N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 06.09.2011.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumental, Blumental, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rudolf von Spreckelsen
stellv. Mitglied Hilmar Kellinghusen (stellv. für Mark Schulz)
Ausschussmitglied Michael Meyer
stellv. Ausschussvorsitzender (WB) Sönke Röhe

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Jens Delfs (entschuldigt )
Ausschussmitglied Mark Schulz (unentschuldigt vert. durch Hilmar Kellinghusen)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Werner Jepsen
Protokollführer Jan Andresen
Herr Leffers
Herr Petersen jun.
Herr Steinmetz EZ
Herr Krüger KN
Herr Nielsen und Herr Böse als Vertreter der Feuerwehr

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Ergebnisse der Wegebereisung
6. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 12/2011
7. Erstellung Kanalkataster, Bericht nach erfolgter Vermessung
  Beschlussvorlage - 10/2011
8. Erneuerung der südwestlichen Fensterfront des Feuerwehrgerätehauses in Seeholz
  Beschlussvorlage - 11/2011
9. Bericht über das Ergebnis der SW-Pumpenwartung 2011
  Beschlussvorlage - 13/2011

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Anfragen seitens anwesender Einwohner gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Ergebnisse der Wegebereisung

Vor der Sitzung wurde von einigen Bauausschussmitgliedern ab 18:00 Uhr eine Wegebereisung durchgeführt. Teilnehmer waren:
  • Herr v.Spreckelsen (Ausschussvorsitzender und Fahrer)
  • Herr Jepsen (Bürgermeister)
  • Herr Leffers (Gemeindearbeiter)
  • Herr Röhe
  • Herr Andresen (Amt)

Folgende Dinge wurden festgestellt:
  • Lichtraumprofil Neuseeholz:
    • Die Hecke Neuseeholz 2 (freies Grundstück) müsste etwas zurückgeschnitten werden, sie wächst über den Gehweg (Ordnungsamt).
    • Gleiches gilt für Neuseeholz 4, 6 und 8, teilweise wachsen Bäume und Büsche herüber (Ordnungsamt).
  • Die 3 Straßenlaternen an der Koppel hinter der Bushaltestelle Neuseeholz sind oben eingewachsen. Da das Lichtraumprofil der Straße und des Gehwegs eigentlich frei von Bewuchs ist und die Laternen nur in einer Höhe von ca. 6m eingewachsen sind, ist die Zuständigkeit zu prüfen (Anlieger oder Gemeinde) (Prüfung durch das Ordnungsamt).
  • Der Knick östlich der Straße Neuseeholz muss zurückgeschnitten werden, 2 Anlieger (Ordnungsamt).
    • Der Feldweg von Tingborn ins Moor wächst zu. Dieser muss von den Anliegern mit dem Argument des Feuerschutzes (Befahrbarkeit mit Löschfahrzeugen) freigeschnitten werden. Herr Andresen hat zwei Anlieger telefonisch informiert. Einer wird mit einer Knicksäge tätig, der andere wird Knicks ab Oktober 2011 auf den Stock setzen. Die dritte Anliegerin müsste vom Ordnungsamt angeschrieben werden.
    • Gegenüber von Greensteich 1 muss der Knick aufgeputzt werden (Ordnungsamt).
    • Der Knick entlang der Ausgleichsfläche des Kreises RD-Eck in Grünlund (gegenüber vom Cafe) muss aufgekappt werden, Eigentümer Kreis RD-Eck (Ordnungsamt).
    • Knicks des Anliegers „Baltic-Agrar“ müssen leicht zurückgeschnitten werden. Herr Andresen hat telefonisch informiert. Abhilfe folgt mittelfristig.
    • Die Anliegerin Stromholz 3 soll aufgefordert werden, die Hecke aus dem Straßenprofil zurück zu schneiden, sie wächst über die Entwässerungsrinne (Ornungsamt).
    • Der Knick östlich der Einmündung Steinborn / Stromholz muss aufgekappt werden (Ordnungsamt).
    • Der Knick seitlich des Feldweges von Steinborn in den Wald muss aufgekappt werden. Die Anlieger sind aufzufordern (Ordnugsamt).
    • Gleiches gilt für den Bewuchs gegenüber von Steinborn 1.

    Neben der Bemängelung der Lichtraumprofile wurde folgendes angesehen:
    • Der Anstrich der Buswartehäuschen an der B203 soll geprüft werden. Ggf. soll der Gemeindearbeiter beauftragt werden, tätig zu werden. Die Dächer sollen im derzeitigen Zustand belassen werden.
    • Der wassergebundene Weg von Wettstein nach Poppenhörn zeigte sich selbst bei dem regnerischen Wetter in einem vernünftigen Zustand, so dass kein Handlungsbedarf erkannt wird. Natürlich wird die Maisernte den Weg beanspruchen. Die Landwirte werden durch Herrn v.Spreckelsen und Herrn Jepsen auf einen pfleglichen Umgang sensibilisiert.


    zu TOP 6. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
    Beschlussvorlage - 12/2011

    Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

    In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

    Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

    Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

    Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.
    as die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

    Mit Beschluss vom 26.06.2009 hat sich die Gemeindevertretung Holzdorf dazu entschieden, im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle Eignungsflächen im Bereich nordwestlich Maasleben zu melden. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes - unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die auf der Halbinsel Schwansen befindlichen Eignungsflächen.

    Im Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde am 25.08.2011 wurde noch einmal die Gesamtsituation für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgestellt. Insgesamt wurden die im Kreiskonzept ermittelten Flächen nur bedingt und in geringerem Umfang berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, Argumente für eine Wiederaufnahme der Flächen zu finden.


    Beschluss:

    Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Meldung der bisherigen potentiellen Eignungsflächen für Windenergie im Bereich nordwestlich Maasleben soll aufrecht erhalten werden.

    Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
    “Die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III angegebenen Ziele können durch die Gemeinde Holzdorf nicht mitgetragen werden. Im Hinblick auf bereits vorhandene Belastungen des Landschaftsbildes auf der Halbinsel Schwansen, wie z. B. Hochspannungsleitungen, Funkmasten und bereits bestehende Windkraftanlagen, wird der durch das Innenministerium dargestellte charakteristische Landschaftsraum vielfach unterbrochen. Neben den Vorbelastungen auf der Halbinsel Schwansen wirken auch die vorhandenen Windkraftanlagen nördlich der Schlei auf dieses Gebiet ein.

    Auf die Eignungsfläche Holzdorf bezogen, kann nicht entgegengehalten werden, dass diese in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Lediglich die Flächen im Thumbyer Gemeindegebiet sind im Landschaftsschutzgebiet belegen. Hier wurde die Entlassung durch den Kreis RD-Eck bereits in Aussicht gestellt.

    Sonstige Hinweise:
    “Unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs kann ein vollflächiges Ausschlussgebiet für die Halbinsel Schwansen nicht mitgetragen werden. In den Planungsräumen I bis V sind die circa Angaben von Eignungsflächen aufgeführt. In der Summe ergibt sich, dass nur ca. 1,44 % der Landesfläche als Eignungsfläche ausgewiesen wurde. Die im LEP vorgesehenen ca. 1,5 % sind somit noch nicht erreicht. Einer weiteren Ausweisung von Eignungsflächen steht somit nichts entgegen.

    In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie Eignungsflächen in Gemeinden ausgewiesen werden können, die sich noch nicht oder bereits negativ hierzu geäußert haben. Eine Ausweisung und die damit verbundene Realisierung kann nur erfolgen, wenn Gemeinde und Grundeigentümer dies auch wollen. Das Gleiche gilt für Flächen, bei denen die Zustimmung des Kreises fehlt.
    Den in Auslegung befindlichen Unterlagen fehlen Nachweise darüber, warum einzelne Flächen keine Berücksichtigung finden konnten. Die Entscheidungsgründe der Landesplanung sind nicht transparent und nachvollziehbar.

    Ebenso wird sich in den Ausführungen nicht zu den im Land S-H vorhandenen Problemen der Netzversorgung geäußert. Es kann nicht transparent nachvollzogen werden, ob der in den geplanten Gebieten anfallende Strom auch ausreichend abgeführt werden kann. Ein vielfacher Stillstand von Windkraftanlagen - aufgrund von Netzauslastungen - kann den Bürgern gegenüber nicht vertreten werden.“

    Ergänzend soll der Hinweis auf das Vorhandensein einer 110 kV-Leitung in unmittelbarer Nähe aufgenommen werden.


    Ja-Stimmen :4
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 7. Erstellung Kanalkataster, Bericht nach erfolgter Vermessung
    Beschlussvorlage - 10/2011

    Gemäß Beschluss der GV vom 18.04.2011 wurden die Vermessungsarbeiten durchgeführt. Das Ergebnis liegt nunmehr zu rund 90 % vor. Anliegende Vermerke des Ingenieurbüros Aqua-tec zeigen die vorläufigen Ergebnisse der Vermessung. Wenngleich sich Verschiebungen bei den Einzellängen gegenüber den getroffenen Annahmen ergeben haben, so sind die Gesamtlängen in etwa gleich geblieben. Ferner sind die zu erwartenden Kosten der gesamten Erstellung des Kanalkatasters auf Basis dieser Vordersätze neu geschätzt worden. Demnach ergeben sich geschätzte Kosten von rund 79.000 €. Diese Summe deckt sich in etwa mit den bereits zur Sitzung am 19.03.2009 genannten und beschlossenen Kosten von 85.000 €, sodass demgegenüber derzeit keine wesentlichen Abweichungen zu erwarten sind.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die Aufstellung des Kanalkatasters wie geplant weiter zu verfolgen. Der Umfang der Reinigung und Inspektion des Systems wird wie folgt beschlossen:
    • Reinigung und Inspektion aller Schmutz-, Regen- und Mischwasserhauptkanäle
    • Reinigung und Inspektion der Haltungsschächte
    • Inspektion der Schmutz- und Mischwassergrundstücksanschlussleitungen
    Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung dieser Leistungen über das beauftrage Ingenieurbüro Aqu-tec zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ausschreibung und Vergabe soll bis Ende 2011 erfolgt sein. Für die Ausführung der Leistungen soll den Bietern eine lange Frist bis Ende 2012 eingeräumt werden. Die Arbeiten sind allerdings ortsteilweise in einem Zuge zu erledigen (Söby, Seeholz und Holzdorf jeweils in einem Zuge).


    Ja-Stimmen :4
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 8. Erneuerung der südwestlichen Fensterfront des Feuerwehrgerätehauses in Seeholz
    Beschlussvorlage - 11/2011

    Anliegende Fotos zeigen den Zustand der Fensterfront. Es ist erkennbar, dass der Scheibenzwischenraum der Doppelverglasung undicht ist und sich Kondenswasser bildet (die Scheiben sind teilweise blind). Damit ist die isolierende Funktion der Doppelverglasung weder bei winterlichem noch bei sommerlichem Wärmeschutz gegeben. Ferner stellt es einen optischen und ästhetischen Mangel dar. Überdies sind die Flügel durch Einbrüche in der Vergangenheit derart beschädigt, dass sie sich nicht mehr öffnen lassen.
    Diese Umstände liefern den Anlass für die Planung einer Erneuerung der Fensterfront in 2012. Diesbzgl. hat sich ein Kamerad der Feuerwehr bereit erklärt, als Maurer Eigenleistungen zu erbringen. Die Idee ist, mittig des Elementes einen Pfeiler aufzumauern, um anschließend links und rechts neue, kleinere Fensterelemente einzusetzen. Damit soll dann auch das sommerliche Aufheizen des Gruppenraums reduziert werden. Um die Kosten grob abzuschätzen, wurde eine Kostenschätzung erstellt (siehe Anlage). Diese schließt mit einer Summe von rund 5.000 €.
    Die Fenster sollen aus Kunststoff mit einer Dreifachverglasung hergestellt werden. Die Fensterteilung soll wie der Bestand hergestellt werden. Die unteren Scheiben sollen fest verglast werden (ggf. im festen Flügel), lediglich die Oberlichter sollen über einen Kippmechanismus zur Lüftung des Gruppenraums zu öffnen sein.

    Ohne diese Idee geringzuschätzen, möchte Herr Andresen anmerken, dass es kostenmäßig wahrscheinlich etwas günstiger ist, wenn der Tischler komplett wieder eine Fensterfront liefert und einbaut. Diese Kostenschätzung schließt mit rund 4.500 €.

    Tatsächlich wird das Aufheizen des Gruppenraumes durch die Reduzierung des Fensteranteils vermutlich besser erreicht.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die südwestlichen Fenster des Feuerwehrgerätehauses Seeholz zu erneuern.

    Es soll die Variante ohne Mauerwerkspfeiler gewählt werden. Die unteren Fenster sollen fest verglast im Rahmen sein, die Oberlichter klappbar über Hebel. Die geschätzten Kosten von rund 4.500 € werden anerkannt. Diese Mittel werden in den Haushat 2012 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


    Ja-Stimmen :4
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 9. Bericht über das Ergebnis der SW-Pumpenwartung 2011
    Beschlussvorlage - 13/2011

    Die Wartung der SW-Pumpen für 2011 wurde im August 2011 durchgeführt. Als Ergebnis dieser Wartung wurden einige Mängel dokumentiert. Am 24.08.2011 hat Herr Andresen mit dem Vertreter der Wartungsfirma die Mängel besichtigt. Da mit der Abstellung dieser Mängel Kosten verbunden sind, sollen diese abgeschätzt und benannt werden.
    • Pumpe Söby, Austausch verrostete Druckrohre im Pumpenbauwerk
    • Pumpe Mühlenberg oben, Austausch verrostete Druckrohre im Durchgang durch Schachtwand, dazu Kopfloch vor der Station erforderlich. Möglicherweise Eigenleistung durch Herrn Leffers, denkbar zusammen mit Minibagger
    • Pumpe Mühlenberg unten, Austausch verrostete Druckrohre im Durchgang durch Schachtwand, dazu Kopfloch vor der Station erforderlich im Asphalt der Auffahrt zur alten Meierei. Möglicherweise Eigenleistung durch Herrn Leffers, denkbar zusammen mit Minibagger
    Auch wenn diese verrosteten Rohre möglicherweise noch haltbar aussehen, so kann niemand die Gewähr übernehmen. Insbesondere im Bereich der aufgedrehten Gewinde ist die Materialstärke schwächer und die Verzinkung fehlt.
    Klassischerweise treten Defekte immer an Feiertagen und in der kalten Jahreszeit auf. Eine Reparatur im Schadensfall wird dann immer viel teurer als eine geplante, kompakte Reparaturmaßnahme. Daher wird eine Reparatur in 2012 empfohlen. Geschätzt dürften sich die Kosten auf rund 3.000 - 4.000 € belaufen (je nach Eigenleistungsanteil).


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die genannten Reparaturen in 2012 durchzuführen. Die entstehenden Kosten werden aus dem Unterhaltungshaushalt der Abwasserbeseitigung 2012 bestritten. Dieser wird im Haushalt 2012 entsprechend ausgestattet.


    Ja-Stimmen :4
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.


    Jan Andresen  Rudolf von Spreckelsen 
    Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r