rund 3.000 - 4.000 € belaufen (je nach Eigenleistungsanteil).


Beschluss:

Es wird beschlossen, die genannten Reparaturen in 2012 durchzuführen. Die entstehenden Kosten werden aus dem Unterhaltungshaushalt der Abwasserbeseitigung 2012 bestritten. Dieser wird im Haushalt 2012 entsprechend ausgestattet.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 12/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.
as die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Mit Beschluss vom 26.06.2009 hat sich die Gemeindevertretung Holzdorf dazu entschieden, im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle Eignungsflächen im Bereich nordwestlich Maasleben zu melden. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes - unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die auf der Halbinsel Schwansen befindlichen Eignungsflächen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde am 25.08.2011 wurde noch einmal die Gesamtsituation für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgestellt. Insgesamt wurden die im Kreiskonzept ermittelten Flächen nur bedingt und in geringerem Umfang berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, Argumente für eine Wiederaufnahme der Flächen zu finden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Meldung der bisherigen potentiellen Eignungsflächen für Windenergie im Bereich nordwestlich Maasleben soll aufrecht erhalten werden.

Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
“Die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III angegebenen Ziele können durch die Gemeinde Holzdorf nicht mitgetragen werden. Im Hinblick auf bereits vorhandene Belastungen des Landschaftsbildes auf der Halbinsel Schwansen, wie z. B. Hochspannungsleitungen, Funkmasten und bereits bestehende Windkraftanlagen, wird der durch das Innenministerium dargestellte charakteristische Landschaftsraum vielfach unterbrochen. Neben den Vorbelastungen auf der Halbinsel Schwansen wirken auch die vorhandenen Windkraftanlagen nördlich der Schlei auf dieses Gebiet ein.

Auf die Eignungsfläche Holzdorf bezogen, kann nicht entgegengehalten werden, dass diese in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Lediglich die Flächen im Thumbyer Gemeindegebiet sind im Landschaftsschutzgebiet belegen. Hier wurde die Entlassung durch den Kreis RD-Eck bereits in Aussicht gestellt.

Sonstige Hinweise:
“Unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs kann ein vollflächiges Ausschlussgebiet für die Halbinsel Schwansen nicht mitgetragen werden. In den Planungsräumen I bis V sind die circa Angaben von Eignungsflächen aufgeführt. In der Summe ergibt sich, dass nur ca. 1,44 % der Landesfläche als Eignungsfläche ausgewiesen wurde. Die im LEP vorgesehenen ca. 1,5 % sind somit noch nicht erreicht. Einer weiteren Ausweisung von Eignungsflächen steht somit nichts entgegen.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie Eignungsflächen in Gemeinden ausgewiesen werden können, die sich noch nicht oder bereits negativ hierzu geäußert haben. Eine Ausweisung und die damit verbundene Realisierung kann nur erfolgen, wenn Gemeinde und Grundeigentümer dies auch wollen. Das Gleiche gilt für Flächen, bei denen die Zustimmung des Kreises fehlt.
Den in Auslegung befindlichen Unterlagen fehlen Nachweise darüber, warum einzelne Flächen keine Berücksichtigung finden konnten. Die Entscheidungsgründe der Landesplanung sind nicht transparent und nachvollziehbar.

Ebenso wird sich in den Ausführungen nicht zu den im Land S-H vorhandenen Problemen der Netzversorgung geäußert. Es kann nicht transparent nachvollzogen werden, ob der in den geplanten Gebieten anfallende Strom auch ausreichend abgeführt werden kann. Ein vielfacher Stillstand von Windkraftanlagen - aufgrund von Netzauslastungen - kann den Bürgern gegenüber nicht vertreten werden.“

Ergänzend soll der Hinweis auf das Vorhandensein einer 110 kV-Leitung in unmittelbarer Nähe aufgenommen werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Holzdorf
Beschlussvorlage - 21/2011

Herr Andresen wurde gebeten, die Fakten zum Thema Straßenbeleuchtung stichwortartig zusammenzutragen.

Zählpunkte:
Es gibt 3 Zählpunkte für Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Holzdorf:
  • OT Holzdorf, Dorfstraße 2
  • OT Söby, bei Nr. 29
  • OT Seeholz, Hausnummer 38 (Feuerwergerätehaus)
  • Straße Krakery bei Nr. 11
  • Bushaltestelle OT Holzdorf bei Dorfstraße 18

Stromverbräuche:
Um zu erfahren, wie die Stromverbräuche und Kosten der vergangenen Jahre waren, seien diese im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010, sprich 3 Jahre, genannt (siehe Anlage). Es ergibt sich ein jährlicher Gesamtverbrauch von rund 8.800 KWh. Im Durchschnitt der Strompreise der vergangenen Jahre ergeben sich jährliche Kosten von rund 2.000 €.

Kostenstellen:
Neben den Bewirtschaftungskosten (Stromlieferung) gibt es auch die Unterhaltungskosten für Reparaturen von Leuchten, Masten und Versorgungskabeln. Diese seien hier nicht weiter verfolgt.

Anzahl der Leuchten:
Söby:             15 Stück
Holzdorf:             7 Stück
Seeholz:            26 Stück
Summe:            48 Stück

Theoretische Betrachtung über den Stromverbrauch:
Es wird davon ausgegangen, dass überwiegend 80 W HQL-Leuchtmittel (HME) mit erforderlichem Vorschaltgerät im Einsatz sind. Ferner wurde vom BGM berichtet, dass die Leuchten im Mittel um 22:00 Uhr abgeschaltet und morgens ab ca. 5:00 Uhr wieder angeschaltet werden, natürlich über eine Zeitschaltuhr und einen Dämmerungsschalter. Daher wird von einer durchschnittlichen Brenndauer von 2.200 Stunden pro Jahr ausgegangen. Da die 80 W Leuchtmittel mit einem Vorschaltgerät (Trafo) betrieben werden, muss eine Wattage von rund 90 W angesetzt werden. Somit ergibt sich bei rund 8.800 kWh Jahresverbrauch eine Anzahl von rund 45 Leuchten. Die theoretische Betrachtung deckt sich in etwa mit der tatsächlichen Anzahl.

Thema Stromlieferanten:
Im Jahre 2009 wurde die Neuvergabe der Stromlieferaufträge für die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Bündelausschreibung Schleswig- Holstein weit über die Gekom im Auftrage vieler Gemeinden durchgeführt. Dabei hat sich der Stromlieferant „Lichtblick“ als wirtschaftlichster Bieter herausgestellt und den Auftrag erhalten. Daher hatte die e-on Hanse bis zum 31.12.2010 den Liefervertrag inne. Ab dem 01.01.2011 hat die Firma Lichtblick den Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung inne. Die Laufzeit des Liefervertrags wurde vereinbart bis zum 31.12.2012.

Thema Contracting:
Mit dieser Laufzeit der Lieferverträge ist es bis Ende 2012 ausgeschlossen,dass ein anderer Stromanbieter die Stromlieferung übernimmt. Daher ist es ebenso unwahrscheinlich, dass ein Dritter in der Gemeinde Holzdorf neue Leuchtenköpfe (oder Leuchtenköpfe und Masten) aufstellt und über eine vorgegebene Laufzeit betreibt. Die Anbieter solcher Contractingverträge haben in der Regel die Ambition, die Investition nicht nur über den Kapitalmarkt zu finanzieren, sondern auch über langfristige Energielieferverträge. Somit könnte diese Diskussion heute nur mit Blick auf 2013 geführt werden.

Bei einem Contractingvertrag mit Erneuerung und Betrieb der Leuchtenköpfe und Masten über beispielsweise 15 Jahre würde der Anbieter folgende Leistungen übernehmen:
  • Neubau der Leuchten in vertraglicher Abstimmung über Art, Form und Qualität mit der Gemeinde
    • Lieferung und Aufstellung neuer Masten
    • Lieferung und Montage neuer, energiesparender Leuchtenköpfe
  • Sicherstellung der Funktion der Leuchten, d.h. Leuchtmittelwechsel bei Bedarf, Reparaturen an Mast und Leuchtenkopf
  • Schäden am Kabelnetz der Straßenbeleuchtung würden natürlich nicht vom Vertragspartner übernommen.

    Auch wenn auf Basis dieser Fakten eine Entscheidung verschoben und diese Diskussion möglicherweise auf 2012 vertagt wird, so möchte Herr Andresen nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass die Produktion von HME- Leuchtmitteln ab 2011 gesetzlich verboten und daher eingestellt wird. Anlass bietet die Tatsache, dass diese Leuchtmitteltechnik bei hoher Wattage wenig Licht erzeugt. Zudem verbraucht das erforderliche Vorschaltgerät rund 10 % der Nennleistung und bei zunehmendem Alter nimmt die Leuchtkraft ab, die Energieaufnahme aber zu.

    Empfehlung der Verwaltung:
    Daher wurde die vorhandene Straßenbeleuchtung in den meisten Gemeinden des Amtes umgerüstet auf Energiesparleuchtmittel. Dabei werden die vorhandenen HME- Leuchtmittel schlichtweg ausgebaut und durch ein Energiesparleuchtmittel ersetzt (beide E27- Fassung). Da die Vorschaltgeräte bei den Energiesparleuchtmitteln in die Fassung integriert ist, muss das vorhandene Vorschaltgerät in den Mastanschlusskästen überbrückt werden. Die Kosten für eine derartige Umrüstung liegen bei netto rund 43 € pro Leuchte (Qualitätsleuchtmittel). Würde man also alle Leuchten in Holzdorf (angenommene 48 Stück) in einem Zuge mit Einsatz eines Steigers umrüsten, so würde dieses Kosten von rund 2.500 € verursachen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Köpfe in einem erhaltenswerten Zustand sind und die verschiedenen Arten eine Umrüstung zulassen. Im Zuge der Umrüstung würden die Leuchtengläser gereinigt, wodurch schon eine bessere Helligkeit erzielt wird.
    Das Einsparpotential kann durchaus mit 50 % und mehr angesetzt werden (z.B. 80-90 Watt zu ca. 33 Watt). Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Holzdorf von 8.800 kWh pro Jahr kann überschlägig eine jährliche Kostenersparnis von rund 1.000 € -1.200 € angenommen werden.

    ergänzende Hinweise:
    • Der Einsatz von LED- Technik ist in aller Munde. Allerdings kosten die entsprechenden Leuchtenköpfe nicht unter 500 €. Daher würde eine Umrüstung einschließlich Montage bei 48 Leuchten rund 25.000 - 30.000 € kosten. Die LED-Technik wird gerade auch im Bereich der Stadtbeleuchtung immer effizienter. Die Auswahl an günstigen Leuchten nimmt stetig zu, die Effizienz steigt. Heute lassen sich im dörflichen Bereich durchaus mit rund 20 Watt sehr gute Ausleuchtungen erzielen. Daher wird empfoheln, mit der Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel den Sprung in die neue Technik zu überbrücken. Möglicherweise lassen sich Testleuchten installieren, um in denkommenden Jahren selbst Erahrungen mit dieser Technik zu sammeln.
    • Die Industrie bietet neben LED verschiendenste, andere neue Leuchtmitteltechniken. Dabei ist allerdings immer zu bedenken, dass dann entweder komplett neue Köpfe oder passende Umrüstsätze her müssen. Die Kosten betragen immer über 100 € pro Leuchtenkopf.
    • Es gibt als Leuchtmittel noch die NAV- Technik. Die Lichtfarbe ist allerdings gelb bis orange (wird häufig in Kreuzungsbereichen eingesetzt). Herr Andresen ist der Auffassung, dass diese Technik flächendeckend nicht zu empfehlen ist, da die Umgebung im Licht dieser Leuchten grau ist. Farben werden geschluckt. Daher bietet sich ein recht trister Eindruck, wenn diese Leuchten flächendeckend im Einsatz sind.
    • Lichtdesigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten die Zwischenlösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit, allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompaktleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es Probleme.
    • Aus Umweltschutzgesichtspunkten sind die Kompaktleuchtstoffmittel auch nicht uneingeschränkt zu empfehlen, da jedes Leuchtmittel mit einem eigenen, in die Fassung integrierten Vorschaltgerät ausgestattet ist. Es entsteht vergleichsweise viel Elektronikschrott, der teuer recycelt werden muss. Ferner dampfen die Leuchten beim Einsatz in Innenräumen möglicherweise krebserregende Stoffe aus.

    Sollte es die Gemeinde Holzdorf ausprobieren wollen, wie die unterschiedlichen Techniken wirken, so ließen sich sicherlich Musterlaternen in der Gemeinde umrüsten.


    Der Bürgermeister verweist hierzu auf die Einsparmöglichkeit durch das Umrüsten auf Energiesparleuchtmittel. Die Investition wird sich schon nach 2- 3 Jahren refinanziert haben.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Kompaktleuchststoffmittel vorzunehmen. Die Mittel in Höhe von 2.500,00 € werden über den Nachtrag 2011 bereit gestellt. Die Ausführung soll zügig abgeschlossen werden. Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbeschreibung soll erfolgen. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme und möglicherweise daraus hervorgehende Reparaturerfordernisse wird in einer kommenden Sitzung beraten.


    Ja-Stimmen :10
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.


    Werner Jepsen  Christoph Stöcks 
    Bürgermeister  Protokollführer