Sitzungsort: | im Gasthof Blumental, Blumental, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Bürgermeister Werner Jepsen |
Gemeindevertreter Udo Bienge |
Gemeindevertreter Jens Delfs |
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker |
1.stellv. Bürgermeister Hilmar Kellinghusen |
Gemeindevertreter Hans Kerschhagl |
Gemeindevertreterin Christel Klöpper |
Gemeindevertreter Michael Meyer |
Gemeindevertreterin Christine Ripka Edle von Röthlin |
Gemeindevertreter Mark Schulz |
Gemeindevertreter Rudolf von Spreckelsen |
2. stellv. Bürgermeister Uwe Rodust (entschuldigt ) |
LVB Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Verabschiedung des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Holzdorf |
Beschlussvorlage - 18/2012 | |
7. | Förderung von Kindertagespflege |
Beschlussvorlage - 10/2012 | |
8. | Anhörung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu Gemeindegebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 11/2012 | |
9. | Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids zu Gebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 12/2012 | |
10. | Wahl eines Abstimmungsleiters für den Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 13/2012 | |
11. | Bildung eines Gemeindeabstimmungsausschusses für die Durchführung des Bürgerentscheides |
Beschlussvorlage - 14/2012 | |
12. | Besetzung des Wahl- bzw. Abstimmungsvorstandes sowie die Bestimmung des Wahl- bzw. Abstimmungslokals für den Bürgerentscheid am Sonntag den 16. September 2012. |
Beschlussvorlage - 15/2012 | |
13. | Darlegung der Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 16/2012 | |
14. | Festlegung des Standpunktes und der Begründung der Gemeindeorgane zum Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 17/2012 | |
15. | Bekanntgaben |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Als TOP 6 wird eingefügt: „Entlassung des stellv. Gemeindewehrführers“ |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Bürgermeister Jepsen und Bau- und Wegeausschussvorsitzender v. Spreckelsen berichten über verschiedene Termine und Ereignisse (Sitzungen der Gemeindevertretungen Thumby und Rieseby, Vollsperrung der B 203 mit einer künftigen Umleitung in nur eine Fahrtrichtung über Söby, bevorstehende Entfernung eines Wespennestes aus dem Glascontainer, Veränderung der Parkplatzsituation an der Gärtnerei Meyer). |
zu TOP 6. | Verabschiedung des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Holzdorf |
Beschlussvorlage - 18/2012 Mit Schreiben vom 18.06.2012 teilt Herr Jens Delfs mit, dass er sein Amt als stellvertretender Gemeindewehrführer der Gemeinde Holzdorf niederlegt. Das Schreiben vom 18.06.2012 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Jens Delfs mit einer Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als stellv. Gemeindewehrführer zu entlassen. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Entlassung von Herrn Jens Delfs aus seinem Amt als stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Holzdorf zu. Der Bürgermeister übergibt Herrn Delfs im Rahmen der Entlassung die Entlassungsurkunde. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Förderung von Kindertagespflege |
Beschlussvorlage - 10/2012 Durch die Gemeinde Holzdorf wurde am 19.03.2012 der Beschluss zur Förderung der Kindertagespflege mit einem Zusatz gefaßt, dass diese nur erfolgen soll, wenn in der eigenen Einrichtung in Vogelsang-Grünholz kein Platz vorhanden ist. Laut Mitteilung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Jugend und Soziales, kann bei 165 Gemeinden im Kreisgebiet nur ein einheitlicher Beschluss zur Einführung eines neuen Finanzierungssystems in der Kindertagespflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde gefaßt werden. Somit ist über die Förderung der Kindertagespflege neu zu beschließen. |
Beschluss: Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Anhörung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu Gemeindegebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 11/2012 Die Kommunalaufsichtsbehörde beabsichtigt, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Gebietsänderung der Gemeinde Holzdorf festzustellen und gibt der Gemeinde Holzdorf mit anliegender Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme. Neben der Kommunalaufsicht weist auch die Amtsverwaltung darauf hin, dass sie das Bürgerbegehren für zulässig erachtet. |
Beschluss: Der Kommunalaufsichtsbehörde wird mitgeteilt, dass die Gemeinde ebenfalls keinen Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hat. |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids zu Gebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 12/2012 Die Kommunalaufsichtsbehörde wird voraussichtlich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Durchführung eines Bürgerentscheides zu Gebietsänderungen in der Gemeinde Holzdorf feststellen. Die Gemeindevertretung hat daher unverzüglich einen Sonntag zu bestimmen, an dem die Abstimmung stattfindet. Unter Berücksichtigung erforderlicher Fristen schlägt die Verwaltung als Termin Sonntag, den 09.09.2012 vor. |
Beschluss: Die Abstimmung findet am Sonntag, den 09.09.2012 statt. Das Amt Schlei-Ostsee wird beauftragt die örtliche Bekanntmachung über den Abstimmungstermin und die Abstimmungsfrage vorzunehmen. |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Wahl eines Abstimmungsleiters für den Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 13/2012 Der Bürgermeister hat auf das Amt des Abstimmungsleiters verzichtet, so dass eine andere Person zum Abstimmungsleiter zu wählen ist. LVB Gunnar Bock hat sich hierzu bereit erklärt. |
Beschluss: Gunnar Bock wird zum Abstimmungsleiter gewählt. |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Bildung eines Gemeindeabstimmungsausschusses für die Durchführung des Bürgerentscheides |
Beschlussvorlage - 14/2012 Aufgrund der Beschlussfassung zur Durchführung des Bürgerentscheides wird in Gemeinden mit nur einem Wahl- bzw. Abstimmungsbezirk, der Gemeindewahlausschuss die Aufgaben des Gemeindewahlvorstandes und der Gemeindewahlleiter die Aufgaben des Wahlvorstehers wahrnehmen. Wahlleiter und Wahlvorsteher ist dabei kraft Gesetzes der Bürgermeister. Nach § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes besteht der Wahlausschuss, der bei einem Bürgerentscheid Abstimmungsausschuss heißt, für das Wahlgebiet aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und 8 Beisitzer/innen. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass neben dem LVB Gunnar Bock folgende Beisitzer/innen dem Gemeindewahlausschuss ( Gemeindeabstimmungsausschuss) angehören sollen: Werner Jepsen Hilmar Kellinghusen Uwe Rodust Udo Bienge Jens Delfs Elisabeth Denker Hans Kerschhagl Christel Klöpper Michael Meyer Christine Ripka Edle von Röthlin Mark Schulz Rudolf von Spreckelsen Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses (Gemeindeabstimmungsausschusses) soll am 23.07.2012 um 20:45 Uhr in der Gaststätte Blumenthal stattfinden. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Besetzung des Wahl- bzw. Abstimmungsvorstandes sowie die Bestimmung des Wahl- bzw. Abstimmungslokals für den Bürgerentscheid am Sonntag den 16. September 2012. |
Beschlussvorlage - 15/2012 Für die ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheides am 09.09.2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahl- bzw. Abstimmungsvorstand benennt und das Wahl- bzw. Abstimmungslokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Abstimmungsbezirk ein Abstimmungsvorstand zu bilden, der aus dem Wahl- bzw Abstimmungsvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Abstimmungsvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Abstimmungsbezirk abstimmungsberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Abstimmungsvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Abstimmungslokals für den Bürgerentscheid am 09. September 2012. |
Beschluss: Für den Bürgerentscheid am 09.09.2012 wird folgendes Abstimmungslokal bestimmt: Jugendraum, Turnhalle Seeholz Es werden folgende Personen für den Abstimmungsvorstand zum Bürgerentscheid am 09.09.2012 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Rene Kinza stellv. Wahlvorsteher: Thomas Wagner Schriftführer: Manfred Kaack stellv. Schriftführer/in: Britta Klöpper-Daniel Beisitzer/in: Heinrich Leu Beisitzer/in: Anne-Katrin Schüen Beisitzer/in: Jan Reeps Beisitzer/in: Burkhard Nielsen Beisitzer/in: Björn Mohr Beisitzer/in: Anke Leu Reserve: Iris Dahl Reserve: Britta Kinza Reserve: Elisabeth Petersen Reserve: Jan Boldt |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Darlegung der Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 16/2012 § 16g Abs. 6 Gemeindeordnung verlangt vor der Durchführung eines Bürgerentscheides, dass den Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Antragsteller des Bürgerentscheides dargelegt werden. Dieses hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Bürger die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung einbeziehen können. Bei der Unterrichtung gilt es, polemische oder suggestive Formulierungen zu vermeiden. Die Art der Unterrichtung ist den Gemeindeorganen anheimgestellt. Sie kann bspw. durch örtliche Bekanntmachung, durch Postwurfsendung oder durch eine Einwohnerversammlung erfolgen. Der Darstellungsraum muss für alle Meinungsführer den gleichen Umfang haben. |
Beschluss: Die Bürger sollen durch eine amtliche Bekanntmachung und eine Postwurfsendung über die Standpunkte und Begründungen unterrichtet werden. |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Festlegung des Standpunktes und der Begründung der Gemeindeorgane zum Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen |
Beschlussvorlage - 17/2012 Soweit die Darlegung der Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid schriftlich erfolgen soll, muss die Gemeindevertretung diese im „Grobkonzept“ beschließen. Für den Fall, dass anschließend noch Änderungen angebracht sind oder erforderlich werden, muss der Bürgermeister ermächtigt werden, diese vorzunehmen. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Darstellung ihrer Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Es liegen keine Bekanntgaben vor. |
Werner Jepsen | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |