N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 10.12.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Marc Quade
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Holzdorf
  Beschlussvorlage - 26/2014
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
7. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur
  Beschlussvorlage - 29/2014
8. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss Holzdorf
  Beschlussvorlage - 27/2014
9. Wahl der/s Vorsitzenden im Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 28/2014
10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss
11. Veranlassung der Ausschreibung des Straßenausbaus "Neuseeholz" sowie Festlegung von technischen Details
  Beschlussvorlage - 15/2014
12. Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbaus der Straße "Neuseeholz"
  Beschlussvorlage - 16/2014
13. Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept
  Beschlussvorlage - 17/2014
14. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
  Beschlussvorlage - 22/2014
15. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
  Beschlussvorlage - 31/2014
16. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 23/2014
17. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 24/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Holzdorf
Beschlussvorlage - 26/2014

Die Gemeindevertreterin Frau Ina Rambke hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt. Laut Liste der Interessengemeinschaft "Bürger für die Gemeinde Holzdorf" ist Herr Norbert Koglin als nächster Bewerber festgestellt worden. Herr Koglin, ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.

Herr Norbert Koglin wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Holzdorf verpflichtet.


Beschluss:

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Radeck stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt "Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschusses" zu erweitern. Des Weiteren stellt er den Antrag, den TOP 14 "Zuschuss Frauenzimmer Kappeln e. V." von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Dies basiert auf einen Grundsatzbeschluss der Gemeinde, nur Institutionen in der Gemeinde zu unterstützen.

Beschluss:
Es wird einstimmig beschlossen, den Anträgen des Bürgermeisters zuzustimmen.

Durch den Bürgermeister wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 18 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.



zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Frau Klöpper stellt den Antrag die Sitzungsniederschrift zur Sitzung vom 25.09.2014 hinsichtlich des Abstimmungsergebnisses zu TOP 8 zu ändern. Frau Klöpper hat nicht gegen die Vorlage ,sondern sich der Stimme enthalten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Abstimmungsergebnis zu TOP 8 auf 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zu ändern.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Es werden Bedenken geäußert, dass ein neuer Gemeindevertreter bei den heutigen Beschlüssen schon mit abstimmt. Herr Boll informiert über die ständige Fraktionsmitarbeit von Herrn Koglin und sieht daher keine Bedenken an der Mitwirkung der heutigen Beschlüsse. Herr Bürgermeister Radeck nimmt die Bedenken zur Kenntnis.

Hinsichtlich des stattgefundenen Bürgergesprächs zum Ausbau von Gemeindestraßen und dessen Ergebnis sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen findet eine kontroverse Diskussion statt.

Herr Radeck verweist auf die vielen Informationen, die die Bürger erhalten haben und die notwendige Erneuerung der Straße Neuseeholz.

Auf Anfrage teilt Herr Radeck mit, dass nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse die Anlieger eine Vorabinfo über den möglichen Ausbaubeitrag erhalten.

Herr Radeck bejaht die Anfrage, ob im Haushalt 2015 eine Dalehensaufnahme von 155.000,- € für die Straßensanierung Neuseeholz enthalten ist.

Herr Detlef Daniel kritisiert den Umgang mit einem von ihm abgegebenen Reparaturangebot für den Hänger der Gemeinde. Er habe nur eine Mitteilung bekommen, dass eine Firma die Arbeiten für den halben Preis durchführen kann. Letztendlich war der Reparaturaufwand viel höher. Gemeindevertreter Sven Schlömer erläutert kurz den Sachverhalt, weshalb der Reparaturaufwand höher geworden ist.

Es wird wird darauf hingewiesen, dass Wege in der Gemeinde teilweise stark zugewachsen sind. Herr Röhe informiert über die Aufforderung an die jeweilige Grundstückseigentümer zum Rückschnitt. Dies sollte schon geschehen sein. Es wird noch z. Zt. geklärt, im welchen Maß der Rückschnitt zu erfolgen hat.


zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur:
Frau Klöpper berichtet über die gute Resonanz beim Laternelaufen, Ostereiersuchen am 04.04.2015 und dem Kinderfasching einen Tag vor Rosenmontag. Herr Boll informiert über die gute Annahme des Herbstferienprogrammes und die gut besuchte Veranstaltung "Miteinander Reden".

Bau- und Wegeausschuss:
Herr Röhe berichtet über die Überprüfung von Knicks, Banketten, Gräben und Mulden. Die Durchführung der Straßenflickarbeiten erfolgte leider nicht zufriedenstellend. Diesbezüglich wird noch mit der Firma ein Gespräch geführt.

Finanzausschuss:
Frau Koglin berichtet, dass der Haushalt 2015 ausgeglichen ist. 


zu TOP 7. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur
Beschlussvorlage - 29/2014

Durch die Mandatsannahme von Herrn Norbert Koglin zum Gemeindevertreter verliert dieser seinen Sitz als Bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur zu wählen.


Es besteht innerhalb der Gemeindevertretung darüber Einigkeit, dass die Angelegenheit zur nächsten Ausschusssitzung zurückgestellt wird.


Beschluss:

Frau / Herr ____________ wird als Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur gewählt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss Holzdorf
Beschlussvorlage - 27/2014

Die Gemeindevertreterin Frau Ina Rambke hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt. Hierdurch bedingt, ist ein Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Gerd Boll wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl der/s Vorsitzenden im Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 28/2014

Durch die Mandatsniederlegung von Frau Ina Rambke ist die / der Vorsitzende für den Finanzausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Gerd Boll wird als Vorsitzender im Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss

Herr Boll hat vor der Sitzung sein Mandat im Bau- und Wegeausschuss niedergelegt. Hierdurch bedingt, ist ein Mitglied in den Bau- und Wegeausschuss zu wählen.

Herr Radeck schlägt Herrn Norbert Koglin vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

Beschluss:
Herr Norbert Koglin wird als Mitglied in den Bau- und Wegeausschuss gewählt.



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Veranlassung der Ausschreibung des Straßenausbaus "Neuseeholz" sowie Festlegung von technischen Details
Beschlussvorlage - 15/2014
Nachdem sich die Gemeindevertretung in den Sitzungen im März und Juni diesen Jahres auf eine Variante der Ausbauweise festgelegt hat, wurden die notwendigen Planungen durch das Büro Aqua-tec weiter vorangetrieben. Seinerzeit schloss die Kostenschätzung der sog. Variante 2 mit 228.683,49 €, sprich mit rund 230.000 €. Nachdem weiter geplant wurde, erhöhen sich die Schätzkosten aufgrund verschiedener Detailpunkte. Auf diese Punkte soll in der Bauausschusssitzung eingegangen werden. Das Büro Aqua-tec wird vortragen.

Sofern die Beratung ergibt, dass der Ausbau weiterhin verfolgt wird und im Detail genauer definiert werden kann, so müsste beschlossen werden, wie weiter verfahren wird.

Herr Boll sieht für eine Durchführung der Maßnahme noch zu viele Widerstände bei den Anliegern. Grundsätzlich befürwortet er den Straßenausbau, da neue Straßen benötigt werden. Des Weiteren läßt die finanzielle Lage der Gemeinde momentan keinen Ausbau zu. Daher werde er gegen einen Ausbau stimmen. Frau Klöpper schließt sich die Auffassung an.
Herr Denker plädiert für einen Ausbau, aber vorbehaltlich der Finanzierung. Frau Koglin sieht die Gemeinde in der Pflicht über die Maßnahme zu entscheiden.


Beschluss:
Es wird beschlossen, den Ausbau der Straße "Neuseeholz" in 2015 / 2016 durchzuführen. Die Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich unverändert aus dem bereits im März 2014 zur Verfügung gestellten Baugeologischen Gutachten des Erdbaulabors Gerowski vom 12.02.2014. Es wird die vom Ingenieurbüro vorgestellte Variante 2 gewählt, hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn wird ein Hochbord gebaut.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 286.000 € werden über den Haushalt 2015 bereit gestellt. Zuschussanträge sind alsbald möglich zu stellen.
Die weiteren Planungen sind unter Beachtung der im Protokoll dokumentierten Punkte bis zur LP 7 i.S.d. HOAI, d.h. bis zur "Mitwirkung bei der Vergabe", zu beauftragen. Eine weitere Beratung in den Gremien der Gemeinde ist nicht erforderlich.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbaus der Straße "Neuseeholz"
Beschlussvorlage - 16/2014

Sofern der weitergehende Beschluss zum Ausbau der Straße "Neuseeholz" positiv ausfällt, so sollte auch über die Straßenbeleuchtung beraten und beschlossen werden. Dem Grunde nach wäre es aus technischen Gesichtspunkten unvernünftig, die Straßenbeleuchtung unverändert zu belassen. Die Erfahrung aus allen Gemeinden lehrt, dass insbesondere alte Straßenbeleuchtungskabel irgendwann die Ursache von hohen Unterhaltungskosten in der Straßenbeleuchtung sind. Kabelfehler aufzusuchen und zu beseitigen kann schnell mal mehrere Tausend Euro kosten. Daher ist es im Zuge eines Straßenausbaus dringend zu empfehlen, diese Kabel zu erneuern. Tut man dieses, wäre es ratsam, auch die Abstände zwischen den einzelnen Leuchten und damit die Ausleuchtung des Gehweges (Schulweg zur B 203) zu überprüfen. Rein aus technischen Gesichtspunkten stellt sich heraus, dass diese optimierungsfähig sind. Daher wäre auch eine neue Aufteilung der Laternen zu empfehlen. Bedenkt man, dass die in den vorhandenen Leuchtenköpfen verwendeten Kompaktleuchtstoffmittel auch nur übergangsweise eingebaut wurden, um das Verbot der alten Metalldampfleuchtmittel in eine langfristige Lösung zu überbrücken, so ist der Aufbau neuer Maste und LED-Leuchtköpfe zu empfehlen.

Um die Kosten für eine neue Straßenbeleuchtung zu beziffern, hat das Büro Aqua-tec auch hierfür eine Kostenschätzung erstellt. Diese schließt mit rund 24.000 €. Diese Summe geht i.S.d. Straßenausbaubeitragssatzung als beitragsfähiger Aufwand mit in die Ermittlung der Ausbaubeiträge ein.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung mit LED-Technik zu erneuern. Die Kosten in Höhe von 24.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden im Haushalt 2015 eingestellt. Die notwendige Planung wird analog zur Ausbauplanung der Straße "Neuseeholz" an das Büro Aqua-tec vergeben und die Bauleistungen werden über eine Ausschreibung dem Wettbewerb unterstellt. Ein weitere Beratung in den Gremien der Gemeinde ist nicht erforderlich


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept
Beschlussvorlage - 17/2014

Um nach Vorlage des generellen Sanierungskonzeptes hinsichtlich der weiteren Planungsschritte zur Sanierung des Kanalsystems in der Holzdorf festzulegen, auf welche Bereiche sich zunächst konzentriert werden soll, sollte die geplante Straßenbaumaßnahme "Neuseeholz" und der dort vorhandene Kanal genauer betrachtet werden. Es wird angeregt, dass bei Einsatz einer geschlossenen Kanalsanierungsbauweise in der Straße "Neuseeholz" diese Technik an den dafür vorgesehenen Stellen im übrigen Ort auch eingesetzt wird. Bei geschlossenen Bauweisen wird die Oberfläche über dem Kanal i.d.R. nicht verletzt, vielmehr kommen Robotertechniken zum Einsatz, die im zu sanierenden Kanal selbst arbeiten. Da die Baustelleneinrichtungskosten bei diesen Spezialtechniken relativ hoch sind, sind Kleinstmaßnahmen geringen Umfangs i.d.R. unwirtschaftlich.

Um somit also Synergien nicht ungenutzt zu lassen, soll in der Bauausschusssitzung beraten werden, welche Kanalsanierungsbauweise im Vorwege des Straßenausbaus "Neuseeholz" zum Einsatz kommt.
Als Beratungsgrundlage hat das Büro Aqua-tec Kostenvergleichsrechnungen beider Bauweisen (geschlossen und offen) angestellt. In der Summe wurde geschätzt:
  1. Die Grundstücksanschlussleitungen vom Hauptkanal bis auf die Grundstücke müssen aufgrund der Schadensbilder auf jeden Fall in offener Bauweise saniert werden. Die Kosten wurden geschätzt auf:                                    13.000 €
  2. Offene Kanalerneuerung Hauptkanäle:                        62.500 €
  3. Geschlossene Kanalsanierung Hauptkanäle                        37.000 €

Den verschiedenen Bauweisen werden unterschiedliche Stand- und damit einhergehend Abschreibungszeiten zugeschrieben. Die Zeiten werden durch Kommunalpolitiker und Verwaltungen individuell sehr unterschiedlich bewertet. Als Vorschlag wurden bei dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung folgende Werte konservativ angesetzt:
  1. Offene Kanalerneuerung                        50 Jahre
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            30 Jahre

Unter Zugrundelegung dieser Werte ergeben sich folgende jährliche Belastungen:
  1. Kanalerneuerung                        1.250 € / a
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            1.233 € / a

Möge die Gemeindevertretung dieses Ergebnis werten und entscheiden, welcher Bauweise der Vorzug gegeben wird.


Entscheidet man sich für eine geschlossene Sanierung, so sollten alle im übrigen Ort anstehenden Schadstellen, die eine geschlossene Sanierung gestatten, gleich mit erledigt werden. Das Büro Aqua-tec hat diese Schadstellen verifiziert und auch für deren Beseitigung eine Kostenschätzung erstellt. Diese schließt mit 63.000 €. Dabei wurde sich allerdings auf Wunsch des Bauausschussvorsitzenden ausschließlich auf das Schmutz- und Mischwassersystem konzentriert. Schäden im Regenwassersystem blieben gänzlich unberücksichtigt.

Kurzum würde sich für die geschlossene Bauweise ein Auftragsvolumen von (37.000 € + 63.000 € =) 100.000 € einschließlich Baunebenkosten ergeben. Würde man dieses Maßnahmenpacket als Los zusammen mit anderen Maßnahmen anderer Gemeinden dem Wettbewerb unterstellen, so dürften wirtschaftliche Angebote erwartet werden können. Zusätzlich würden erforderliche offene Maßnahmen an den Grundstücksanschlussleitungen Kosten von 13.000 € verursachen.

Die Sonderrücklage Abwasser der Gemeinde Holzdorf verfügt über 241.000 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, in der Straße "Neuseeholz" die geschlossen Bauweise anzuwenden. Weitere Schäden am Schmutz- und Mischwasserkanal im Gemeindegebiet sollen ebenfalls soweit sinnvoll geschlossen saniert werden. Die notwendigen planerischen Schritte sind zu beauftragen. Die Ausschreibung soll im Winter 2014 / 2015 durchgeführt werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 113.000 € werden im Haushalt 2015 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Beschlussvorlage - 22/2014

Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2015 einen Zuschuss zur Förderung des dänsichen Büchereiwesens beantragt.
Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandelung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.). Um den Aufwand einer ständigen wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben:
Zuschuss Büchereiverein 2014 = 1.667,00 € --> Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 166,70 €

Ein entsprechender Grundsatzbeschluss würde bedeuten, dass die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde. Die dänische Zentralbibliothek, die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung könnten sich erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.).


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
Beschlussvorlage - 31/2014

Die Kirchengemeinde Sieseby beantragt mit Schreiben vom 14.11.2014 für die Renovierung des Kirchengebäudes von der Gemeinde Holzdorf einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €.
Das Schreiben der Kirchengemeinde wird der Vorlage beigefügt. Hieraus sind die Einzelheiten der geplanten Arbeiten und die Begründung für die Durchführung zu entnehmen.
Ebenso ist ein Finanzierungsplan beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Kirchengemeinde Sieseby für die Renovierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 23/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Herr Boll vertritt die Auffassung, dass die Beratung über den Nachtrag bei einer solchen Rücklagenentnahme zu kurz war, daher kann er dem Nachtrag nicht zustimmen.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 24/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.007.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.007.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      477.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      477.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      155.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben

Herr Radeck informiert die Öffentlichkeit über den im nicht öffentlich Sitzungsteil gefaßten Beschluss.



Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer