Sitzungsort: | in der Gaststätte Blumenthal, Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.20 Uhr |
Ausschussvorsitzende Christine Ripka Edle von Röthlin |
Ausschussmitglied Michael Halfe |
stellv. Auschussvorsitzender Hilmar Kellinghusen |
Ausschussmitglied Christel Klöpper |
Ausschussmitglied Rudolf von Spreckelsen |
Gemeindevertreter Hans Kerschhagl |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.03.2010 |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
5. | I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2010 |
Beschlussvorlage - 11/2010 | |
6. | Anfragen und Bekanntgaben |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.03.2010 |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 11.03.2010 erhoben.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2010 |
Beschlussvorlage - 11/2010 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.
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Die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan wird von Herrn Erichsen eingehend erläutert. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Anfragen und Bekanntgaben |
Eine geeignete Unterstellmöglichkeit für den SW 2000 soll auf der nächsten Gemeindevertretersitzung erarbeitet werden. In Absprache mit dem neuen Eigentümer wird die Zufahrt zur Sporthalle in Seeholz voraussichtlich bis zum Jahresende realisiert sein.
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Christine Ripka Edle von Röthlin | Ulrich Erichsen |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |