N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 09.03.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  17.00 Uhr
Ende der Sitzung:  18.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Koglin
Ausschussmitglied Sönke Röhe
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Christel Klöpper (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Radeck
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Jan Reeps, stellv. Gemeindewehrführer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Holzdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Söby-Holzdorf
  Beschlussvorlage - 1/2017
6. Erneuerung von Ortstafeln und anderen Verkehrszeichen
  Beschlussvorlage - 4/2017
7. Kanalsanierung im Vorwege und Maßnahmen während der Asphaltdeckensanierung der K60 durch den Kreis
  Beschlussvorlage - 7/2017
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Herr Röhe beantragt die Tagesordnung um den Punkt "Kanalsanierung im Vorwege und Maßnahmen während der Asphaltdeckensanierung der K60 durch den Kreis" zu erweitern.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Holzdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Söby-Holzdorf
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Holzdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Söby-Holzdorf wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erneuerung von Ortstafeln und anderen Verkehrszeichen
Beschlussvorlage - 4/2017
Bereits im letzten Jahr hat die Gemeinde Holzdorf an mehreren Standorten die alten Ortstafeln durch neue austauschen lassen. Seinerzeit wurde für Ortsschild, plus Rohrrahmen sowie entsprechender Lochung 176,40 € netto veranschlagt. Zusätzlich wurde ein Auswechseln anderer Verkehrszeichen erforderlich.

Da auch an vielen anderen Stellen, meist witterungsgeschädigt, ein Austausch erforderlich wäre, soll jetzt im Ausschuss darüber beraten werden, sukzessive in der gesamten Gemeinde sämtliche Verkehrszeichen sowie Ortstafeln auszuwechseln, zumal hier noch die Bezeichnung "Zollgrenzbezirk" aufgeführt ist, was seit Wegfall des Zollgrenzbezirks nicht mehr erforderlich ist.

Seit April 2016 wurden fünf neue Ortstafeln, teilweise witterungsbedingt bzw. aufgrund eines Diebstahls, neu angeschafft. Dabei wurden Kosten von ~ 1.100 € brutto verursacht. Weitere rund 250 € wurden für andere Verkehrszeichen ausgegeben.

In diesem Zusammenhang ist zu beraten, ob im Haushalt der Gemeinde der entsprechende Posten "Geräte, Ausstattung, Ausrüstung Gemeindestraßen" in Höhe von 3.500 € jährlich im Rahmen der angedachten Anschaffung weiterhin ausreichend ist.      
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, Ortstafeln und Verkehrszeichen in der gesamten Gemeinde in den nächsten Jahren zu erneuern.     

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Kanalsanierung im Vorwege und Maßnahmen während der Asphaltdeckensanierung der K60 durch den Kreis
Beschlussvorlage - 7/2017
Im vergangenen Jahr wurden in der Gemeinde Holzdorf beschlussgemäß geschlossene Kanalsanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Schadenskartierung des Kanalkatasters und das zugehörige Sanierungskonzept weisen aber einige Schäden auf, die zunächst noch nicht beseitigt wurden, weil die Funktion der Kanäle teilweise ungeklärt ist.

Im Herbst / Winter 2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass man plane, entweder in 2017 oder in 2018 die Asphaltdecke der Kreisstraße K60 zu erneuern. Im Verlauf der K60, insbesondere im Ortsteil Holzdorf, gibt es nun die o.g. schadhaften Kanäle, deren Funktion unklar ist. Es handelt sich dabei um sogenannte "Bürgermeisterkanäle" für Regenwasser. Dieses sind Kanäle, die schon vor dem Ausbau der K60 und vor dem Bau der Ortsentwässerung als Entwässerungskanäle für Regenwasser und Überläufe von Kleinkläranlagen existierten. Normalerweise sollten an diese Kanäle keine öffentlichen oder privaten Entwässerungseinrichtungen mehr angeschlossen sein. Sofern dieses der Fall ist, können diese teilweise einsturzgefährdeten Kanäle verdämmert, d.h. mit einem Flüssigbeton verschlossen werden.

Um nun auszuschließen, dass nach der Asphaltdeckenerneuerung durch den Kreis kurzfristig wieder Baugruben für die Kanalsanierung in der Kreisstraße erstellt werden müssen, wird empfohlen, im Vorwege erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Um festzustellen, ob diese alten Kanäle tatsächlich keine Funktion mehr besitzen, findet am 28.02.2017 eine Besprechung mit "Zeitzeugen" statt. Ggf. muss ergänzend noch eine Kanalnebelung durchgeführt werden.
Das betraute Ingenieurbüro Aqua-Tec hat den Aufwand für die empfohlenen Maßnahmen geschätzt und beziffert diesen einschließlich der ggf. erforderlichen Kanalnebelung und des Planungshonorars auf rund 20.000 €.

Zudem werden sich im Zuge der Asphalterneuerung der Fahrbahn zahlreiche Schachtoberteile der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Oberteile von Straßenabläufen als schadhaft erweisen. Bevor die vorhandene Fahrbahn abgefräst wird, werden die Schachtoberteile ausgebaut. Schadhafte Teile müssen durch neue ersetzt werden. Ferner fallen stark versackte oder beschädigte Straßenabläufe auf. Diese müssen gerichtet oder gar erneuert werden. All jene Einbauteile der Fahrbahn gehören der Gemeinde und müssen auch von der Gemeinde unterhalten werden, so dass also sowohl der Aufwand des Aus- und Einbaus, als auch Ersatzlieferungen auf Kosten der Gemeinde stattfinden müssen. Bei der relativ hohen Anzahl an Schächten und Straßenabläufen sollte davon ausgegangen werden, dass ca. 30.000 € bereit gestellt werden müssen. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr im Zusammenhang mit der Planung der Asphaltierung organisiert und ausgeschrieben. 

In der Summe werden die Ausgaben im Vorwege und im Zuge der Asphaltierung der K60 auf rund 50.000 € geschätzt.

Die Abwassersonderrücklage der Gemeinde weist mit Stand 31.12.2016 eine Summe von 214.000 € aus.  
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die notwendigen Schadensbeseitigungen bzw. Verdämmerungen im gesamten Gemeindegebiet durchzuführen. Die erforderlichen Mittel von geschätzt 135.000 € werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt (Abwasserhaushalt) bereitgestellt. Es sollen alle Schäden in den Kanälen der Gemeinde im offenen Verfahren saniert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 wird von Herrn Erichsen bekannt gegeben.
Die anschließende stichprobenartige Belegprüfung führt zu keinen Beanstandungen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Gerd-Hinrich Boll 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r