Sitzungsort: | im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.10 Uhr |
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Koglin |
Ausschussmitglied Sönke Röhe |
Ausschussmitglied Sven Schlömer |
Ausschussmitglied Christel Klöpper (entschuldigt ) |
Bürgermeister Dirk Radeck |
Gemeindevertreter Gerd-Hinrich Boll |
Gemeindevertreter Torsten Denker |
Gemeindevertreter Manfred Link |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2014 |
Beschlussvorlage - 23/2014 | |
6. | Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015 Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses |
Beschlussvorlage - 22/2014 | |
7. | Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche |
Beschlussvorlage - 31/2014 | |
8. | Erlass Haushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 24/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Horst Daniel fragt, warum keine Ankündigung der Sitzung in der Eckernförder Zeitung war und warum niemand von der EZ anwesend ist. Bürgermeister Radeck und Herr Erichsen antworten, dass die Eckernförder Zeitung zu jeder Sitzung eingeladen wird. Auf die Vorankündigung und die Anwesenheit der Pressevertreter kann die Gemeinde keinen Einfluß nehmen. Iris Dahl fragt, warum der Ausbau Neu-Seeholz nicht auf der Tagesordnung des Finanzausschusses zu finden ist. Bürgermeister Radeck antwortet, dass die Finanzierung besprochen ist und die Angelegenheit auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung am 10.12.2014 steht. Iris Dahl hält den Ausbau Neu-Seeholz aus Sicht der Anlieger und der Gemeinde für zweifelhaft.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2014 |
Beschlussvorlage - 23/2014 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird von Herrn Erichsen erläutert. Folgende Änderungen werden vorgenommen:
Rücklagenstand per 31.12.2014 = 61.000 € Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015 Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses |
Beschlussvorlage - 22/2014 Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2015 einen Zuschuss zur Förderung des dänsichen Büchereiwesens beantragt. Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandelung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.). Um den Aufwand einer ständigen wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben: Zuschuss Büchereiverein 2014 = 1.667,00 € --> Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 166,70 € Ein entsprechender Grundsatzbeschluss würde bedeuten, dass die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde. Die dänische Zentralbibliothek, die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung könnten sich erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.). |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche |
Beschlussvorlage - 31/2014 Die Kirchengemeinde Sieseby beantragt mit Schreiben vom 14.11.2014 für die Renovierung des Kirchengebäudes von der Gemeinde Holzdorf einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €. Das Schreiben der Kirchengemeinde wird der Vorlage beigefügt. Hieraus sind die Einzelheiten der geplanten Arbeiten und die Begründung für die Durchführung zu entnehmen. Ebenso ist ein Finanzierungsplan beigefügt. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, der Kirchengemeinde Sieseby für die Renovierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass Haushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 24/2014 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert. Folgende Änderungen werden vorgenommen:
Stand allgemeine Rücklage per 31.12.2015 = 8.000 € Stand Sonderrücklage Abwasser per 31.12.2015 = 193.000 € Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.007.000,00 EUR in der Ausgabe auf 1.007.000,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 477.600,00 EUR in der Ausgabe auf 477.600,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 155.000,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350% 2. Gewerbesteuer 350% § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Die Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
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Ulrich Erichsen | Birgit Koglin |
Protokollführer/in | stellv. Ausschussvorsitzende/r |