N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 26.11.2009.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Blumenthal, Holzdorf
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.32 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Christine Ripka Edle von Röthlin
stellv. Auschussvorsitzender Hilmar Kellinghusen
Ausschussmitglied Christel Klöpper
stellv. Mitglied Uwe Rodust (stellv. für Michael Halfe)
Ausschussmitglied Rudolf von Spreckelsen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Michael Halfe (entschuldigt vert. durch Uwe Rodust)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Werner Jepsen
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker
Protokollführer Hans-Jürgen Witt

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10. 09. 2009
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
5. Finanzsituation in der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 39/2009
6. Gewährung von Jubiläumsgeschenken und Zuwendungen für Alters- und Ehejubiläen
  Beschlussvorlage - 37/2009
7. Richtlinien der Gemeinde Holzdorf über die Zahlung von Zuschüssen
für Veranstaltungen
  Beschlussvorlage - 36/2009
8. Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 38/2009
9. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf
  Beschlussvorlage - 35/2009
10. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013.
  Beschlussvorlage - 41/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Ausschussvorsitzende Christine Ripka Edle von Röthlin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen von den anwesenden Einwohnern gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10. 09. 2009
Herr Kellinghusen bemängelt, dass die im Protokoll vom 10.09.2009 aufgeführte Beschlussvorlage 21/2009 in dieser Fassung nicht in der Sitzung am 10.09.2009 vorgelegen hat. Sie wurde im nachhinein abgeändert. Hiermit ist er nicht einverstanden.
Daher wird beschlossen, diese vorgenannte Beschlussvorlage durch die alte Beschlussvorlage vom 11.08.2009 im Protokoll vom 10.09.2009 zu ersetzen.
Die alte Beschlussvorlage ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Es wird beschlossen, den Top 8. von der Tagesordnung abzusetzen und in nichtöffentlicher Sitzung unter Tagesordnungspunkt 11. „Vertragsangelegenheiten“ auf die Tagesordnung zu setzen. 
Die bisherigen Tagesordnungspunkte 9 - 11 verändern sich dann wie folgt:

Top 9 wird Top 8
Top 10 wird Top 9
Top 11 wird Top 10.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Finanzsituation in der Gemeinde
Beschlussvorlage - 39/2009
Die Finanzsituation in der Gemeinde ist sehr angespannt. Im Haushaltsjahr 2009 besteht nach der Haushaltsplanung ein Fehlbetrag in Höhe von 23.500,00 EUR und im Haushaltsjahr 2010 nach dem derzeitigen Planungsstand in Höhe von 24.800,00 EUR. Also insgesamt 48.300,00 EUR. Dieser Trend wird sich auch im Haushaltsjahr 2011 fortsetzen, denn nach dem Haushaltserlaß des Landes wird hier mit einer Minderung bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 19% gerechnet. Rücklagemittel auf der allgemeinen Rücklage sind per 31.12.2009 voraussichtlich nur 4,83 EUR vorhanden. Aus diesem Grunde muss hier eine Lösung zur Verminderung der Fehlbeträge gefunden werden.
Daher sind unter diesem Tageordnungspunkt u.a. folgende Themen zu beraten und gegebenenfalls hierzu Beschlüsse herbeizuführen:
  1. Ausgabekürzungen
  2. Einhaltung der Ausgaben gemäß Haushaltsplan. Es sei denn, sie sind unabweisbar
  3. Zuwendungen anläßlich Jubiläen
  4. Richtlinien der Gemeinde über die Zahlung von Zuschüssen
  5. Umstellung der Grundlagen bei der Berechnung der Schulverbandsumlage
  6. Umstellung der Grundlagen bei der Berechnung der Kindergartenzuschüsse für den Kindergarten Damp
  7. Fusionsgespräche mit Nachbargemeinden
  8. Einführung neuer Steuern wie z.B. die Zweitwohnungssteuer
  9. Erhöhung der Hundesteuer
  10. Steuererhöhungen bei den Realsteuern
  11. Erfüllung der Voraussetzungen zur Beantragung einer Fehlbedarfszuweisung


Herr Witt trägt vor, dass in der Zwischenzeit eine Ergänzung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein vorliegt. Hieraus ist zu entnehmen, dass der Anteil an der Einkommensteuer sich erhöht. Für die Gemeinde ergeben sich hieraus 12.200,00 EUR Mehreinnahmen. Gleichzeitig teilt er mit, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde wohl die Kreisumlage nicht auf 32% erhöhen wird. Hieraus ergeben sich gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung 6.600,00 EUR Ersparnis. Die neue Unterdeckung verringert sich hierdurch auf 1.000,00 EUR. Dieser Betrag wäre noch auszugleichen.
Näheres ergibt sich hierzu aus der Aufstellung des Amtes, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

In der weiteren Beratung werden die Punkte 1. bis 11. aus der Beschlussvorlage 39/2009 durchgegangen. Zu Punkt 5. wird mitgeteilt, dass über die Umstellung der Grundlagen für die Berechnung der Schulverbandsumlage dieses Thema bereits mit Vertretern der Gemeinde Damp am 24.11.2009 und in der Schulausschußsitzung angesprochen wurde. Ein Endergebnis hat es nicht gegeben.
Damit es hier zu einem positiven Ergebnis für die Gemeinde Holzdorf kommt, wird der Bürgermeister beauftragt, hierzu mit den Gemeinden Damp, Thumby und Waabs Gespräche zu führen und im nächsten Schulausschuß als Tagesordnungspunkt einzubringen.

Damit der jetzt neu errechnete Unterschuss von 1.000,00 EUR ausgeglichen wird, schlägt Herr Kellinghusen vor, die Hundesteuer von 80,00 EUR gleich auf 100,00 EUR für den ersten Hund ab 01.01.2010 zu erhöhen, wie es in den Richtlinien zur Beantragung einer Fehlbetragszuweisung für das Jahr 2011 verlangt wird. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung aller Ausschussmitglieder.

 

Beschluss:
ohne

zu TOP 6. Gewährung von Jubiläumsgeschenken und Zuwendungen für Alters- und Ehejubiläen
Beschlussvorlage - 37/2009
Die Gewährung von Jubiläumsgeschenken und Zuwendungen für Alters- und Ehejubiläen richtet sich nach einer Aufstellung vom 09.01.2003. Diese ist zu überarbeiten und der derzeitigen Finanzsituation der Gemeinde anzupassen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Zusammenstellung der Jubiläumsgeschenke und die Zuwendungen für Alters- und Ehejubiläen vom 09.01.2003 wie folgt abzuändern.
  1. Der Ehrenteller der Gemeinde Holzdorf wird vergeben bei 25. Jahre Ehrenbeamter, beim 100. Geburtstag und bei besonderen Anlässen nach Gemeindevertreterbeschluß.
  2. Ab dem 80. Geburtstag wird jedes Jahr ein Geschenk im Wert von 10,00 EUR mit einer Geburtstagskarte von der Gemeinde überreicht.
  3. Bei Goldener Hochzeit, Diamantener Hochzeit, Eisener Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit wird ein Präsentkorb im Wert von 50,00 EUR von der Gemeinde überreicht.
  4. Bei Silbener Hochzeit und Goldener Hochzeit einer/s Gemeindevertreterin/-vertreters erhält dieser ein Präsentkorb im Wert von 50,00 EUR.
  5. Beim Sterbefall einer/s Gemeindevertreterin/-vertreters: Kranz und Nachruf 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Richtlinien der Gemeinde Holzdorf über die Zahlung von Zuschüssen
für Veranstaltungen
Beschlussvorlage - 36/2009
Die Richtlinien der Gemeinde Holzdorf über die Zahlung von Zuschüssen für nachfolgende Veranstaltungen vom 09.03.1994 sind zu überarbeiten und an die derzeitige Finanzsituation der Gemeinde anzupassen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Richtlinien der Gemeinde Holzdorf über die Zahlung von Zuschüssen für nachfolgende Veranstaltungen lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.1994 mit Wirkung vom 31.12.2009 aufzuheben. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 38/2009
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist es erforderlich die Steuersätze für die Hundesteuer anzuheben, damit eventuell Fehlbetragszuweisungen beantragt werden können. Die Anhebung der Steuersätze soll ab dem 01.01.2010 erfolgen.

Die Steuer beträgt dann jährlich:
a) für den ersten Hund                                                            90,00 €
b) für den zweiten Hund                                                            100,00 €
c) für jeden weiteren Hund                                                            110,00 €

Diese Änderungen wurden in die IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung eingearbeitet.

Beschluss:
Die IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird mit folgenden Änderungen erlassen:

Die Steuer beträgt dann jährlich:

a) für den ersten Hund 100,00 EUR
b) für den zweiten Hund 110,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 120,00 EUR.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf
Beschlussvorlage - 35/2009
Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, soweit sie nicht dem Land vorbehalten sind. Zu den Aufwandsteuern gehört u.a. auch die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht dem Land vorbehalten.
Durch die Zweitwohnungssteuer soll auch der Zweitwohnungsinhaber angemessen an den Vorhaltekosten für die Infrastruktur in der Gemeinde beteiligt werden. Hier hält u.a. die Gemeinde für den Zweitwohnungsinhaber Straßen, Wanderwege, die Feuerwehr, öffentliche Flächen usw. vor. Zur Finanzierung der sich hieraus ergebenden Kosten erhält die Gemeinde vom Zweitwohnungsinhaber nur die Grundsteuer B, während die Gemeinde vom Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzlich noch Gewerbesteuern, Anteile an der Einkommensteuer, Anteile an der Umsatzsteuer, Ausgleichleistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen erhält.
Die Hauptlasten der Infrastruktur tragen damit die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Diese Kostenverteilung ist ungerecht und benachteiligt die Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird der Zweitwohnungsinhaber daher angemessen an diesen Vorhaltekosten beteiligt.    

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf wird beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013.
Beschlussvorlage - 41/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.
Der Haushaltsplan weist im Verwaltungshaushalt einen Unterschuss in Höhe von 19.000,00 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 800,00 EUR aus. Dieser Unterschuss konnte nicht ausgeglichen werden, obwohl die Ausgaben bereits auf Mindestbeträge zurückgefahren sind und die sonstigen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Eine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ist im Jahre 2010 noch bis zum 30.06.2010 rückwirkend auf den 01.01.2010 möglich, um hierdurch eventuell einen Ausgleich herbeizuführen. 
Es muss jetzt aber erst einmal abgewartet werden, mit welchem Ergebnis die Jahresrechnung 2009 abschließt, welche Änderungen sich noch aus der Steuerschätzung vom November 2009 ergeben, ob der Finanzausgleich sich noch ändert und wie sich die Einnahmen im ersten Halbjahr 2010 entwickeln. Auch ist zu prüfen, ob Rückstellungen für den Straßenbau möglich sind, denn der Unterhaltungsstau der Gemeindestraßen ist erheblich.
Schon jetzt ist bekannt, dass sich die Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2011 um 19% verringern. Für die Zukunft ist daher mit den jetzt bekannten Zahlen kein Haushaltsausgleich herbeizuführen.  
Der Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage wird wohl voraussichtlich per 31.12.2009 4,83 EUR betragen.
In der Ausschußsitzung und auch in der Gemeindevertretersitzung muss jetzt beraten werden, wie dieser Unterschuss zu behandeln und eventuell auszugleichen ist.
Der freie Finanzspielraum beträgt 0,00 EUR.
Die weiteren Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2010.

Außerdem ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 liegt dem Haushaltsplan 2010 bei. Hier sind keine Investitionen ab dem Haushaltsjahr 2011 vorgesehen.   
Die Änderungen bei dem Anteil an der Einkommensteuer, der Hundesteuer, der Kreisumlage, der Zuführung zum Vermögenshaushalt und der Zuführung vom Verwaltungshaushalt werden in den Haushaltsplanentwurf 2010 eingearbeitet. Hierdurch ist der Haushaltsplan 2010 insgesamt ausgeglichen.
Die einzelnen Veränderungen ergeben sich aus der dem Protokoll beigefügten Aufstellung.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden mit den Änderungen beschlossen.

Aufgrund der §§ 77 ff der GO wird nach Beschluß der Gemeindevertretung vom 07.12.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
            in der Einnahme auf 836.200,00 €
            in der Ausgabe auf 836.200,00 €

und

2. im Vermögenshaushalt
            in der Einnahme auf 37.000,00 €
            in der Ausgabe auf 37.000,00 €

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:

            1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 €
            davon innere Darlehen 0,00 €
            2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
            3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 €
            4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

            1. Grundsteuer
                        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H.
                        b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H.
            2. Gewerbesteuer auf 350 v. H.

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Anfragen und Bekanntgaben
Bürgermeister Jepsen schlägt folgende Sitzungstermine für die Gemeindevertretersitzungen in 2010 vor:
22.03.2010
14.06.2010
20.09.2010
06.12.2010
Die Ausschusssitzungen müssen jeweils davor stattfinden.

Weiterhin gibt er bekannt, dass ein Veranstaltungskalender erarbeitet wird. Herr Michael Meyer wird hierzu ein Konzept erarbeiten und in der Gemeindevertretersitzung am 07.12.2009 vorlegen.




Christine Ripka Edle von Röthlin  Hans-Jürgen Witt 
Ausschussvorsitzende  Protokollführer