N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 13.03.2017.

Sitzungsort:  im Jugendraum, Seeholz 40, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Christel Klöpper (entschuldigt )
Gemeindevertreter Marc Quade (entschuldigt )
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Kanalsanierung im Vorwege und Maßnahmen während der Asphaltdeckensanierung der K60 durch den Kreis
  Beschlussvorlage - 7/2017
7. Rad- und Gehwegsanierung im Rahmen Sanierung Kreisstraße oder Ausbau Breitband
  Beschlussvorlage - 6/2017
8. Erneuerung eines Tores am Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 5/2017
9. Erneuerung von Ortstafeln und anderen Verkehrszeichen
  Beschlussvorlage - 4/2017
10. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund"
  Beschlussvorlage - 23/2016
11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund"
  Beschlussvorlage - 24/2016
12. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Holzdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Söby-Holzdorf
  Beschlussvorlage - 1/2017
13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Herr Bürgermeister Radeck schlägt vor, die TOP 14 - 17 nicht öffentlich zu beraten. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr von Spreckelsen weist auf die Aussage der Gemeindevertretung zu Beginn der Wahlzeit, dass es keine Steuererhöhungen geben wird, hin. Jetzt wurden die Steuern durch Beschluss der Gemeindevertretung nicht unerheblich erhöht. Auch wenn dies im Zusammenhang mit der Straßensanierung steht, findet er dies bedauerlich.
Herr Radeck teilt mit, dass die Steuererhöhung im Rahmen des Straßenausbaus beschlossen wurde. Bisher hat er darauf keine negative Resonanz erhalten.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Herr Bürgermeister Radeck berichtet über folgende Punkte:

- Breitband
Im Januar habe ich an einer Infoveranstaltung der Schleswiger Stadtwerke für die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden zum Thema Breitband teilgenommen.
Das Interesse ist in allen Gemeinden sehr groß. Dementsprechend werden die Stadtwerke so schnell wie möglich in die Gemeinden gehen, um für die Breitbandversorgung zu werben.
In unserer Gemeinde wird voraussichtlich im Mai diesen Jahres eine Infoveranstaltung für interessierte Bürger stattfinden. Gemäß Ausbauplanung befinden wir uns im 3. Cluster. Ein Ausbau ist hier in 2019 vorgesehen. Je nachdem, wie der Ausbau voranschreitet, kann auch schon in 2018 in unserer Gemeinde begonnen werden. Um problemlos im Zeitrahmen beteiligt zu werden, benötigen wir Vorverträge von 60 Prozent der Haushalte in der Gemeinde.

- Windkraft
Die Gemeinde hat sich in der letzten Gemeindevertretersitzung mit einem Tendenzbeschluss grundsätzlich für die Windkraft ausgesprochen, auch wenn z. Zt. die Eignungsfläche Maasleben als Sperrfläche nicht mehr berücksichtigt wird.
Bis Ende Juni 2017 muss die Gemeinde zum derzeitig gültigen Entwurf der Teilfortschreibung der Regionalplanung des Landes Schleswig-Holstein ihre Stellungnahmen zu Potenzialflächen und Windeignungsflächen abgeben. Hier befindet sich die Gemeindevertretung in der Phase der Erarbeitung. Ob eine Stellungnahme zu allen uns betreffenden Belangen oder mehrere Stellungnahmen zu einzelnen Flächen abgegeben werden, ist derzeit noch in der Prüfung.
Die Thematik ist sehr umfangreich. Es müssen über 700 Seiten gelesen und ausgewertet werden.
Zur kommenden Gemeindevertretersitzung am 12.06.2017 werden/wird die Stellungnahme/-n vorgestellt.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, seine eigenen Stellungnahmen einzureichen.
Auf jeden Fall wird die Gemeinde sich beteiligen, um auch im weiteren Prozess der Regionalplanung beteiligt zu bleiben.

- Landesentwicklungsstrategie
Das Land erstellt zur Zeit ebenfalls eine Landesentwicklungsstrategie, die bis 2030 reichen soll. Auch hier werden von den Kommunen Stellungnahmen erwartet. Hier wird in Zusammenarbeit mit dem Amt Schlei-Ostsee an einer Stellungnahme gearbeitet, an der sich im Idealfall alle Gemeinden beteiligen werden.
Auch hier können sich die Bürger im Einzelnen mit Stellungnahmen beteiligen.

Herr Boll berichtet als Finanzausschussvorsitzender über die am 09.03.2017 stattgefundene Sitzung des Finanzausschusses mit den einzelnen Beratungspunkten. Er hebt dabei das gute Ergebnis der Jahresrechnung hervor. Des Weiteren informiert er über die wieder stattfindene Aktion Ferienspaß in den Osterferien.

Der Bauausschussvorsitzende Herr Röhe erläutert, dass die TOP der letzten Ausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Darüberhinaus informiert er über die Aktion "Saubere Gemeinde" am 25.03.2017, Treffen um 09.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Von Mitte Mai bis Mitte Juli erfolgt der Ausbau der Kreisstraße. Danach beginnt der Ausbau der Straße Neuseeholz. Hierzu erfolgt noch ein Hinweis an die dortigen Grundstückseigentümer, dass die festgestellten Mängel an den jeweiligen Grundstücksanschlussleitungen vorher saniert werden müssen.

Herr Link teilt als Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Soziales und Kultur mit, dass das Kinderfaschingfest gut besucht und gute Stimmung war. Am Ostersamstag findet das traditionelle Ostereiersuchen statt. Ergänzend berichtet Herr Jess, dass für den 24.04. eine Besichtigung des Landtags für alle Einwohner organisiert wurde. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Die Fahrt erfolgt mit Privat-Pkw's.

Herr Stöcks informiert die Anwesenden darüber, dass in der Sitzung am 05.12.2016 bei der Behandlung des Einwohnerantrags ein Fehler gemacht wurde. Den Personen, die im Antrag als vertretungsberechtigt benannt wurden, stand in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt eine Rederecht zu. Dieses haben die Personen nicht erhalten. Dies ist ein bedauerlicher Fehler. Seitens der Antragsführer wird auf eine nachträgliche Anhörung verzichtet.   

zu TOP 6. Kanalsanierung im Vorwege und Maßnahmen während der Asphaltdeckensanierung der K60 durch den Kreis
Beschlussvorlage - 7/2017
Im vergangenen Jahr wurden in der Gemeinde Holzdorf beschlussgemäß geschlossene Kanalsanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Schadenskartierung des Kanalkatasters und das zugehörige Sanierungskonzept weisen aber einige Schäden auf, die zunächst noch nicht beseitigt wurden, weil die Funktion der Kanäle teilweise ungeklärt ist.

Im Herbst / Winter 2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass man plane, entweder in 2017 oder in 2018 die Asphaltdecke der Kreisstraße K60 zu erneuern. Im Verlauf der K60, insbesondere im Ortsteil Holzdorf, gibt es nun die o.g. schadhaften Kanäle, deren Funktion unklar ist. Es handelt sich dabei um sogenannte "Bürgermeisterkanäle" für Regenwasser. Dieses sind Kanäle, die schon vor dem Ausbau der K60 und vor dem Bau der Ortsentwässerung als Entwässerungskanäle für Regenwasser und Überläufe von Kleinkläranlagen existierten. Normalerweise sollten an diese Kanäle keine öffentlichen oder privaten Entwässerungseinrichtungen mehr angeschlossen sein. Sofern dieses der Fall ist, können diese teilweise einsturzgefährdeten Kanäle verdämmert, d.h. mit einem Flüssigbeton verschlossen werden.

Um nun auszuschließen, dass nach der Asphaltdeckenerneuerung durch den Kreis kurzfristig wieder Baugruben für die Kanalsanierung in der Kreisstraße erstellt werden müssen, wird empfohlen, im Vorwege erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Um festzustellen, ob diese alten Kanäle tatsächlich keine Funktion mehr besitzen, findet am 28.02.2017 eine Besprechung mit "Zeitzeugen" statt. Ggf. muss ergänzend noch eine Kanalnebelung durchgeführt werden.
Das betraute Ingenieurbüro Aqua-Tec hat den Aufwand für die empfohlenen Maßnahmen geschätzt und beziffert diesen einschließlich der ggf. erforderlichen Kanalnebelung und des Planungshonorars auf rund 20.000 €.

Zudem werden sich im Zuge der Asphalterneuerung der Fahrbahn zahlreiche Schachtoberteile der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Oberteile von Straßenabläufen als schadhaft erweisen. Bevor die vorhandene Fahrbahn abgefräst wird, werden die Schachtoberteile ausgebaut. Schadhafte Teile müssen durch neue ersetzt werden. Ferner fallen stark versackte oder beschädigte Straßenabläufe auf. Diese müssen gerichtet oder gar erneuert werden. All jene Einbauteile der Fahrbahn gehören der Gemeinde und müssen auch von der Gemeinde unterhalten werden, so dass also sowohl der Aufwand des Aus- und Einbaus, als auch Ersatzlieferungen auf Kosten der Gemeinde stattfinden müssen. Bei der relativ hohen Anzahl an Schächten und Straßenabläufen sollte davon ausgegangen werden, dass ca. 30.000 € bereit gestellt werden müssen. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr im Zusammenhang mit der Planung der Asphaltierung organisiert und ausgeschrieben. 

In der Summe werden die Ausgaben im Vorwege und im Zuge der Asphaltierung der K60 auf rund 50.000 € geschätzt.

Die Abwassersonderrücklage der Gemeinde weist mit Stand 31.12.2016 eine Summe von 214.000 € aus.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die notwendigen Schadensbeseitigungen bzw. Verdämmerungen im gesamten Gemeindegebiet durchzuführen. Die erforderlichen Mittel von geschätzt 135.000 € werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt (Abwasserhaushalt) bereitgestellt. Es sollen alle Schäden in den Kanälen der Gemeinde im offenen Verfahren saniert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Rad- und Gehwegsanierung im Rahmen Sanierung Kreisstraße oder Ausbau Breitband
Beschlussvorlage - 6/2017
Im Herbst / Winter 2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass er plane, entweder in 2017 oder in 2018 die Asphaltdecke der Kreisstraße K60 zu erneuern. Sofern Radwege in der Straßenbaulast des Kreises stehen, werden auch diese mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Bei den Geh- und Radwegen von der B203 durch Holzdorf nach Seeholz handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um gemeindliche Einrichtungen. Dieses hat eine Prüfung der Aktenlage beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) ergeben. Um diese erste Stellungnahme zu hinterfragen, findet am 27.02.2017 ein Ortstermin mit dem LBV und dem Bauausschussvorsitzenden statt.
Sofern die Geh- und Radwege an der K60 tatsächlich in gemeindlicher Straßenbaulast sind, wird empfohlen, keine Asphaltdeckensanierung im Zuge der Fahrbahnerneuerung vorzunehmen. Anstelle dessen kann dann im Vorwege der Verlegung der Leerrohre für das Breitbandnetz beraten werden, ob die Gemeinde die Oberfläche des Gehweges auf gesamter Breite mit sanieren möchte. Andernorten wird erwogen, im Kabelgraben der Breitbandleerrohre auch ein neues Straßenbeleuchtungskabel zu verlegen. Da es in Holzdorf über die vergangenen 6 Jahre keinen einzigen Kabelschaden an der Straßenbeleuchtung gegeben hat, kann vermutet werden, dass eine Erneuerung dieses Kabels nicht notwendig ist.
Stets gilt es zu bedenken, dass bei baulichen Maßnahmen an gemeindlichen Einrichtungen der Straßen das Straßenausbaubeitragsrecht zu berücksichtigen ist. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob Ausbaubeiträge erhoben werden können oder müssen.
Sofern die Straßenbaulast des Radweges doch beim Kreis liegen sollte, so müsste kurzfristig mit den Schleswiger Stadtwerken die Verlegung der Leerrohre für das Breitbandnetz organisiert werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Vorwege der Verlegung der Breitbandleerrohre über die Erneuerung der gesamten Geh- und Radwegoberflächen nachzudenken. Die Schleswiger Stadtwerke werden gebeten, alsbald möglich ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Der Bürgermeister und / oder der Bauausschussvorsitzende wird ermächtigt, diesbzgl. Gespräche zu führen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erneuerung eines Tores am Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 5/2017
Ein Sectionaltor des Feuerwehrgerätehauses ist defekt und muss ausgetauscht werden. Hierzu wurden von Herrn Schlömer zwei Vergleichsangebote eingeholt. Das günstigste Angebot schließt bei einer Bruttosumme von 2.651,32 €.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, das defekte Sectionaltor austauschen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 2.651,32 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.     

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erneuerung von Ortstafeln und anderen Verkehrszeichen
Beschlussvorlage - 4/2017
Bereits im letzten Jahr hat die Gemeinde Holzdorf an mehreren Standorten die alten Ortstafeln durch neue austauschen lassen. Seinerzeit wurde für Ortsschild, plus Rohrrahmen sowie entsprechender Lochung 176,40 € netto veranschlagt. Zusätzlich wurde ein Auswechseln anderer Verkehrszeichen erforderlich.

Da auch an vielen anderen Stellen, meist witterungsgeschädigt, ein Austausch erforderlich wäre, soll jetzt im Ausschuss darüber beraten werden, sukzessive in der gesamten Gemeinde sämtliche Verkehrszeichen sowie Ortstafeln auszuwechseln, zumal hier noch die Bezeichnung "Zollgrenzbezirk" aufgeführt ist, was seit Wegfall des Zollgrenzbezirks nicht mehr erforderlich ist.

Seit April 2016 wurden fünf neue Ortstafeln, teilweise witterungsbedingt bzw. aufgrund eines Diebstahls, neu angeschafft. Dabei wurden Kosten von ~ 1.100 € brutto verursacht. Weitere rund 250 € wurden für andere Verkehrszeichen ausgegeben.

In diesem Zusammenhang ist zu beraten, ob im Haushalt der Gemeinde der entsprechende Posten "Geräte, Ausstattung, Ausrüstung Gemeindestraßen" in Höhe von 3.500 € jährlich im Rahmen der angedachten Anschaffung weiterhin ausreichend ist.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, Ortstafeln und Verkehrszeichen in der gesamten Gemeinde in den nächsten Jahren zu erneuern.     

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund"
Beschlussvorlage - 23/2016
Die Gemeinde Holzdorf hat am 03.12.2012 einen Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windpark Holzdorf" gefasst. Am 31.07.2015 wurde ein Kostenerstattungsvertrag mit einem Vorhabenträger geschlossen. Die Landesplanung weist die betroffene Fläche nicht in ihrem 1. Entwurf als Vorranggebiet aus. Das beabsichtige Bauleitplanverfahren ist somit hinfällig und der Vorhabenträger nimmt von der Planung Abstand.

Die Gemeinde Holzdorf sollte die Beschlüsse zur Bauleitplanung im Bereich Windkraft daher aufheben.  

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Holzdorf hebt den Beschluss vom 03.12.2012 zur Aufstellung einer 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund" auf.
  2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund"
Beschlussvorlage - 24/2016
Die Gemeinde Holzdorf hat am 25.09.2014 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark Holzdorf" gefasst. Am 31.07.2015 wurde ein Kostenerstattungsvertrag mit einem Vorhabenträger geschlossen. Die Landesplanung weist die betroffene Fläche nicht in ihrem 1. Entwurf als Vorranggebiet aus. Das beabsichtige Bauleitplanverfahren ist somit hinfällig und der Vorhabenträger nimmt von der Planung Abstand.

Die Gemeinde Holzdorf sollte die Beschlüsse zur Bauleitplanung im Bereich Windkraft daher aufheben.  

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Holzdorf hebt den Beschluss vom 25.09.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund" auf.
  2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Holzdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Söby-Holzdorf
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
 

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Holzdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Söby-Holzdorf wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Radeck informiert die Öffentlichkeit über im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.


Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer