Sitzungsort: | im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.42 Uhr |
Ausschussvorsitzender Sönke Röhe |
Ausschussmitglied Gerd-Hinrich Boll |
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten Denker |
Ausschussmitglied Marc Quade |
Ausschussmitglied Sven Schlömer |
Bürgermeister Dirk Radeck |
Gemeindevertreter Manfred Link |
Gemeindevertreterin Ina Rambke |
Protokollführer Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Vorstellung des Kanalkatasters (Abwasser) und der daraus folgenden Sanierungsmaßnahmen |
Beschlussvorlage - 8/2014 | |
6. | Ausbau der Straße Neuseeholz, Ergebnis der Teilvorplanung |
Beschlussvorlage - 7/2014 | |
7. | Gestaltung der Fläche an der Einmündung der B203 Holzdorf |
8. | Terminierung "Aktion saubere Gemeinde" |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Anwesende Bürger stellen Fragen zum Thema Ausbaubeitragssatzung. Der Ausschussvorsitzende und der Bürgermeister erklären, das die Amtsverwaltung aus Personalkapazitätsgründen nicht für 19 Gemeinden gleichzeitig Satzungen ausarbeiten kann. Es werden zunächst die Gemeinden bedient, die konkret Maßnahmen durchführen. Allerdings müssen auch bei Vorliegen einer Satzung erst die Kosten einer Maßnahme annähernd bekannt sein, um eine Abschätzung der Betroffenheit jedes Anliegers vornehmen zu können. Daher wird der TOP 6 zu beraten sein. Es wird gefragt, ob schon ein Ergebnis aus dem Gutachten des Seeadlerflugs in Maasleben vorliege. Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde nicht Auftraggeber des Gutachtens ist. Erkenntnisse zum Stand der Dinge liegen nicht vor. |
zu TOP 5. | Vorstellung des Kanalkatasters (Abwasser) und der daraus folgenden Sanierungsmaßnahmen |
Beschlussvorlage - 8/2014 In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr vollumfänglich fertiggestellt. Herr Hohmann vom Ingenieurbüro Aqua-Tec wird zur Sitzung vortragen. Um sich für die Bauausschussitzung abzustimmen, hat am 05.03.2014 einen Gesprächstermin in der Außenstelle des Amtes in Damp zusammen mit Herrn Bürgermeister Radeck, Frau Rambke, Herrn Röhe, Herrn Andresen von der Verwaltung sowie den Planern stattgefunden. Es wurde sich darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird. Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird. Somit wird der Vortrag von Herrn Hohmann vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Holzdorf insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Ferner wird deutlich werden, dass einige Kanäle und Leitungen, im wesentlichen Regenwasser betreffend, aus Kostengründen bisher nicht gereinigt und inspiziert worden sind. Dabei handelt es sich um Objekte, die schwer zugänglich in Gärten, Hinterhöfen oder auf Weiden / Äckern liegen. Aus der SÜVO leitet sich keine unmittelbare Pflicht zur Untersuchung ab. Daher sieht Herr Andresen auch jetzt nur bei einigen Objekten, die bei einer Fehlfunktion beispielsweise Schadensersatzforderungen Dritter erzeugen könnten, die Erfordernis der Untersuchung. Dazu gehört beispielsweise der RW-Kanal auf den Grundstücken nördlich der Straße Seeblick (Häuser mit Keller…). Zudem sollte der Abschnitt des RW-Kanals zum Söbyer See, der unter der B 203 liegt, untersucht werden. Hier kann die frühzeitige Erkennung eines Schadens mit der Option einer grabenlosen Reparatur erhebliche Kosten einsparen, schließlich würde eine Baugrube in einer Bundesstraße sehr großen Aufwand bedeuten. Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Sollte der Wunsch der Einsichtnahme bestehen, so kann ein zusammenfassender Aktenordner in der Zeit nach der Sitzung überlassen werden. Planungshonorar für Kanalsanierungen: Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase) LP 1: Grundlagenermittlung LP 2: Vorplanung LP 3: Entwurfsplanung LP 4: Genehmigungsplanung LP 5: Ausführungsplanung LP 6: Vorbereiten der Vergabe LP 7: Mitwirken bei der Vergabe LP 8: Bauoberleitung LP 9: Objektbetreuung Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen wird genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden. Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden. Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich. Da der Bauausschussvorsitzende, Herr Röhe, vom Fach ist, wird vorgeschlagen, dass Herr Andresen in Abstimmung einen Ingenieurvertrag verhandelt und abschließend dem Bürgermeister zu Unterzeichnung vorlegt. |
Herr Hohmann und Frau Apsitis tragen gemeinsam vor. Das vorgetragene Ergebnis kann ab Anfang April 2014 in Papier- und Dateiform bei Herrn Andresen eingesehen werden. Im Einzelnen wird auf das gemeindliche Kanalnetz in Lage und Zustand eingegangen. Beispielhaft werden Schadensbilder und Kanalvideos aus Holzdorf und Seeholz gezeigt. Verschiedene Sanierungsverfahren werden prinzipiell erklärt und anhand von Mustern und Bildern veranschaulicht. In der Summe wird der Sanierungsaufwand für einen angenommenen 5-Jahreszeitraum an öffentlichen Kanälen und Leitungen auf rund 260.000 € geschätzt. Der kurzfristige Handlungsbedarf macht nach derzeitigem Kenntnisstand minimal 50.000 € und maximal 70.000 € aus. |
Beschluss: Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Die Kosten für sinnvolle Restinspektionen von RW-Kanälen sind zu ermitteln. Das Ergebnis der Vorplanung und der Kostenermittlung der zu empfehlenden Restinspektionen wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Ausbau der Straße Neuseeholz, Ergebnis der Teilvorplanung |
Beschlussvorlage - 7/2014 Nachdem in der GV am 05.12.2013 beschlossen wurde, eine Vorplanung für den Ausbau der Straße Neuseeholz erstellen zu lassen, hat das Büro Aqua-Tec das Zwischenergebnis am 05.03.2014 vorgetragen. Herr Bürgermeister Radeck sowie Frau Ramke und Herr Röhe als auch Herr Andresen von der Verwaltung haben zusammen mit den Planern erörtert, wie die weitere Vorgehensweise aussehen könnte. Diese Zusammenkunft diente der Vorbereitung der Bauausschusssitzung am 20.03.2014. Das Büro Aqua-Tec wird zur Sitzung erscheinen und Vortragen. Die mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellten Unterlagen sollen dazu dienen, den Gemeindevertretern erste Informationen an die Hand zu geben. Dabei weist Herr Andresen ausdrücklich darauf hin, dass man sich derzeit bewusst noch im Planungsstadium der Vorplanung (HOAI LP 2) befindet, so dass man keine fertige Ausführungsplanung erwarten darf. Die verwendeten Fachbegriffe können bei Bedarf in der Sitzung erläutert werden. Neben den bautechnischen und gestalterischen Aspekten der eigenen Planung müssen natürlich auch die Versorger informiert und eingebunden werden. Das geschieht in den weiteren Planungsschritten. Zusätzlich müssen möglicherweise Vorkehrungen für Breitbandversorgung getroffen werden. Auch diese Erörterungen müssen im nächsten Planungsschritt berücksichtigt werden. Den Inhalt eines abzuschließenden Ingenieurvertrages nebst der Honorarvereinbarung hat Herr Andresen verhandelt und den Anwesenden während der Zusammenkunft am 05.03.2014 erläutert. Das Honorar bemisst sich nicht zuletzt anhand der sogenannten anrechenbaren Kosten, die erst nach Festlegung der endgültigen Bauweise feststehen. Daher kann man heute lediglich feststellen, dass sich die Höhe des Honorars zwischen 20 und 30 Tsd Euro bewegen wird. Der folgende Abstimmungstext soll nur ein Formulierungsvorschlag sein, der natürlich auch negativ beschieden oder verändert werden kann. |
Herr Quade verlässt während der Beratung dieses TOPs aus dienstlichen Gründen die Sitzung. Herr Hohmann und Frau Apsitis tragen die allen Gemeindevertretern bereits schriftlich zur Verfügung gestellte Vorplanung vor. Eindrucksvoll wird anhand von Plänen und Erläuterungen zu den möglichen Bauweisen die Bandbreite der Möglichkeiten einschließlich der zu erwartenden Kosten dargestellt. Herr Röhe trägt eine grobe Abschätzung möglicher Größenordnungen von Ausbaubeiträgen einzelner Anlieger vor und möchte damit zum Ausdruck bringen, dass die Beiträge je EFHs-Anlieger seiner Auffassung nach unterhalb eines fünfstelligen Betrages liegen werden. Er macht deutlich, dass eine Entwurfsplanung mit den Varianten 1, 2 und 2a erforderlich ist, um eine Anliegerversammlung abhalten zu können. Schließlich braucht es eine Diskussionsgrundlage. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Planungen weiter zu betreiben, dabei soll der Schwerpunkt der Planung auf die Varianten 1, 2 und 2a gelegt werden. In der Entwurfsplanung soll Berücksichtigung finden:
Als Ergebnis soll ein wesentlicher Teil der Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung vorgelegt werden. Ein Ingenieurvertrag mit einer stufenweise Beauftragung bis zur LP 3 ist abzuschließen. In Unkenntnis der tatsächlich anzusetzenden anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung (Prinzip Huhn und Ei) wird sich das Honorar in der Größenordnung 5.000 € bewegen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Gestaltung der Fläche an der Einmündung der B203 Holzdorf |
Es wird beschlossen, zunächst einen Ortstermin druchzuführen. Daher wird der Punkt vertagt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Terminierung "Aktion saubere Gemeinde" |
Termin: Samstag der 12.04.2014, 9:00 Uhr Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Herr Quade, Herr Denker und Herr Schlömer stellen Fahrzeuge bereit. Ein Beschluss wird nicht gefasst. |
Jan Andresen | Sönke Röhe |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |