N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 05.02.2018.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreter Edgar Fisler
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Sven Schlömer
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster

Abwesend sind:
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll (entschuldigt )
Gemeindevertreter Marc Quade (entschuldigt )
Gemeindevertreter Sönke Röhe (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer/in Susanne Hagemeier

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
  Beschlussvorlage - 2/2018
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2018
8. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 3/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 9 und10 wie vorgeschlagen nicht öffentlich zu behandeln.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Kellinghusen nimmt Bezug auf den Punkt "Nutzung des ehemaligen Jugendraumes als Bürgerraum auch für private Feierlichkeiten" im Bürgermeisterbericht zur Sitzung vom 11.12.2017 und gibt zu bedenken, dass eine Konkurrenz zu Gastwirtschaften im Ort entstehen könnte.
Der Bürgermeister erläutert, dass keine Konkurrenz gewollt ist, es soll die private Bürgerbegegnung ermöglicht werden. Über eine neue Nutzungs- und Gebührenordnung wird in der Gemeindevertretung noch beraten und beschlossen werden.

Außerdem wird eine Frage zu Möglichkeiten der Verlegung von Bushaltestellen gestellt.  

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet, dass in den nächsten 14 Tagen ein Rückblick der Gemeindevertretung auf die Arbeit der letzten 5 Jahre erstellt und an alle Haushalte verteilt wird.
Die stellvertretende Finanzausschussvorsitzende Koglin verweist auf die erfolgte Prüfung der Jahresrechnung, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist.
Herr Link berichtet als Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Soziales und Kultur über die anstehenden Veranstaltungen wie Fasching am 11.02.2018, Ostereiersuchen u.ä.
  

zu TOP 6. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussvorlage - 2/2018
Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Holzdorf eine Person vorzuschlagen ist.

Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden.

Herr Bügermeister Dirk Radeck, geb. 03.12.1961, Fellholz 4, 24364 Holzdorf, hat sich darum beworben, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden.

  

Beschluss:
Als Schöffe/Schöffin für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird vorgeschlagen:
Herr Dirk Radeck, Fellholz 4, 24364 Holzdorf  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Dirk Radeck

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017.   


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.   


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 3/2018
Mit Beschluss vom 14.12.2017 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt.
Auf die für den 25.01.2018 vorgesehene Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein (GVOBl.) folgt das Inkrafttreten am 26.01.2018.
§ 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet dann:
"Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht."

Daher kann die Gemeinde Holzdorf nun eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen.
   

Beschluss:
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse bekannt.  


Susanne Hagemeier  Dirk Radeck 
Protokollführer/in  Bürgermeister