Sitzungsort: | im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 18.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Bürgermeisterin Anke Leu |
Gemeindevertreter Gerd-Hinrich Boll |
Gemeindevertreter Torsten Denker |
Gemeindevertreter Frank Fechner |
Gemeindevertreter Jens-Uwe Green |
Gemeindevertreter Manfred Link |
2. stellv. Bürgermeister Manfred Ost |
1. stellv. Bürgermeister Dirk Radeck |
Gemeindevertreter Wolfgang Schinkopf |
Gemeindevertreter Sven Schlömer |
Gemeindevertreter Marco Stöcken |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 18/2018 | |
7. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 21/2018 | |
7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 22/2018 | |
7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 23/2018 | |
7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 24/2018 | |
8. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 25/2018 | |
9. | Sondergenehmigung für die Straße Neuseeholz |
Beschlussvorlage - 26/2018 | |
10. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2018 |
Beschlussvorlage - 28/2018 | |
11. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 29/2018 | |
12. | Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby" |
Beschlussvorlage - 30/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Frau Bürgermeisterin Leu stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen nicht öffentlichen TOP "Grundstücksangelegenheiten" zu erweitern. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Des Weiteren beantragt sie, den TOP 13 von der Tagesordnung zu streichen. Herr Stöcks teilt mit, dass in dem vorliegenden Entwurf Passagen und Regelungen enthalten sind, die nicht der aktuellen Verwaltungspraxis entsprechen. Leider ist dies erst heute aufgefallen. Dies ist sehr bedauerlich. Daher hat er, nach Rücksprache mit dem Amtskämmerer, der Bürgermeisterin empfohlen, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen. Im Frühjahr wird dann über einen überarbeiteten Satzungsentwurf beraten. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Der nicht öffentlichen Beratung der neu nummerierten TOP 13 und 14 wird ebenfalls einstimmig zugestimmt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass das Licht an der Turnhalle geändert wurde.
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zu TOP 5. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Punkte: Friedhof: Ab 2019 Defizit, da Bestattungen rückläufig sind; Lindenallee Verkehrssicherungspflicht, also erhöhter Aufwand in der Pflege der Bäume. Der Friedhof muss sich selbst finanzieren; es wird vorgeschlagen, 4,- Euro pro Bürger zu zahlen, um das Defizit aufzufangen, für Holzdorf wäre es ein Betrag von ca. 3.400,- Euro. ÖPNV: Neues Konzept soll erarbeitet werden, engere Taktung-Aufträge werden neu ausgeschrieben bis 2021 bleiben die alten Verträge noch gültig. Schulausschuss: Ausschussvorsitzende ist Babara Feyock, Stellv. Heinz Haller. Die Schule wird den Schülerbeförderungsverkehr 2021 kündigen, der dann vom neuen ÖPNV übernommen wird. Die Kanalsanierung an der Schule führt 2019 zu höheren Kosten. Die offene Ganztagsschule soll durch eine Steuerungsgruppe vorbereitet werden. Hauptausschuss: Das Amt steht finanziell gut da, die Amtsumlage wird um 1% gesenkt. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wird von 10 auf 19,5 Stunden angehoben, das Land gewährt einen Zuschuss zur Lohnzahlung. Amtsausschuss: Ab 03/2019 soll es eine elektronische Rechnungsbearbeitung geben, und ab 2020 werden die digitalen Sitzungsunterlagen eingeführt ( Gemeinden sollen Tablets anschaffen) Die Klärschlammentsorgung wird in den nächsten Jahren teurer lt. neuer Düngerordnung. Die Müllentsorgung Kiel hat Ihre Kapazität schon um das vierfache erhöht. Kitafinanzierung Reform wird zu einem der größten Finanzbereiche der Gemeinden werden; Verhandlungen zwischen Land und Kreis laufen noch. Beim Breitband wird es zu erhöhten Kosten beim Ausbau kommen. Wahl von Gunnar Bock zum Amtsdirektor und Nis Juhl zum stellvertretenen Amtswehrführer. Wasserbeschaffungsverband: Der Haushalt hat eine sehr gute finanzielle Ausstattung. Ein Trinkwasserbehälter wurde saniert, der zweite kommt nächstes Jahr dran. Es wurden Pumpen zur Wassergewinnung und die digitale Steuerung erneuert. Breitbandausbau: Lt. Herrn Gieselmann von den Schleswiger Stadtwerken hat Holzdorf eine Quote von 72% erreicht. Stellenausschreibung: Kurz vor Weihnachten wird es eine Stellenausschreibung für den Gemeindearbeiter geben; Bewerbungsschluss ist der 31.01.2019 . Der neue Gemeindearbeiter soll zum 01.07.2019 eingestellt werden. Herr Green als Finanzausschussvorsitzender teilt mit, dass die TOP der letzten Ausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Herr Ost informiert als Bauausschussvorsitzender über folgende Punkte: 1. Durchführung eines Erntestammtisches sowie Abstimmung einer gemeinsamen Knickpflege 2. Erneuerung einer Leitung in Tilsmaas 3. Holzpfähle am Wanderweg am See erneuert Herr Ost bedankt sich bei Herrn Denker für die Unterstützung bei den v. g. Maßnahmen. Die Beratungspunkte der letzten Ausschusssitzung sind ebenfalls Gegenstand der heutigen Beratungen. Herr Link berichtet als Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Soziales und Kultur über das traditionelle Laternelaufen, welches sehr gut angenommen wurde sowie über die Diskussion über die künftige Nutzung des Gemeinderaums. Herr Boll informiert die Anwesenden über die durchgeführten Veranstaltungen im Rahmen der Aktionen Ferienspaß in den Sommer- und Herbstferien. Diese wurden wieder sehr gut angenommen und finanzieren sich durch Spenden.
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zu TOP 6. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 18/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalenZielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich. |
Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :11 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 7. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
zu TOP 7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 21/2018 Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt. In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist. All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit, erneut Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten. Die Gemeinde Holzdorf hat daher bereits im Rahmen der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen, sich fachlich durch Dritte beraten zu lassen. Das Büro OLAF wurde beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zu erarbeiten. Die fachliche Stellungnahme wird unter dem TOP "Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen" behandelt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 22/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 23/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 24/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Darüber hinaus wird zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF erarbeitete Stellungnahme eingereicht. Der letzte Satz des letzten Absatzes ist allerdings ohne die Nennung des Gemeindenamens der Nachbargemeinde sowie der beiden örtlichen Bezeichnungen abzufassen.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 25/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
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Beschluss: Im Rahmen der Komplexität des Themas und aufgrund fehlender Fachkompetenz der Gemeindevertreter wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Sondergenehmigung für die Straße Neuseeholz |
Beschlussvorlage - 26/2018 Einreicher: Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf Auf der Gemeindevertretersitzung vom 24.09.2018 wurde der Beschluss 16/2018 (Aufhebung der 3,5 t Begrenzung Straße Neu-Seeholz) einstimmig abgelehnt. In einer Besprechung mit den derzeitigen Antragstellern wurden die jeweiligen Anliegen erläutert. Die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde daraufhin über die Ergebnisse informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Nach unserer Auffassung sind die zusätzlichen Belastungen der Straße durch eine gelegentliche Nutzung der Antragsteller als gering einzuschätzen. Die Gesamtmasse der Fahrzeuge liegt unterhalb der eines Linienbusses. Daher soll ortsansässigen Landwirten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, um dadurch die Erreichbarkeit ihrer Flächen zu erleichtern. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt auf Antragstellung durch die Verkehrsaufsicht. Der Antrag ist zu begründen, und die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt befristet.
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Beschluss: Die Erteilung dauerhafter Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Befahren der Straße Neu-Seeholz durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird befürwortet. Erteilt werden soll diese Ausnahmegenehmigung auf Antrag an Landwirte, deren Betrieb in einem Ortsteil der Gemeinde Holzdorf ansässig ist, und deren Flächen (Eigenland) sich im gegenüber liegenden Ortsteil befinden. Weiterhin wird empfohlen, die Ausnahmegenehmigung auf ein Höchstgewicht von 15 t zu beschränken.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2018 |
Beschlussvorlage - 28/2018 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
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Herr Green erläutert die Veränderungen durch den Nachtrag 2018 gegenüber dem Haushalt 2018.
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 29/2018 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Herr Green informiert die Anwesenden über die Eckdaten des Haushalts 2019. Dabei geht er auf einzelne Positionen ein. Herr Radeck verweist auf die Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss, die Haushaltsansätze bei den Haushaltsstellen "Zuschuss Friedhofsbetrieb" 75000.71000 - 3.400,- € und "Unterhaltung Gemeinderaum" 76500.5000 - 3.000,- €, nicht mit in den Haushalt aufzunehmen. Beide Haushaltsansätze werden kurz kontrovers diskutiert. Frau Leu stellt folgende 2 Anträge: 1. Der Haushaltsansatz "Zuschuss Friedhofsbetrieb" - 3.400,- € soll im Haushalt 2019 verbleiben. Dieser Antrag wird bei 5 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen abgelehnt. 2. Der Haushaltsansatz "Unterhaltung Gemeinderaum" - 3.000,- € soll im Haushalt 2019 verbleiben. Diesem Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen zugestimmt.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.168.200,00 EUR in der Ausgabe auf 1.168.200,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 179.800,00 EUR in der Ausgabe auf 179.800,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,31 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390% 2. Gewerbesteuer 365% § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby" |
Beschlussvorlage - 30/2018 Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 200 € zu gewähren.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Die Öffentlichkeit wird darüber informiert, dass die Gemeinde einen Grundstückstausch- und Kaufvertrag genehmigt und in einer Grundstücksangelegenheit sich auf eine Vorgehensweise verständigt hat. Hierzu soll möglichst zeitnah ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer stattfinden.
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Anke Leu | Christoph Stöcks |
Bürgermeisterin | Protokollführer |