N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 03.12.2018.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.38 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jens-Uwe Green
stellv. Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll
Ausschussmitglied Dirk Radeck
Ausschussmitglied Wolfgang Schinkopf

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Fechner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Anke Leu
Gemeindevertreter Torsten Denker
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Sven Schlömer
Gemeindevertreter Marco Stöcken
Verwaltung Ulrich Erichsen
Protokollführer/in Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
  Beschlussvorlage - 30/2018
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 28/2018
7. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 29/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Frank Fechner hat lt. Mitteilung der Bürgermeisterin keine Sitzungseinladung erhalten.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Röhe wird gebeten, seine Frage bezüglich der Außenstände bei der Zweitwohnungssteuer aus dem letzten Jahr in der Gemeindevertretersitzung erneut zu stellen. Die Verwaltung holt bis dann die Auskünfte bei der Amtskasse ein.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
Beschlussvorlage - 30/2018
Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 200 € zu gewähren.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 28/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 

Die Nachtragshaushaltsplan wird erläutert und diskutiert. Die Reparaturkosten für das Fahrzeug sind gestiegen. Mit einer möglichen Neuanschaffung soll sich der Bau- und Wegeausschuss befassen. Dazu wird dem Protokoll eine Aufstellung der Reparaturkosten der letzten 3 Jahre beigefügt.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 29/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   


Der Haushaltsplanentwurf wird erläutert und diskutiert. Für den Zuschuss zum Friedhofsbetrieb (75000.71000) ist ein Ansatz von 3.400 € vorgesehen. Dieser Vorschlag erhält 1 Ja-Stimme und 3 Nein-Stimmen und ist somit abgelehnt. Der vorgeschlagene Haushaltsansatz bei den Unterhaltungskosten des Gemeinderaumes (76500.50000) wird mit 2 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen ebenfalls abgelehnt. Durch diese Änderungen erhöht sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf 94.900 € und die Rücklagenentnahme verringert sich auf 84.900 €. Der Stand der allgemeinen Rücklage beläuft sich zum Ende des Haushaltsjahres 2019 auf 187,000 €.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.168.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.168.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      179.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      179.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,31 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          390%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          390%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         365%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Anja Schnutz  Jens-Uwe Green 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende