N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 04.03.2019.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jens-Uwe Green
stellv. Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll
Ausschussmitglied Frank Fechner
Ausschussmitglied Wolfgang Schinkopf

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Dirk Radeck (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Anke Leu
Gemeindevertreter Torsten Denker
Gemeindevertreter Sven Schlömer
Protokollführerin Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 11/2019
6. Erlass der Satzung der Gemeinde Holzdorf über die Benutzung des Gemeinderaumes an der Sporthalle Seeholz
  Beschlussvorlage - 2/2019
7. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby
  Beschlussvorlage - 5/2019
8. Strategie zur weiteren Sanierung von Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 4/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird beschlossen, TOP 9 "Vertragsangelegenheit" und TOP 10 "Schadenersatzanspruch der Gemeinde" nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Einwohner haben keine Fragen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 11/2019
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Holzdorf zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.         

Während der Prüfung erscheint Herr Schinkopf.

Die Spenden für Recycling/Bankettenpflege von den Herren Green, Boll und Denker sind erst nach dem Rechnungschluss 2018 eingegangen und wurden daher im Haushaltsjahr 2019 unter der Haushaltsstelle 63000.15700 (Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Gemeindestraßen) vereinnahmt.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.         

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der Satzung der Gemeinde Holzdorf über die Benutzung des Gemeinderaumes an der Sporthalle Seeholz
Beschlussvorlage - 2/2019
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2018 wurde beschlossen (Beschlussvorlage 19/2018) eine Nutzungsänderung des Jugendraumes in einen Gemeinderaum vorzunehmen. Zur Regelung der Benutzung und der Erhebung von Gebühren wurde durch die Verwaltung die Satzung über die Benutzung des Gemeinderaumes an der Sporthalle Seeholz erarbeitet. 

Beschluss:
Die Satzung der Gemeinde Holzdorf über die Benutzung des Gemeinderaumes an der Sporthalle Seeholz wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby
Beschlussvorlage - 5/2019
Die Kirchengemeinde Sieseby stellt mit Schreiben vom 06.12.2018 einen Antrag auf Zahlung eines jährlichen Zuschusses zur Deckung des Defizites für den Betrieb des Friedhofes in Sieseby in Höhe von 4,00 € je Einwohner * 836 Einwohner = 3.344,00 € jährlich.

Außerdem schlägt die Kirchengemeinde die Bildung eines Friedhofkuratoriums vor.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Da es sich nicht um einen Friedhof in der Gemeinde Holzdorf handelt, ist die Gemeinde auch nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Allerdings bleibt die Gemeinde grundsätzlich für ihre Einwohnerinnen und Einwohner bestattungspflichtig. Auf die entsprechenden Ausführungen von Rechtsanwalt Prof. Dr. Arndt wird hingewiesen.

Die Kirchengemeinden haben die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen und haben ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betrieben. Daher kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinden in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Tagesordnungspunkt bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.03.2019 zu verhandeln, da am 11.03.2019 ein Informationsgespräch mit Herrn Bock zu diesem Thema stattfindet.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Strategie zur weiteren Sanierung von Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 4/2019

Die IG Bürger für die Gemeinde Holzdorf liefert folgendes Schriftstück:

Antrag zur Erstellung einer Beschlussvorlage zur Erneuerung der Gemeindestraße Holzdorf in Richtung Boholm und Bösby, sowie der Gemeindestraße Kreuzung B203 in Richtung Kratt

Einreicher: Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf
       Torsten Denker, stellvertr. Bauausschussvorsitzender
Beratungsfolge: Bauausschuss, Gemeindevertretung
Sachlage:
In den Jahren 2013 bis 2018 hat die Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf kontinuierlich eine Konzeption für die Erneuerung der Gemeindestraßen der Gemeinde Holzdorf erarbeitet und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde vorangetrieben. Ein Neubau der Straße Neu-Seeholz konnte realisiert werden.
Im Laufe der Jahre hat sich der bauliche Zustand der Gemeindestraßen, gerade in Bezug auf die oben genannten Verbindungsstraßen stark verschlechtert.
Die Gemeindevertretung unter Führung der Interessengemeinschaft hat den politischen Beschluss gefasst Gemeindestraßen großflächig zu reparieren, bzw. zu erneuern, sofern die Haushaltslage der Gemeinde derartige Maßnahmen zulässt.
Die Interessengemeinschaft beantragt hiermit die Prüfung und Ermittlung der möglichen Planungs- und Baukosten der beiden genannten Straßen, sowie die Prüfung von Zahlung möglicher Fördermittel durch Kreis, Land und Europäische Union.
Abstimmungstext:

Der Bauausschuss wird beauftragt Kostenermittlungen und Ermittlungen zur Förderung der baulichen Erneuerung der oben genannten Straßen durchzuführen.

Herr Andresen von der Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
  1. Straße Holzdorf Richtung Boholm und Bösby:

    Diese Straße hat vor zig Jahren mal eine Klassifizierung als Gemeindeverbindungsstraße erster Klasse (GIK) erhalten, laufende Nummer 8. Diese Klassifizierung hat heute nur noch folgende Bedeutung. Gelder aus dem Finanzausgleichsgesetz, die der Bund nach einem bestimmten Schlüssel jährlich an die Länder verteilt, werden die kommunale Straßenbauförderung betreffend vom Land wiederum nach einem bestimmten Schlüssel an die Kreise verteilt. Die Kreise prüfen und bewilligen dann angemeldete Maßnahmen der Gemeinden. Die Fördermodalitäten sind seit Jahren unverändert: Zuschuss 55 % auf die Nettobaukosten ohne Baunebenkosten, bezuschusst werden nur Außerortsabschnitte. Die hier gegenständliche Straße wurde schon vor Jahren von Herrn Andresen zur Förderung beim Kreis angemeldet und befindet sich seit einigen Jahren in den oberen Rängen der Prioritätenliste und wäre bewilligungsreif. D.h., sofern die Gemeinde eine sogenannte Deckensanierung beschließt, ist die schriftliche Bewilligung eines Zuschusses für 2020 nicht unwahrscheinlich.

    Überschlägige, beispielhafte Kostenbetrachtung:
    graphic
    Länge: rund 2.400 m
    Mittlere Breite: 3,75
    2-lagige Bauweise: ca. 130 kg/m² Tragschicht 0/16, 75 kg/m² Deckschicht 0/8 oder 0/5
    Angenommene Kosten: 270.000 €, davon 20.000 € Baunebenkosten
    Angenommener Zuschuss:       115.000 €
    Angenommener Eigenanteil der Gemeinde: 155.000 €
    HINWEIS: Diese Beispielberechnung soll Größenordnungen aufzeigen. Sofern die Gemeinde das Projekt angehen möchte, wird Herr Andresen konkretere Ermittlungen anstellen.
    Sofern die Gemeinde einen Bau im Jahr 2020 anstrebt, sollte der eindeutige Beschluss rechtzeitig bis Frühherbst 2019 vorliegen und dem Kreis mitgeteilt werden.
    Ggf. muss / sollte geprüft werden, ob sich die Straße, so wie sie vor Ort liegt, gänzlich in Gemeindeeigentum befindet.
  2. Straße B203 über Kratt bis Gemeindegrenze zur Gemeinde Thumby
    Diese Straße ist nicht als GIK-Straße klassifiziert. Eine Bezuschussung aus anderen Fördertöpfen hält Herr Andresen für sehr unwahrscheinlich. Mittel aus dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) oder aus EU-Töpfen bedingen immer eine Kombination mehrerer besonderer Funktion der Straße (Schulbusroute, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gewerbe, Tourismusziele, ausgeschilderte überregionale Radroute…). Da diese Straße derart untergeordnet ist, kennt Herr Andresen keinen Förderquelle, die eine Förderung erwarten lässt.
  3. Übrige Gemeindestraßen in Holzdorf

Folgende Straßen haben auch noch die GIK-Klassifizierung:

  • Krieseby – Boholm (GIK7)

  • B203 – Mühlenberg – Söby – Langewohnung – Pommerby (GIK9)

  • Langewohnung – Glasholz (GIK10)

Alle übrigen Straßen der Gemeinde Holzdorf sind von untergeordneter Bedeutung und das Einwerben einer Förderung ist nach heutigen Gesichtspunkten schwierig bis aussichtslos.

Hinsichtlich der beantragten Beratungsfolge regt Herr Andresen für den Fall, dass das Thema "Deckenerneuerung GIK 8" weiter verfolgt werden soll, an, nach der Beratung im Bauausschuss eine Beratung im Finanzausschuss über mögliche Optionen der Finanzierung der größenordnungsmäßig genannten 155.000 € durchzuführen. Erst wenn dort Einigkeit darüber besteht, dass die Kofinanzierung möglich ist, sollte die Gemeindevertretung weitere Planungen für das Projekt beschließen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Projekt "Deckenerneuerung GIK 8" in Anbetracht des in Aussicht stehenden Zuschusses für das Jahr 2020 anzugehen. Es soll eine Kostenberechnung für eine Deckenerneuerung erstellt und das Ergebnis in der kommenden Sitzungsrunde vorgelegt werden. Die Eigentumsverhältnisse sollen nach Aktenlage ohne die Hinzuziehung eines Vermessers geprüft werden.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Anja Schnutz  Jens-Uwe Green 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende