N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 06.12.2017.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll
Ausschussmitglied Edgar Fisler
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Koglin
Ausschussmitglied Sönke Röhe
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Radeck
Gemeindevertreter Torsten Denker
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Henning Jess

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 29/2017
6. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
  Beschlussvorlage - 24/2017
7. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 27/2017
8. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
  Beschlussvorlage - 28/2017
9. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 30/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 29/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Hiernach wird intensiv über die finanzielle Situation der Gemeinde Holzdorf diskutiert und beraten. Folgendes Ergebnis wird erzielt:
  • Der Ansatz für die Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen wird vollständig gestrichen.
Die Satzung kann erst aufgehoben werden, sobald die gesetzliche Grundlage durch das Land SH geschaffen wurde.
Sollte wider Erwarten, diese nicht geschaffen werden, werden die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in einem Nachtragshaushaltsplan für 2018 wieder eingestellt.
  • Die Kreditaufnahme für 2017 soll insgesamt 127.500 € betragen. Auf weitere Kreditaufnahmen soll 2017 verzichtet werden.
  • Zusätzlich wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 21.700 € für den Straßenausbau "Neu-Seeholz" in den Nachtrag 2017 aufgenommen.      

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme nunmehr 195.700 € und der Rücklagenbestand am 31.12.2017 insgesamt 2.300 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
            

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen. 


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
Beschlussvorlage - 24/2017

Die Gemeinden Thumby, Holzdorf und Damp haben einen Vertrag mit der Kirchengemeinde Sieseby über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz. Die Gemeinde Damp ist Eigentümerin des Kindergartengebäudes und ist damit Vermieterin. Nunmehr hat die Kindergartenleitung einen Antrag auf Küchensanierung an den Bürgermeister der Gemeinde Damp gerichtet. Das Angebot einer Kinderbetreuung über die Mittagszeit hinaus mitsamt der Mittagsmahlzeit wird zunehmend in Anspruch genommen. Daher ist es schon jetzt so, dass die Einnahme der Mittagsmahlzeit in dem dafür vorgesehenen Küchenraum nur in Etappen möglich ist. Ferner ist die alte Küche zur Aufnahme der Geräte für die Zubereitung des gelieferten Essens nicht tauglich. Sie wird im Grunde genommen nur provisorisch betrieben. Die Lagerung des gelieferten Essens in einem Gefrierschrank findet derzeit suboptimal statt. Die Kapazität der Kühl-Gefrier-Kombination ist zu gering. Das Abwaschen und Verstauen des Geschirrs ist nicht dauerhaft gelöst. Schon vor Jahren war der Zustand der Küchenmöbel und insbesondere der Arbeitsplatte ein Thema. Seinerzeit hat man aber den Focus zunächst auf die sanierungsbedürftigen WCs und anschließend auf die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten mit dem großen Anbau gesetzt.

Den Antrag verfolgend hat der Bürgermeister der Gemeinde Damp Gespräche mit den Vertragspartnern, sprich mit der Bürgermeisterin von Thumby, dem Bürgermeister der Gemeinde Holzdorf und der Pastorin geführt. In diesem Gespräch hat der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Damp dem Begehren des Kindergartens entsprechen würde, wenn die übrigen Vertragsparteien das Projekt mit tragen und finanzieren. Die Repräsentanten der Vertragspartner haben der von der Gemeinde Damp vorgeschlagenen Vorgehensweise unter Vorbehalt der Zustimmung der jeweils beschlussfassenden Gremien zugestimmt. Daher hat die Gemeinde Damp die Planungen aufgenommen und stellt diese mit dieser Vorlage vor.

Der o.g. Vertrag der Träger läuft nur noch bis Ende 2021. Um sicher zu gehen, dass die Refinanzierung der Kosten von allen Vertragspartnern getragen wird, soll eine Vereinbarung geschlossen werden. Die gemäß Kostenschätzung ermittelten Investitionskosten von rund 70.000 € sollen binnen 6 Jahren durch Mieteinnahmen refinanziert werden, d.h. es sind jährlich ca. 11.667 € über die Miete zu schultern. Der Anteil der Gemeinde Holzdorf ergibt sich aus dem o.g. Vertragsverhältnis und bemisst sich nicht zuletzt auch anhand der Kinderzahl aus der Gemeinde. In der zu schließenden Vereinbarung soll jedenfalls zum Ausdruck kommen, dass für den Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Vertragspartners eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen hat.


Der Wortlaut der Vereinbarung wird erst formuliert, wenn alle Parteien der generellen Vorgehensweise zugestimmt haben.

Ein Zuschussantrag an den Kreis-Rendsburg-Eckernförde würde im Falle positiver Beschlüsse aller Beteiligten gestellt. Ob, wie hoch und wann ein Zuschuss gewährt wird, ist derzeit nicht absehbar.  

Über die Angelegenheit wird länger diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Küchensanierung im Kindergarten Damp zuzustimmen. Der im Sachverhalt beschriebenen Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Holzdorf wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird autorisiert, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bei künftigen Baumaßnahmen eine rechtzeitige Einbindung der Gemeinde Holzdorf erfolgt.   


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 27/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren. Auf den Grundsatzbeschluss der Gemeinde Holzdorf, dass nur örtliche Vereine bezuschusst werden, wird verwiesen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
Beschlussvorlage - 28/2017

Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen. 

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren. 


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 30/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 wird diskutiert und beraten.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Zusätzlich wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 5.400 € für den Straßenausbau "Neu-Seeholz" in den Haushalt 2018 aufgenommen.
  • Die Grundsteuer A wird mit einem Hebesatz von 390% berechnet. Der Ansatz beträgt dann 36.200 €.
  • Die Grundsteuer B wird mit einem Hebesatz von 390% berechnet. Der Ansatz beträgt dann 86.300 €.
  • Eine Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) in Höhe von 50.000 € wird planerisch eingesetzt.

Die Rücklagenzuführung beträgt dann 95.200 € und der Rücklagenstand am 31.12.2018 insgesamt 97.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.108.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.108.900,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      148.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      148.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      50.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,31Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          390%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          390%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         365%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Gerd-Hinrich Boll 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r