N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 28.11.2011.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumental, Blumental, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Christine Ripka Edle von Röthlin
Ausschussmitglied Udo Bienge
stellv. Auschussvorsitzender Hilmar Kellinghusen
Ausschussmitglied Christel Klöpper
Ausschussmitglied Rudolf von Spreckelsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Werner Jepsen
Gemeindevertreter Jens Delfs
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker
Gemeindevertreter Hans Kerschhagl
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Gast Ing. Büro AQUA tec Alexander Hohmann

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
5. Erstellung des Kanalkatasters
Kostenanschlag nach Ausschreibung der Reinigungs- und Inspektionsleistungen
  Beschlussvorlage - 26/2011
6. Gemeindezusammenschluss
  Beschlussvorlage - 19/2011
7. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 24/2011
8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 20/2011
9. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 23/2011
10. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 25/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Erstellung des Kanalkatasters
Kostenanschlag nach Ausschreibung der Reinigungs- und Inspektionsleistungen
Beschlussvorlage - 26/2011

Am 26.09.2011 hat die GV zuletzt über das Thema beraten und beschlossen. Es sollte mit der Maßgabe der Kosteneinhaltung geplanter Weise zu Ende gebracht werden.

Die Ausschreibung der Leistung für das Reinigen und Inspizieren der Kanäle mit 6 Bietern aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Submission war am 03.11.2011) hat leider zu höheren Einheitspreisen bei einigen Teilleistungen geführt. Die angenommenen Kosten für die Reinigung und Inspektion der Mischwasserkanäle wurden sowohl von Herrn Andresen als auch von Aqua-tec etwas zu optimistisch angesetzt.

Würde alles so beauftragt, wie beschlossen, so würden insgesamt Kosten für die Erstellung des Katasters von rund 100.000 € anfallen (gegenüber 85.000 € also rund 17,5 % mehr). Nun haben Herr Hohmann und Herr Andresen überlegt, wo es ggf. sinnvolle Einsparpotentiale gibt. Diese werden in der Nichtdurchführung der Schachtscannung gesehen. Wenngleich diese durchaus hilfreich ist, so kann sie bei Bedarf auch später mal nachgeholt werden, da diese Inspektion ohnehin mit einem separaten Inspektionsfahrzeug durchgeführt würde.
Die Auftragssumme für das Reinigen und Inspizieren der RW-, SW- sowie MW-Kanäle nebst sämtlicher Grundstücks- und Regenablaufanschlussleitungen würde sich excl. der Schachtscannung auf rund 65.000 € belaufen. Zählt man den Aufwand von Aqua-tec mit rund 29.000 € hinzu, so landet man bei Gesamtkosten von rund 94.000 € (sprich rund 10 % über dem Schätzwert von 85.000 €).

Der Beschluss vom 26.09.2011 sieht vor, dass weiter gemacht werden soll, wenn die Kosten eingehalten werden. Da dieses aus o.g. Gründen nicht ganz der Fall ist, muss neu beraten und beschlossen werden. Es bietet sich an, dieses in der Finanzausschusssitzung am 28.11.2011 zu tun. Herr Andresen hat mit Frau von Röthlin besprochen, dass dieser Punkt auf die Tagesordnung kommt. Herr Hohmann vom Büro Aqua-tec erhält ebenfalls eine Einladung zur Sitzung und wird vortragen.

Herr Hohmann vom Ingenieurbüro Aqua tec erläutert ausführlich den Sachverhalt und die Notwendigkeit der Maßnahme.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Aufstellung des Kanalkatasters weiter zu betreiben. Die Schachtscannung soll nicht durchgeführt werden. Die sich unter dieser Maßgabe mit Kostenanschlag nach Submission vom 03.11.2011 ergebenden Gesamtkosten von rund 94.000 € werden anerkannt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Vermögenshaushalt 2012 ff. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Gemeindezusammenschluss
Beschlussvorlage - 19/2011

Die Gemeindevertretung Holzdorf hat am 07.12.2009 beschlossen, Gespräche mit den Nachbargemeinden über einen Gemeindezusammenschluss führen zu wollen. Dieses wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und den Nachbargemeinden unverzüglich mitgeteilt.

Sodann hat die Amtsverwaltung verschiedene Grundlagen einer möglichen Fusion sowie diverse Daten der möglichen Partner Damp, Holzdorf, Loose, Rieseby, Thumby und Waabs zusammengetragen. Ein erstes ergänzendes und korrigierendes Abstimmungsgespräch hat gemeinsam mit den Bürgermeistern und ihren Stellvertretern am 24.02.2010 im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden.

Die Gemeinden Damp, Thumby und Waabs haben zwischenzeitlich erklärt, einen Zusammenschluss derzeit nicht weiter verfolgen zu wollen. Die Gemeindevertretungen Loose und Rieseby haben am 18. bzw. 30.03.2011 jeweils einstimmig beschlossen, dass ein Gemeindezusammenschluss für sie in Betracht kommt, wobei eine konkrete Konstellation noch nicht bekannt war. Vertreter der Gemeinden Holzdorf, Loose und Rieseby haben die Angelegenheit am 21.09.2011 nochmals grundsätzlich erörtert. Im Ergebnis herrschte Einigkeit, dass die Gemeinden nunmehr zügig eine Beratung in ihren Gremien (Fraktionen, Finanzausschüsse, Gemeindevertretungen) vornehmen und zu einer grundsätzlichen Meinungsfindung gelangen. Während dieses Verfahrens ist die Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner bedeutsam, weshalb eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden für eine größtmögliche Transparenz sorgen wird. Dies soll durch öffentliche Behandlung des Themas, eine entsprechende Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen, durch Einwohnerversammlungen oder das persönliche Gespräch erfolgen.

Soweit es zu einer Vereinigung kommen soll, bietet sich der 01.01.2013 an, da wegen der Haushaltsplanung ein Jahresbeginn Sinn macht und im Jahr 2013 Kommunalwahlen stattfinden, die bereits für die Wahl einer gemeinsamen Gemeindevertretung genutzt werden könnten. Folglich sollten die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse möglichst noch in diesem Jahr gefasst werden, um die Zeit bis Herbst 2012 sowohl für „Rückkopplungen“ zu den Bürgern als auch für vertiefende Gespräche nutzen zu können.

Der Präsentation und dem Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages können weitere Einzelheiten entnommen werden.

Bürgermeister Jepsen erläutert, dass sich die Gemeinde Loose zwischenzeitlich gegen einen Gemeindezusammenschluss ausgesprochen hat.
Mit der Gemeinde Rieseby findet am 30. November 2011 das nächste Gespräch statt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 24/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Herr Erichsen trägt den I. Nachtrag 2011 vor und erläutert die Veränderungen. Dank der Gewerbesteuereinnahmen kann die voraussichtliche Rücklagenentnahme auf 37.800 € um 2.400 € verringert werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 20/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.

Die Notwendigkeit für eine Plakatsatzung wird von den meisten Anwesenden nicht gesehen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 23/2011

Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Holzdorf enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen,
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden,
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 25/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Herr Erichsen trägt den Entwurf des Haushaltsplanes für 2012 vor. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wird der gesamte verbliebene Rücklagenbetrag gebraucht. Damit ist dann die Rücklage voraussichtlich ausgeschöpft. Zukünftig kann der Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden. Voraussetzungen zur Beantragung einer Fehlbetragszuweisung müssen dann in Betracht gezogen werden.

Der Ausschuss kommt überein, dass sich nach Vorlage der Jahresrechnung 2011 der Finanzausschuss zur Beratung der Finanzsituation trifft.
Bis zur Gemeindevertretersitzung soll geklärt werden, welche Auswirkungen die Kündigungen im Raum Kappeln auf den Beitrag an die Ostseefjord Schlei haben.

Folgende Änderungen sollen im Entwurf des Hashaltsplanes vorgenommen werden:
  • Für das Kanalkataster sollen weitere 29.000 € veranschlagt werden. Hierdurch kommt es zu keiner Zuführung an die Sonderrücklage Abwasser. Es müssen dann 6.200 € der Rücklage entnommen werden.
  • Dem Antrag des Jugendrotkreuz Holzdorf soll entsprochen werden und ein Pauschalbetrag in Höhe von 102 €, der auch in der Vergangenheit bereits gezahlt wurde, in einem jeden Jahr gezahlt werden, solage die Jugendgruppe besteht.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               894.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               894.400,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               54.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               54.800,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Die im nichtöffentlichen Teil besprochenen Angelegenheiten werden bekannt gegeben.


Christine Ripka Edle von Röthlin  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in