Sitzungsort: | im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Bürgermeister Dirk Radeck |
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll |
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker |
Gemeindevertreterin Birgit Koglin |
Gemeindevertreter Norbert Koglin |
Gemeindevertreter Marc Quade |
Gemeindevertreter Sönke Röhe |
Gemeindevertreter Sven Schlömer |
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster |
Gemeindevertreterin Christel Klöpper (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Manfred Link (entschuldigt ) |
Amtsdirektor/Protokoll Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur |
Beschlussvorlage - 29/2014 | |
7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2015 | |
8. | Anschaffung Kommunalfahrzeug |
Beschlussvorlage - 2/2015 | |
9. | Erläuterungen der vertretungsberechtigten Antragsteller zum Bürgerbegehren "Windpark Holzdorf" |
Beschlussvorlage - 6/2015 | |
10. | Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids zum Windpark Holzdorf |
Beschlussvorlage - 8/2015 | |
11. | Festlegung der Standpunkte und der Begründungen der Gemeindevertretung zum Bürgerentscheid zum Windpark Holzdorf |
Beschlussvorlage - 7/2015 | |
12. | Besetzung des Wahl- bzw. Abstimmungsvorstandes sowie die Bestimmung des Wahl- bzw. Abstimmungslokals für den Bürgerentscheid am Sonntag den 10.05.2015 |
Beschlussvorlage - 5/2015 | |
Nicht öffentlich behandelter Tagesordnungspunkt | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Herr Jeß bittet um Aufnahme einer Ergänzung zur letzten Sitzungsniederschrift, da seines Erachtens die Fragestellungen und Antworten zum Straßenausbau und zu entsprechenden Ausbaubeiträgen nicht ausreichend protokolliert seien. Nach dem Hinweis von AD Bock, dass Änderungsanträge grundsätzlich nur von Gemeindevertretern gestellt werden können, lehnt die Gemeindevertretung die Aufnahme der Ergänzung einstimmig ab. Die entsprechende Frage eines Bürgers wird dahingehend beantwortet, dass die Gemeinde beabsichtigt, einen Kommunaltrecker anzuschaffen. |
zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bürgermeister berichtet über die Bildung von fünf Arbeitsgruppen zum Straßenneubau in Neu-Seeholz, deren Ergebnisse am 15.04.2015 öffentlich präsentiert werden sollen. Ferner berichtet er über die Planung einer evt. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zwecks Unterbringung des 3. Feuerwehrfahrzeuges und der Bauhofarbeitsgeräte. Die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihren Ausschüssen. |
zu TOP 6. | Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur |
Beschlussvorlage - 29/2014 Durch die Mandatsannahme von Herrn Norbert Koglin zum Gemeindevertreter verliert dieser seinen Sitz als bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur zu wählen. |
Beschluss: Frau Nicole Möller wird als Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur gewählt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2015 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Holzdorf zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Haupt- und Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgabenrechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.
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AD Bock erklärt die Überschreitung des AktivRegion-Anteiles mit dem Abschluss und der Kassenwirksamkeit sämtlicher Projekte der vergangenen Förderperiode im letzten Jahr. Im Durchschnitt der Förderjahre wurden 1.300,00 € jährlich eingehalten. In der kommenden Förderperiode ist mit durchschnittlich ca. 1.000,00 € jährlich zu rechnen, wobei auch in den künftigen Jahren mit Schwankungen zu rechnen ist. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Anschaffung Kommunalfahrzeug |
Beschlussvorlage - 2/2015 Über die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges für den Gemeindearbeiter soll beraten und beschlossen werden. Im Haushalt 2015 sind Mittel in Höhe von 7.500 € eingeplant worden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, Angebote für ein Kommunalfahrzeug einzuholen und den Auftrag im Rahmen des Haushaltsansatzes zuzüglich 20% Verhandlungsspielraum an den günstigsten Bieter zu vergeben. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erläuterungen der vertretungsberechtigten Antragsteller zum Bürgerbegehren "Windpark Holzdorf" |
Beschlussvorlage - 6/2015 Aufgrund eines Bürgerbegehrens wird den Holzdorfer Bürgerinnen und Bürgern folgende Fragestellung zur Abstimmung gebracht: "Sind Sie dafür, dass der von der Gemeindevertretung Holzdorf am 25.09.2014 verabschiedete Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark Holzdorf" für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund" dahingehend ergänzt wird, dass
Den Vertretungsberechtigten eines zulässigen Bürgerbegehrens ist Gelegenheit zu geben, den Antrag in der Gemeindevertretung zu erläutern. |
Herr Rösch stellt folgendes dar: Standpunkte und Begründung der Initiatoren des Bürgerbegehrens Wir leben auf der Halbinsel Schwansen in einer Tourismusregion.
Unsere Landschaft zeichnet sich durch eine große Vielfalt und Artenreichtum aus und mancher Gast betont, dass wir dort leben dürfen, wo andere für ihren Urlaub eine Menge Geld aufwenden. In diese Region zwischen Ostsee und Schlei Windanlagen von mindestens 150 m Höhe zu setzen, bedeutet in verschiedener Hinsicht einen beträchtlichen Störfaktor:
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass damit wesentliche Einflussfaktoren auf die Lebensqualität in dem betroffenen Gebiet geschaffen werden. Dies gilt für Mensch und Natur.
Neben der Lebensqualität sind auch finanzielle Faktoren zu beachten:
Als die Planung für den Windpark Saxtorf praktisch auf der Grenze zu Holzdorf bekannt wurde, hat die Gemeindevertretung Holzdorf in ihrer Stellungnahme die oben genannten Faktoren als nicht hinnehmbaren Störeinfluss aufgelistet. Es ist unverständlich, dass bei einem Windpark auf eigenem Gebiet, gleichfalls an der Grenze zur Nachbargemeinde, dieser Maßstab offenbar nicht mehr gilt. Die Verhandlungen bzw. die Vertragsgestaltung mit der immer noch insolventen Firma Prokon zeichnen sich durch eine durchgängige Intransparenz aus.
Für ein Mindestmaß an Sicherheit bei den wichtigen Bestimmungsgründen der Lebensqualität für Landschaft und Lebensumfeld bei uns haben wir den Bürgerentscheid über 100 Meter hohe Anlagen und einen Mindestabstand von 650 Metern zu Wohnbebauung angestrebt. Wir sind nicht gegen die Energiewende und wollen auch keinen Windpark verhindern. Aber wir sind der Überzeugung, dass bei der Verwirklichung eines Großprojekts wie des Windparks Maasleben in unserer aus verschiedenen Gründen sehr sensiblen Landschaft ein Kompromiss für Mensch und Natur erreicht werden muss. |
Beschluss: |
zu TOP 10. | Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids zum Windpark Holzdorf |
Beschlussvorlage - 8/2015 Aufgrund eines Bürgerbegehrens wird es zur Durchführung eines Bürgerentscheids zum Windpark Holzdorf kommen. Die Gemeindevertretung hat daher unverzüglich einen Sonntag zu bestimmen, an dem die Abstimmung stattfindet. Unter Berücksichtigung erforderlicher Fristen hat die Verwaltung als Termin ursprünglich Sonntag, den 17.05.2015 vorgeschlagen. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens wurden zur Terminfestsetzung gehört. Sie schlagen den 10.05.2015 vor, da es sich bei dem Wochenende mit dem 17.05.2015 um das Himmelfahrtswochenende handelt. |
Beschluss: Die Abstimmung findet am Sonntag, den 10.05.2015 statt. Das Amt Schlei-Ostsee wird beauftragt, die örtliche Bekanntmachung über den Abstimmungstermin und die Abstimmungsfrage vorzunehmen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Festlegung der Standpunkte und der Begründungen der Gemeindevertretung zum Bürgerentscheid zum Windpark Holzdorf |
Beschlussvorlage - 7/2015 § 16g Abs. 6 Gemeindeordnung verlangt vor der Durchführung eines Bürgerentscheides, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens schriftlich dargelegt werden. Dieses hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Bürger die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung mit einbeziehen können. Bei der Unterrichtung gilt es, polemische oder suggestive Formulierungen zu vermeiden. Der Darstellungsraum muss für alle Meinungsführer den gleichen Umfang haben. Außerdem wird den Stimmberechtigten mit der Abstimmungsbenachrichtigung durch den Abstimmungsleiter eine Information zugestellt, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens im gleichen Umfang dargelegt sind. Diese Darlegung kann zusammengefasst dargestellt werden. Bei einer zusammenfassenden Darstellung ist darauf hinzuweisen, dass die vollständige Darlegung zur Einsichtnahme bei der Gemeinde bzw. dem Amt ausliegt. Die Gemeindevertretung muss die Darlegung der Standpunkte und der Begründungen im "Grobkonzept" beschließen. Soweit anschließend noch Anpassungen angebracht sind oder erforderlich werden, können diese unter Beibehaltung des Sinnzweckes dieses GV-Beschlusses durch den Bürgermeister vorgenommen werden. |
Der Bürgermeister schlägt folgendes vor: Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung: · Ziel der Regionalplanung war und ist es, in neu auszuweisenden Eignungsgebieten grundsätzlich die Errichtung moderner Großanlagen, die Gesamthöhen von 150 m und mehr erreichen können, zu ermöglichen (siehe Erlass über die Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen vom 22.03.2011, Nr. 3.1). Die bisherige Planung entspricht den Zielen der Raumordnung. · Bereits im Rahmen der Erstellung des Landschaftsplanes wurde das Gemeindegebiet nach möglichen Potentialflächen für Windkraftanlagen untersucht. Ziel der Gemeinde ist es nunmehr ihren Teil zur Energiewende beizutragen. · Die Gemeinde ist sich der Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung bewusst. Immissionen, wie Schall und Schatten, finden dabei eine besondere Bedeutung. Die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verbindlich vorgegebenen Grenzwerte werden nicht überschritten. Eine Reduzierung der Gesamthöhe einer Windkraftanlage führt nicht gleichermaßen zur proportionalen Verringerung der Immissionen. Bei kleineren Windkraftanlagen muss keine Verbesserung an den Einzelhäusern im Außenbereich eintreten. · Die Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände zur Wohnbebauung ist ein elementarer Punkt der Bauleitplanung. So beträgt der Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich mindestens 400 m. Im Interesse des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots und in Ansehung der einschlägigen Rechtsprechung soll ein Abstand vom dreifachen der Anlagen-Gesamthöhe nicht unterschritten werden. Aktuell müssen die Windkraftanlagen mindestens 450 m von der Bebauung entfernt errichtet werden. Bei 100 m hohen Windkraftanlagen ist der gesetzliche Mindestabstand 400 m. · Durch eine Veränderung der Höhe der Windkraftanlagen wird der Tierschutz nicht verbessert. So kann festgehalten werden, dass das Jagdrevier verschiedener Fledermausarten durch niedrigere Windkraftanlagen stärker beeinträchtigt wird, als durch große Windkraftanlagen. Das Kollisionsrisiko für die Tiere steigt. Für alle Tierarten gilt selbstverständlich eine Gefährdungsbetrachtung und Abwägung und Minimierung unter den Maßgaben der zuständigen Fachbehörden. · Unter Betrachtung der Einflussanalyse erneuerbare Energien und Tourismus in Schleswig-Holstein, kann festgestellt werden, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien grundsätzlich wahrgenommen werden, die Bewertung als Störfaktor jedoch deutlich unter denen von Hochhäusern, Hafenbereichen und Industrieanlagen liegt. Eine Auswirkung auf den Tourismus ist somit nicht zu erwarten. Vielmehr haben nach dieser Analyse speziell Windkraftanlagen einen positiven Symbolcharakter, sie stehen für eine umweltfreundliche Stromerzeugung. · Durch das Bauleitplanverfahren wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Ebenso wird mit diesem Verfahren die größtmögliche Transparenz über das Vorhaben verschafft, alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die vorstehende Darstellung ihrer Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid zum Windpark Holzdorf. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Besetzung des Wahl- bzw. Abstimmungsvorstandes sowie die Bestimmung des Wahl- bzw. Abstimmungslokals für den Bürgerentscheid am Sonntag den 10.05.2015 |
Beschlussvorlage - 5/2015 Für die ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheides am 10.05.2015 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahl- bzw. Abstimmungsvorstand benennt und das Wahl- bzw. Abstimmungslokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen ist ein Abstimmungsvorstand zu bilden, der aus der / dem Wahl- bzw Abstimmungsvorsteher/in als Vorsitzende/n ihrer / seine/r Stellvertreter/in und weiteren Beisitzer/innen besteht. Bei Berufung der Beisitzer/innen sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Abstimmungsvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Abstimmungsbezirk abstimmungsberechtigt sind. |
Beschluss: Für den Bürgerentscheid am 10.05.2015 wird folgendes Abstimmungslokal bestimmt: Jugendraum in der Turnhalle Es werden folgende Personen für den Abstimmungsvorstand zum Bürgerentscheid am 10.05.2015 vorgeschlagen: Abstimmungsvorsteher: Thomas Wagner stellv. Abstimmungsvorsteher: Rüdiger Reimers Schriftführerin: Ina Rambke stellv. Schriftführer: Borchert Beisitzer: Rudolf v. Spreckelsen Hilmar Kellinghusen Sylvia Green-Meschke Torben Schütt Henning Jeß Ute Schreiber Reserve: Iris Dahl Hans-Jürgen Lausen |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Nicht öffentlich behandelter Tagesordnungspunkt |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt den gefassten Beschluss bekannt. |
Gunnar Bock | Dirk Radeck |
Protokollführer | Bürgermeister |