N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 25.11.2010.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Blumenthal, Holzdorf
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Meyer
Ausschussvorsitzende Christine Ripka Edle von Röthlin
Ausschussmitglied Michael Halfe
stellv. Auschussvorsitzender Hilmar Kellinghusen
Ausschussmitglied Christel Klöpper

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Rudolf von Spreckelsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Werner Jepsen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
5. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 14/2010
6. Erstellung eines Veranstaltungskalenders
  Beschlussvorlage - 17/2010
7. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 13/2010
8. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 15/2010
9. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 16/2010

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 14/2010

Bürgermeister Böttcher hat mit der Damp Holding AG hinsichtlich der Verlängerung der Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz gesprochen. Es wurde der anliegende 4. Nachtrag erarbeitet.


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den 4. Nachtrag zu unterschreiben.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erstellung eines Veranstaltungskalenders
Beschlussvorlage - 17/2010
Michael Meyer hat im letzten Jahr einen Veranstaltungskalender für die Gemeinde Holzdorf erstellt.
Es gilt nun zu überlegen, ob auch für das Jahr 2011 ein Veranstaltungskalender erstellt werden soll.

Beschluss:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
  • Auch für 2011 wird ein Veranstaltungskalender erstellt.
  • Der Veransaltungskalender soll sich durch Werbung finanzieren.
  • Zur Finanzierung (durch Werbeanzeigen) sollen einheimische Firmen aber auch Fremdfirmen aus der nähreren Umgebung aufgefordert werden.
  • Die Auflage soll 1.000 Stück betragen.
  • Der Veranstaltungskalender soll den Zeitraum 01. April 2011 bis 31. März 2012 abdecken.
  • Mehreinnahmen aus der Werbung sind der Gemeinde zuzuführen.
  • Layouterstellung, Druckvorlagenerstellung sowie die Abwicklung bis zum Endprodukt übernimmt Michael Meyer.
  • Als Entschädigung für seine Arbeit darf Michael Meyer kostenlos eine große Anzeige seiner Firma in den Veranstaltungskalender einbringen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 13/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 35 Aktien erwerben. 

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 15/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der II. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die II. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 16/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf wird von Herrn Erichsen vorgetragen.

Der Pauschalbetrag für die DRK Jugendgruppe Holzdorf wird gestrichen, da diese gegenwärtig nicht aktiv ist.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               851.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               851.600,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               72.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               72.400,00 EUR

festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:



1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.000,-- EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christine Ripka Edle von Röthlin  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in