Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 18.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Jens-Uwe Green |
stellv. Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll |
Ausschussmitglied Frank Fechner |
Ausschussmitglied Wolfgang Schinkopf |
Ausschussmitglied Dirk Radeck (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Anke Leu |
Gemeindevertreter Torsten Denker |
Gemeindevertreter Sven Schlömer |
Protokollführerin Anja Schnutz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 11/2019 | |
6. | Erlass der Satzung der Gemeinde Holzdorf über die Benutzung des Gemeinderaumes an der Sporthalle Seeholz |
Beschlussvorlage - 2/2019 | |
7. | Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby |
Beschlussvorlage - 5/2019 | |
8. | Strategie zur weiteren Sanierung von Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 4/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird beschlossen, TOP 9 "Vertragsangelegenheit" und TOP 10 "Schadenersatzanspruch der Gemeinde" nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Die anwesenden Einwohner haben keine Fragen.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 11/2019 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Holzdorf zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.
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Während der Prüfung erscheint Herr Schinkopf. Die Spenden für Recycling/Bankettenpflege von den Herren Green, Boll und Denker sind erst nach dem Rechnungschluss 2018 eingegangen und wurden daher im Haushaltsjahr 2019 unter der Haushaltsstelle 63000.15700 (Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Gemeindestraßen) vereinnahmt.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass der Satzung der Gemeinde Holzdorf über die Benutzung des Gemeinderaumes an der Sporthalle Seeholz |
Beschlussvorlage - 2/2019 Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2018 wurde beschlossen (Beschlussvorlage 19/2018) eine Nutzungsänderung des Jugendraumes in einen Gemeinderaum vorzunehmen. Zur Regelung der Benutzung und der Erhebung von Gebühren wurde durch die Verwaltung die Satzung über die Benutzung des Gemeinderaumes an der Sporthalle Seeholz erarbeitet.
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Beschluss: Die Satzung der Gemeinde Holzdorf über die Benutzung des Gemeinderaumes an der Sporthalle Seeholz wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby |
Beschlussvorlage - 5/2019 Die Kirchengemeinde Sieseby stellt mit Schreiben vom 06.12.2018 einen Antrag auf Zahlung eines jährlichen Zuschusses zur Deckung des Defizites für den Betrieb des Friedhofes in Sieseby in Höhe von 4,00 € je Einwohner * 836 Einwohner = 3.344,00 € jährlich. Außerdem schlägt die Kirchengemeinde die Bildung eines Friedhofkuratoriums vor. Rechtliche Beurteilung: Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Da es sich nicht um einen Friedhof in der Gemeinde Holzdorf handelt, ist die Gemeinde auch nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Allerdings bleibt die Gemeinde grundsätzlich für ihre Einwohnerinnen und Einwohner bestattungspflichtig. Auf die entsprechenden Ausführungen von Rechtsanwalt Prof. Dr. Arndt wird hingewiesen. Die Kirchengemeinden haben die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen und haben ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betrieben. Daher kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinden in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Tagesordnungspunkt bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.03.2019 zu verhandeln, da am 11.03.2019 ein Informationsgespräch mit Herrn Bock zu diesem Thema stattfindet.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Strategie zur weiteren Sanierung von Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 4/2019 Die IG Bürger für die Gemeinde Holzdorf liefert folgendes Schriftstück: Antrag zur Erstellung einer Beschlussvorlage zur Erneuerung der Gemeindestraße Holzdorf in Richtung Boholm und Bösby, sowie der Gemeindestraße Kreuzung B203 in Richtung Kratt Einreicher: Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf Torsten Denker, stellvertr. Bauausschussvorsitzender Beratungsfolge: Bauausschuss, Gemeindevertretung Sachlage: In den Jahren 2013 bis 2018 hat die Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf kontinuierlich eine Konzeption für die Erneuerung der Gemeindestraßen der Gemeinde Holzdorf erarbeitet und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde vorangetrieben. Ein Neubau der Straße Neu-Seeholz konnte realisiert werden. Im Laufe der Jahre hat sich der bauliche Zustand der Gemeindestraßen, gerade in Bezug auf die oben genannten Verbindungsstraßen stark verschlechtert. Die Gemeindevertretung unter Führung der Interessengemeinschaft hat den politischen Beschluss gefasst Gemeindestraßen großflächig zu reparieren, bzw. zu erneuern, sofern die Haushaltslage der Gemeinde derartige Maßnahmen zulässt. Die Interessengemeinschaft beantragt hiermit die Prüfung und Ermittlung der möglichen Planungs- und Baukosten der beiden genannten Straßen, sowie die Prüfung von Zahlung möglicher Fördermittel durch Kreis, Land und Europäische Union. Abstimmungstext: Der Bauausschuss wird beauftragt Kostenermittlungen und Ermittlungen zur Förderung der baulichen Erneuerung der oben genannten Straßen durchzuführen. Herr Andresen von der Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Folgende Straßen haben auch noch die GIK-Klassifizierung:
Alle übrigen Straßen der Gemeinde Holzdorf sind von untergeordneter Bedeutung und das Einwerben einer Förderung ist nach heutigen Gesichtspunkten schwierig bis aussichtslos. Hinsichtlich der beantragten Beratungsfolge regt Herr Andresen für den Fall, dass das Thema "Deckenerneuerung GIK 8" weiter verfolgt werden soll, an, nach der Beratung im Bauausschuss eine Beratung im Finanzausschuss über mögliche Optionen der Finanzierung der größenordnungsmäßig genannten 155.000 € durchzuführen. Erst wenn dort Einigkeit darüber besteht, dass die Kofinanzierung möglich ist, sollte die Gemeindevertretung weitere Planungen für das Projekt beschließen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das Projekt "Deckenerneuerung GIK 8" in Anbetracht des in Aussicht stehenden Zuschusses für das Jahr 2020 anzugehen. Es soll eine Kostenberechnung für eine Deckenerneuerung erstellt und das Ergebnis in der kommenden Sitzungsrunde vorgelegt werden. Die Eigentumsverhältnisse sollen nach Aktenlage ohne die Hinzuziehung eines Vermessers geprüft werden.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
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Anja Schnutz | Jens-Uwe Green |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende |