Sitzungsort: | im Gasthof Blumental, Blumental, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Ausschussvorsitzende Christine Ripka Edle von Röthlin |
Ausschussmitglied Udo Bienge |
stellv. Auschussvorsitzender Hilmar Kellinghusen |
Ausschussmitglied Christel Klöpper |
Ausschussmitglied Rudolf von Spreckelsen |
Bürgermeister Werner Jepsen |
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker |
Gemeindevertreter Hans Kerschhagl |
Gemeindevertreter Michael Meyer |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
5. | Förderung von Kindertagespflege |
Beschlussvorlage - 3/2012 | |
6. | Bekanntgabe der Jahresrechnung 2011 |
7. | Finanzsituation der Gemeinde Holdorf |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Es wird beschlossen, den Punkt „Förderung von Kindertagespflege“ zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Förderung von Kindertagespflege |
Beschlussvorlage - 3/2012 Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang desAngebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen. Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung? Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt. Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil: Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs. Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung. Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann. |
Über die Angelegenheit wird beraten. Die Beratung hat zum Ergebnis, dass der gut funktionierenden Einrichtung des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz, die bisher alle Kinder aufnehmen konnte und viel Geld gekostet hat, nicht das Wasser abgegraben werden sollte. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Sofern im Kindergarten Vogelsang-Grünholz keine Kapazitäten vorhanden sind, wird die Gemeinde sich an den Kosten beteiligen, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird unter dieser Maßgabe abgeschlossen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bekanntgabe der Jahresrechnung 2011 |
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2011 wird von Herrn Erichsen bekanntgegeben. Es konnte ein Überschuss in Höhe von 11.131,66 € erwirtschaftet werden, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wurde. Geplant war eine Rücklagenentnahme von 37.800 €. Der Überschuss begründet sich im Wesentlichen durch Mehreinnahmen beim Anteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Die Rücklage hat somit einen aktuellen Stand von 74.764,12 €.
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zu TOP 7. | Finanzsituation der Gemeinde Holdorf |
In der Finanzausschusssitzung am 28. November 2011 wurde besprochen, dass über die Finanzsituation der Gemeinde Holzdorf im März weiter diskutiert und beraten werden soll. Hierbei soll der aktuelle Stand der Einnahme- und Ausgabepositionen des Haushalts 2012 angesprochen werden. Herr Erichsen erläutert die akuelle Finanzsituation der Gemeinde Holzdorf. Voraussichtlich werden Mehreinnahmen in Höhe von 9.300 € erzielt. Den Mehreinnahmen stehen aber Mehrausgaben von voraussichtlich 2.600 € gegenüber. Die Rücklagenentnahme kann hierdurch um 6.700 € auf 19.100 € verringert werden. Der voraussichtliche Rücklagenstand am 31.12.2012 wird demnach 55.600 € betragen. |
Christine Ripka Edle von Röthlin | Ulrich Erichsen |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |