N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 07.12.2015.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Marc Quade
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf
  Beschlussvorlage - 18/2015
7. Einzäunungen um abwassertechnische Anlagen
  Beschlussvorlage - 21/2015
8. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
  Beschlussvorlage - 23/2015
9. Straßenausbau Neu-Seeholz - Aktualisierung der Beschlusslage und
Beauftragung der Ermittlung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge
  Beschlussvorlage - 22/2015
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 19/2015
11. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 20/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es wird auf den schlechten Zustand der Ortsschilder Mühlenberg und Ortsausgang aus Söby in Richtung Waabs hingewiesen.

Zum Thema Ausbau der Straße "Neuseeholz" wird die Beteiligung der Anlieger als sehr unsozial bezeichnet. Außerdem ließe die Haushaltslage einen Ausbau nicht zu. Die Gemeindevertretung will die Maßnahme unbedingt durchführen. Dadurch wird eine Zwei-Klassengesellschaft in der Gemeinde geschaffen. Anlieger von einer Gemeindestraße und Anlieger von einer Kreis- oder Landesstraße. Die Gemeinde sollte einen anderen Weg einschlagen.
Herr Radeck verweist auf die Begründung zum Ausbau seitens der Gemeinde und die dargestellte Finanzierbarkeit. Lt. Prognose wird in 2 - 3 Jahren eine Besserung der Finanzsituation in Aussicht gestellt. Die Gemeinde muss ihre Straßen unterhalten. Aufgrund des Zustands der Straße kommt nur ein Ausbau in Frage. Eine jährliche Ausbesserung ist keine Lösung.

Es folgt ein kontroverser Austausch von Pro- und Contra-Argumenten zum Ausbau der Straße "Neuseeholz".

Die Familien Daniel/Klöpper und Schreiber teilen mit, dass sie gegen einen Ausbau sind, obwohl sie als Anlieger der Straße Grundstücksteilflächen zum Ausbau an die Gemeinde verkaufen. Sie bitten um eine zügige Abwicklung der Verkäufer sowie die Übersendung eines Vertragsentwurfes.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Herr Boll berichtet aus dem Finanzausschuss über:

- den Erlass einer Nachtragssatzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
- Zusschuss an die Einrichtung "Haus Söby"
- Beratung zum Nachtrag 2015 und Haushalt 2016. Dabei geht er auf die Finanzlage
der Gemeinde und die Problematik zum Ausbaurecht ein.


Herr Röhe informiert als Bau- und Wegeausschussvorsitzender über:

- Zustand der Straße "Neuseeholz" hinsichtlich Verschleißdecke und Unterbau
- Sachstand zur Kanalsanierung der Schmutzwasserleitungen und der geplanten zusätzlichen
Sanierung der Regenwasserleitungen aufgrund des günstigen Angebots für die SW- Leitungen,
Arbeiten RW-Leitungen vermutlich 5.000,- € teurer als ursprünglich angenommen
- Unterhaltungsarbeiten an Banketten und Entwässerungsgräben
- Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht für Grundstückeigentümer


Mitteilungen aus dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur

- Gute Beteiligung beim Laternelaufen
- Aufbau von Bekanntmachungstafeln, die schon gut genutzt werden
- Aktion Ferienspaß wurde in den Herbstferien gut angenommen

zu TOP 6. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf
Beschlussvorlage - 18/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 1.800 € belaufen.

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Einzäunungen um abwassertechnische Anlagen
Beschlussvorlage - 21/2015
Die Einzäunungen der abwassertechnischen Anlagen der Gemeinde Holzdorf sind derart marode, dass sie teilweise umfallen. Daher muss sich die Gemeinde mit einer Erneuerung der Zäune beschäftigen. Um einen Anstoß für die Beratungen zu geben, werden folgende Stichpunkte geliefert.
  1. Regenrückhaltebecken "Bi de School"
    1. Abgängigen Draht abbauen und entsorgen (durch Gemeindearbeiter?)
    2. Knickgehölze auf den Stock setzen, einige Bäume nur köpfen wegen Erhaltungsgebot (vielleicht durch Holzselbstwerber)
    3. Räumen des Beckens mittels Kettenbagger, alte Zaunpfähle mittels Bagger rausziehen und neue Pfähle einrücken
    4. Neuen Draht anbringen, neue Pforte

      Kosten geschätzt je nach Eigenleistungsanteil: 2.000 – 4.000 €
  2. Rund 430 lfdm Einzäunung der Kläranlage
    1. Abgängigen Draht abbauen und entsorgen
    2. Pfähle ausbauen und entsorgen (Feuerholz?)
    3. Neues Material beschaffen (Metall- oder Holzpfähle?, Knotengeflelcht)
    4. Montage neuer Zaun

      Kosten bei weitestgehender Eigenleistung bekannt, weil gerade die Anlage in Kochendorf mit ähnlichem Umfang eingezäunt wurde: 3.000 € (Unterstützung Eigenleistung ggf. durch Haus Söby?)
      Kosten, wenn Firma baut: 6.000 - 7.000 €

Herr Andresen schlägt vor, für beides Zusammen zunächst 10.000 € in den Haushalt einzustellen. Nach den Beratungen der Gemeinde hinsichtlich der Art der Einzäunung und dem Anteil an Eigenleistung wird es möglich sein, die Kosten genauer zu beziffern. 
Herr Boll schlägt zur Einsparung der Kosten vor, die Arbeiten, die gem. Vorlage in Eigenleistung durchgeführt werden können, auch selbst durchzuführen. Diese Vorgehensweise wird durch die Gemeindevertretung befürwortet. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, 10.000 € für die Einzäunungen der abwassertechnischen Anlagen in den Vermögenshaushalt einzustellen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
Beschlussvorlage - 23/2015
Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen.
Herr Radeck erläutert die Vorlage und verweist auf die gute Zusammenarbeit mit der Einrichtung "Haus Söby".

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Straßenausbau Neu-Seeholz - Aktualisierung der Beschlusslage und
Beauftragung der Ermittlung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge
Beschlussvorlage - 22/2015
Nachdem zuletzt in der GV am 10.12.2014 über die Maßnahme beraten und beschlossen wurde, sollen nunmehr die Entwicklung des Projektes und die sich bis heute ergebenen Rahmenbedingungen in der Gemeindevertretung kommuniziert werden. Der zur Verfügung gestellte Lageplan 1 gibt eine Übersicht über die Maßnahme.
  1. Linienführung am Lehmhaus
    Im Zuge der weiteren Planungen und einer durchgeführten Markierung der tatsächlichen Grenzpunkte in der Örtlichkeit am 01.07.2015 wurde festgestellt, dass ein Ausbau ohne Grunderwerb nicht möglich ist, weil die Grenze des Straßenflurstücks stellenweise direkt an der Asphaltkante ist, so dass sich die Bankette schon auf Privatgrund befindet. Infolge dieses Umstandes muss Grunderwerb getätigt werden. Um zudem den Gehweg vor dem Lehmhaus im Gegensatz zum Ist-Zustand fachgerecht trassieren zu können, wurde eine leichte Verschwenkung der Fahrbahn geplant. Die mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellte Planunterlage als Lageplan 2 vom Büro Aqua-Tec vom 24.11.2015 zeigt diese Verschwenkung auf einer Länge von rund 120 m.
  2. Grunderwerb
    1. Grunderwerb nördlich der Straße in Höhe der Station 0+350
      Mit dem Landanlieger wurden Verhandlungen geführt. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist Gegenstand eines separaten Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 07.12.2015.
    2. Grunderwerb zur Grundstücksbereinigung südlich der Straße in Höhe der Station 0+400
      Mit der Landanliegerin wurden Verhandlungen geführt. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist Gegenstand eines separaten Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 07.12.2015.
  3. Bauende des Gehwegs an der B203
    Um den Gehweg bis an die Bushaltestelle an der B203 in einen gleichmäßig neuen Zustand zu versetzen, hat der Bauausschussvorsitzende im Zuge eines Ortstermin empfohlen, hier das Bauende des Gehweges zu definieren. Diese Situation wird in dem zur Verfügung gestellten Lageplan 3 beschrieben.
  4. Zuschussanträge
4.1 EU-Mittel über das LLUR
In den vergangenen Beschlussvorlagen war stets die Rede davon, dass die Förderrichtlinien der neuen Zuschussperiode der EU seitens des Landes SH noch nicht vorliegen würden. Heute, am 25.11.2015, existiert immer noch keine fertige Richtlinie, aber es gibt einen sehr konkreten Entwurf. Diesem kann entnommen werden, welche Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit herrschen müssen. Einige wesentliche Punkte, die eine Förderung leider aussichtslos erscheinen lassen, sollen hier benannt werden:
  • Es werden ausschließlich Ausbauten ländlicher Kernwege gefördert. Ziel soll die Bündelung von Schwerlastverkehren und darüber hinaus eine multifunktionale Nutzungsmöglichkeit sein. Dieses Ziel ist mit der vorhandenen und auch ausdrücklich seitens der Anwohner geforderten Tonnagebegrenzung auf 3,5 t nicht vereinbar.
  • Mindestausbaulänge 500 m in Kombination damit, dass nur Außerortsstrecken gefördert werden: Die Straße Neuseeholz hat nur eine Länge von rund 260 m außerorts.
  • Rad- und Gehwege werden nicht gefördert, weil diese EU-Mittel dem Topf der Direktsubventionen der Landwirtschaft entzogen wurden , dennoch aber der Entwicklung des ländlichen Raums mit Schwerpunkt Landwirtschaft gewidmet werden sollen.
  • Bei einer Förderquote von 53 % auf die Bruttobaukosten wird es eine Bagatellgrenze geben, die bei 75.000 € Mindestzuschuss liegt. Damit müssen die förderfähigen Ausbaukosten mindestens 141.500 € betragen. Diese Summe wird nur mit dem Ausbau der Fahrbahn außerhalb der Ortslage einschließlich der dazu gehöhrenden Nebenkosten nicht erreicht.
            FAZIT: Einen EU- Zuschuss vom LLUR wird es nicht geben!

4.2 FAG-Mittel über den Kreis
 Ein Antrag ist gestellt. Ob in dem Jahr, in dem gebaut wird, Mittel bereit stehen werden, wird sich erst dann ergeben. Auch hier würde nur der außerorts führende Teil gefördert,
 hier allerdings maximal mit 55 % der Nettobaukosten.

5. Pechuntersuchungen am vorhandenen Asphalt
Zwischenzeitlich wurden die beschlossenen, ergänzenden Bohrkerne aus der vorhandenen Fahrbahn entnommen und analysiert. Auch hier wurden hohe Konzentrationen attestiert. Daher wird überall dort, wo es die Randbedingungen zulassen, der Hocheinbau mit dem Überbau der vorhandenen Asphaltschichten favorisiert.

Thema Vorermittlung der Ausbaubeiträge:
Als Ergebnis der Arbeitsgruppe "Kataster/Klassifizierung/Abrechnung nach Straßenausbaubeitragssatzung" wurde zusammenfassend der Wunsch formuliert, vor Baubeginn die ungefähren Beitragshöhen für die Anlieger zu ermitteln und mitzuteilen.

Seitens der Verwaltung wurde in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass eine vorläufige Berechnung von Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich aufgrund von Ausschreibungsergebnissen vorgenommen werden sollte, die eine konkrete Zuordnung der Baukosten zu den entsprechenden Teileinrichtungen der Straße ermöglichen. Die Anlieger werden also grundsätzlich vor Baubeginn über einen vorläufigen Beitragssatz pro m² informiert. Endgültig ergibt sich der Beitragssatz erst nach erfolgtem Bau und Abrechnung mit den entsprechenden Beitragsbescheiden.
Eine Berechnung aufgrund einer Kostenschätzung kann selbstverständlich vorgenommen werden, diese hat dann eben auch den entsprechenden Charakter.
Wann die Anliegerversammlung durchgeführt werden kann, muss noch mit der COMUNA abgeklärt werden; vor März/April 2016 ist damit nicht zu rechnen.
Die hierfür entstehenden Kosten sind nicht beitragsfähig und daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken; diese werden vorbehaltlich des tatsächlich erforderlichen Stundenaufwands auf 6000 € geschätzt.

Als Basis einer rechtssicheren Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist es erforderlich, dass die Gemeinde den Ausbauumfang und -standard genau definiert. Da das Thema der Beschlussvorlage 11/2015 "Straßenausbau Neuseeholz, Ergebniszusammenfassung der Arbeitsgruppen" bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.06.2015 von der Tagesordnung genommen wurde, empfiehlt die Verwaltung, nunmehr folgenden Beschluss zu fassen:   
Frau Klöpper teilt mit, dass sie gegen den Ausbau stimmen wird.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die COMUNA Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH Kiel aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung mit der Ermittlung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge zu beauftragen und die Ergebnisse bei einer entsprechenden Anliegerversammlung zu präsentieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel von geschätzt 6000 € werden anerkannt.


Die in der GV am 10.12.2014 zu den TOPs 11 und 12 gefassten Beschlüsse haben weiter Bestand. Zusätzlich wird beschlossen, die Straßenverschwenkung in Höhe Lehmhaus vorzunehmen und den Radweg bis an die Bushaltestelle der B203 auszubauen. Dem Hocheinbau der Fahrbahn wird dort, wo es möglich ist, Vorrang eingeräumt. Die Baukosten haben sich innerhalb des vergangenen Jahres verteuert. Diesem Umstand sowie dem Umstand des Grunderwerbs Rechnung tragend werden entgegen der bisherigen Schätzung von 310.000 € Gesamtkosten von rund 340.000 € anerkannt.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 19/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Herr Radeck verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die umfassenden Beratungen im Finanzausschuss und empfiehlt, den Nachtragshaushalt, in der vom Finanzausschuss erarbeiteten Form, zu beschließen. 

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 20/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Herr Boll erläutert den Anwesenden anhand von Kreisdiagrammen den finanziellen Spielraum der Gemeinde für den Haushalt 2016. Dabei geht er auf die Einnahmen- sowie auf die Ausgabenseite mit den beiden größten Ausgabepositionen, Schul- und Kindergartenkosten, ein. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.024.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.024.400,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      87.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      87.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Herr Radeck informiert die Öffentlichkeit über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.


Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer