N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 04.03.2013.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Kurt Daniel
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker
Gemeindevertreterin Sabine Halfe
Gemeindevertreterin Christel Klöpper

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Verabschiedung des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf
  Beschlussvorlage - 7/2013
6. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Holzdorf sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 6/2013
7. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 3/2013
8. IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 4/2013
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 5/2013
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bock verweist auf die geänderte Tagesordnung hinsichtlich der TOP 5 und 6 hin. Des Weiteren stellt er den Antrag, die Tagesordnung um die Angelegenheiten „Vertragsangelegenheit“ und „Erteilung gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauantrag“ zu ergänzen. Diese Punkte wären als neuer TOP 11 und 13 in die Tagesordnung einzugliedern. Die anderen TOP's sind entsprechend neu zu nummerieren. Weitere Ergänzungen oder Änderungsanträge zur vorgeschlagenen Tagesordnung werden nicht gemacht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der vorgeschlagenen Tagesordnung mit der beantragten Ergänzung zuzustimmen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Bock berichtet zu folgenden Punkten:

- Aktion „Saubere Gemeinde“ findet am 23.03.2013 statt, Treffpunkt: 09.00 Uhr FWGH
- Planungen für den Windpark zunächst vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume (LLUR) gestoppt. Ein Bau dieser Anlage ist in einem Umkreis von
3.000 Metern eines Seeadlerhorstes nicht möglich. Die Investoren sind aber trotz der
jetzt erheblichen Verzögerung gewillt, an dem Projekt festzuhalten.
- Verpflichtung der Gemeinde Straßenausbaubeiträge zu erheben
- Geplante Änderung des Finanzausgleichgesetzes zu Ungunsten der kleinen Gemeinden.
Die Finanzmittel sollen aufgrund der größeren Aufgabenbreite mehr auf die Städte und
kreisfreien Städte verteilt werden. Herr Bock vertritt die Auffassung, dass die Begründung
vom Land zu der geplanten Änderung viele Punkte hinsichtlich der Gemeinden nicht
berücksichtigt.


zu TOP 5. Verabschiedung des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf
Beschlussvorlage - 7/2013

Mit Ablauf des 30.09.2012 hat sich die Freiwillige Feuerwehr Holzdorf aufgelöst bzw. ist mit der Freiwilligen Feuerwehr Söby fusioniert. Hierdurch bedingt entfällt das Amt des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf und Herr Thorben Schütt ist aus dem Amt des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf zu entlassen.

Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Thorben Schütt mit einer Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf zu entlassen.

Amtsdirektor und Beauftragter für die Gemeinde Holzdorf Gunnar Bock übergibt Thorben Schütt im Rahmen der Entlassung die Entlassungsurkunde.


Beschluss:

zu TOP 6. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Holzdorf sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 6/2013

Die Freiwillige Feuerwehr Söby-Holzdorf hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 22.02.2013 Herrn Jan Reeps zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Jan Reeps zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Holzdorf zu.

Amtsdirektor und Beauftragter für die Gemeinde Holzdorf Gunnar Bock nimmt die Ernennung von Jan Reeps zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 3/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in derdie jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Holzdorf ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 2.000,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Holzdorf von ca. 1.200,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Holzdorf ca. 1.400,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Herr Bock erläutert die Vorlage und stellt dar, dass es sich bei der Analyse um Küstenschutz bei Hochwasser handelt und welche Schäden für Sachgüter und Gefahren für Meschenleben entstehen könnten. Er hält es für eine sinnvolle Maßnahme und wichtig, mit dem Thema sensibel umzugehen. Da aber eine der Küstengemeinden des Amtes schon entschieden, sich an dem Projekt nicht zu beteiligen, schlägt er vor, dass die Gemeinde Holzdorf sich an dem Projekt nicht beteiligt.


Beschluss:

Die Gemeinde Holzdorf beschließt, sich nicht an der Schadenspotenzialanalyse zu beteiligen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 4/2013

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.
Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepasst.


Die Änderungen durch die IV. Nachtragssatzung werden von Herrn Stöcks kurz erläutert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zum 1. Juni 2013 erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 5/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Holzdorf zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe die Gemeindevertretung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.


Herr Bock erläutert die Eckdaten der Jahresrechnung 2012, die stichprobenartige Prüfung der Jahresrechnung sowie die Rücklagen.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde

Zum Thema Ausbaubeiträge teilt Herr Bock aufgrund mehrer Fragen folgendes mit:

- die Höhe von Ausbaubeiträgen zu nennen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich
- die Höhe der prozentualen Beteiligung richtet sich nach der Klassifizierung der
jeweiligen Straße ( Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße)
- Erläuterung der Abgrenzung zwischen Ausbau und Unterhaltung
- Entscheidung über den Ausbau einer Straße trifft die Gemeindevertretung
- Bei einer Maßnahme hängt vieles vom jeweiligen Einzelfall ab

Einzelne Anfragen werden wie folgt beantwortet:

Herr Bock erläutert, dass bei der Schadenspotenzialanalyse auch die öffentlichen Güter wie Straßen, Kläranlagen usw. erfasst wurden.

Die Auswirkungen für die Gemeinde Holzdorf durch die geplante Änderung des Finanzausgleichgesetzes können noch nicht beziffert werden.

Herr Bock hält es für schwierig, kurz- bis mittelfristig eine Verbesserung der Breitbandversorgung für die Gemeinde Holzdorf zu erreichen. Für Schleswig-Holstein werden 3 Mio. Euro an Fördergelder für eine Verbesserung der Breitbandversorgung bereitgestellt. Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ist maßgeblich für den Erhalt einer Förderung.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Herr Bock informiert die Öffentlichkeit über die im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.



Gunnar Bock  Christoph Stöcks 
Beauftragter Bürgermeister und Amtsdirektor  Protokollführer