N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 05.12.2013.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Marc Quade
Gemeindevertreterin Ina Rambke
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 17/2013
7. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 18/2013
8. Widerspruch gegen einen Beschluss des Amtsausschusses
9. Erneuerung der Straße Neu - Seeholz von der B203 bis zur Kreisstraße Seeholz
  Beschlussvorlage - 20/2013
10. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Durchführung eines kostenpflichtigen Vorplanungsverfahrens zur Erneuerung der Straße Neu - Seeholz.
  Beschlussvorlage - 19/2013
11. Schnellstmögliche Erstellung einer Straßenausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Holzdorf
  Beschlussvorlage - 21/2013
12. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Widerspruch gegen einen Beschluss des Amtsausschusses".


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Der Bürgermeister wird sich um die Anfragen zur Wiederaufstellung eines Abfallbehälters am Feuerwehrhaus und eines Hundekotbeutelkastens in Seeholz kümmern.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden berichten über aktuelle Gemeindeereignisse. Der Bürgermeisterbericht wird dem Originalprotokoll beigefügt.


zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 17/2013

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Die durch den Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen sind berücksichtigt.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 18/2013
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Die Änderungen aus dem Finanzausschuss wurden eingearbeitet. Zusätzlich sind 2.400,00 € Ingenieurkosten für die Erneuerung der Straße Neu-Seeholz zu berücksichtigen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               936.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              936.600,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              38.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               38.100,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Widerspruch gegen einen Beschluss des Amtsausschusses

Der Bürgermeister erläutert den Antrag, Widerspruch gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 26.11.2013 zur Kostentragung der externen Vergabe von Straßenausbaubeitragsermittlungen zu erheben. Der Antrag liegt dem Originalprotokoll bei. GV Röhe ergänzt die Argumentation des Antrages. Amtsdirektor Bock erläutert die Beweggründe des Amtsausschusses, die zu der entsprechenden Beschlussfassung geführt haben. Insbesondere bestätigt er, dass die Erfahrungen, die mit dieser Vorgehensweise gemacht werden, einer Überprüfung unterliegen, auf die auch die Mitglieder des Amtsausschusses achten werden.

Nach einer von GV Röhe beantragten Sitzungsunterbrechung und Erklärung, dass er den Widerspruch nicht mehr unterstützen würde, da die vom Amtsausschuss beschlossene Vorgehensweise gemäß der Aussage von Amtsdirektor Bock nicht nur im Amt Schlei-Ostsee, sondern auch in anderen Ämtern üblich sei, lässt der Bürgermeister über den Widerspruch abstimmen.

Beschluss:
Gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 26.11.2013, die Kosten für die externe Vergabe von Leistungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Gemeinden tragen zu lassen, wird Widerspruch erhoben.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Erneuerung der Straße Neu - Seeholz von der B203 bis zur Kreisstraße Seeholz
Beschlussvorlage - 20/2013

Frau Ina Rambke hat mit Datum vom 12.11.2013 folgenden Antrag gestellt:

Die Straße Neuseeholz ist seit mehreren Jahren in einem desolaten Zustand. Die jährlich durchgeführten Ausbesserungsarbeiten sind nicht mehr ausreichend um den Bestand der Straße zu sichern.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Straße Neu - Seeholz von der B203 bis zur Kreisstraße Seeholz, vorbehaltlich der finanziellen Machbarkeit, zu erneuern.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Durchführung eines kostenpflichtigen Vorplanungsverfahrens zur Erneuerung der Straße Neu - Seeholz.
Beschlussvorlage - 19/2013

Frau Ina Rambke hat mit Datum vom 12.11.2013 folgenden Antrag gestellt:

Eine Vorplanung, nach geltenden Vorschriften, zu einer ersten Kostenermittlung durch ein Ingenieurbüro ist notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 2.400,00 €.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine kostenpflichtige Vorplanung zur Erneuerung der Straße Neu - Seeholz durchzuführen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Schnellstmögliche Erstellung einer Straßenausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Holzdorf
Beschlussvorlage - 21/2013

Frau Ina Rambke hat mit Datum vom 12.11.2013 folgenden Antrag gestellt:

Eine Straßenausbaubeitragssatzung ist unerlässlich, wenn in der Gemeinde Holzdorf Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, die über eine reine Sanierungsmaßnahme hinausgehen. Nach der letzten Begehung durch den Bauausschuss, hätten zwei Maßnahmen oberste Priorität. Insbesondere für das potenzielle Einwerben möglicher Fördermittel, ist das Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung unabdingbar.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass mit der Erstellung einer Straßenausbaubeitragssatzung unverzüglich begonnen wird. Die Fertigstellung der Satzung soll bis Ende Juni 2014 abgeschlossen sein. Einen entsprechenden Auftrag an das Amt Schlei-Ostsee im entsprechenden Zeitrahmen erteilt der Bürgermeister.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgaben

Bekanntgaben liegen nicht vor.



Gunnar Bock  Dirk Radeck 
Protokollführer  Bürgermeister