N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 10.09.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Sönke Röhe
Ausschussmitglied Gerd-Hinrich Boll
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten Denker
Ausschussmitglied Marc Quade
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Radeck
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreterin Ina Rambke
Protokollführer Jan Andresen
Gast Alexander Hohmann
Frau Dipl.-Ing. Apsitis
Herr Krüger, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Einwohnerfragestunde
6. Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept
  Beschlussvorlage - 17/2014
7. Veranlassung der Ausschreibung des Straßenausbaus "Neuseeholz" sowie Festlegung von technischen Details
  Beschlussvorlage - 15/2014
8. Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbaus der Straße "Neuseeholz"
  Beschlussvorlage - 16/2014
9. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Windpark Holzdorf-"
für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen 'Bösby' und 'Staunerhütten' sowie nördlich der Gemeindstraße 'Grünlund'
  Beschlussvorlage - 18/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet:
Ein Teil der Gemeindevertreter hat eine Gemeindebereisung durchgeführt. Es wurden verschiedene Knicks festgestellt, die in das Lichtraumprofil der Straße hineinwachsen. Die betroffenen Anlieger werden durch das Ordnungsamt zum Rückschnitt aufgefordert. Ferner wachsen auch innerorts zunehmend Hecken in Gehwege hinein. Hier gibt es ebenfalls Handlungsbedarf. Noch wurde das Ordnungsamt in diesem Belang aber nicht eingebunden.
Ansonsten hat man sich intensiv mit dem geplanten Ausbau der Straße "Neuseeholz" befasst. Dazu folgt aber die Beratung in TOP 7.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

  • Anwesende Einwohner fragen an, ob die Schlaglöcher in der Straße "Neuseeholz" in diesem Jahr noch einmal geflickt werden, auch wenn ein Ausbau geplant ist. Herr Röhe berichtet, dass die großen Löcher in der Tat noch einmal verschlossen werden. Die beauftragte Firma ist im Verzug, wird aber wohl in Kürze erscheinen.
  • Es wird angemerkt, dass die Bauausschusssitzung in der Zeitung zwischen dem 08. und 10.09.2014 nicht angekündigt wurde. Es wird darum gebeten, dass die Gemeindevertretung gerade bei einem so sensiblen Thema wie Straßenausbau die Anlieger direkt auf eine Sitzung aufmerksam macht. Frau Dahl bietet an, dass sie aus Reihen der Gemeindevertretung informiert werde und sie ihrerseits dann alle betroffenen Nachbarn informiert.
  • Seitens der Anlieger der Straße Neuseeholz wird von der Amtsverwaltung eingefordert, dass die Einklassifizierung der Straße festgelegt wird.
  • Eine Anliegerin erklärt, dass man gegen einen Beitragsbescheid klagen werde, wenn die Einklassifizierung der Straße nicht als Hauptverkehrsstraße erfolgt.
  • Der Ausbau an sich wird in Frage gestellt. Andere Kommunen, beispielsweise in Angeln sind kreativer und können Straßenbau schlanker gestalten. In der Diskussion stellt sich heraus, dass es sich im Beispielsfalle um eine klassifizierte Straße handelt. Diese Straße hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen definierten Straßenoberbau und kann daher in keinster Weise mit der Straße Neuseeholz verglichen werden.
  • Die Finanzausschussvorsitzende äußert gegenüber dem Bauausschuss ihre Verwunderung, dass man über eine Maßnahme berät, deren Finanzierung noch nicht geklärt ist.
  • Es gibt geteilte Auffassungen über die Sinnhaftigkeit einer Abgrenzung des Gehweges mittels eines Hochbordes. Der Bauausschuss möchte mit der Anordnung eines Hochbordes den Fußgänger und nicht zuletzt damit auch die Schulkinder auf dem Weg zu den und von den Bushaltestellen schützen. Anlieger vermuten, dass die Hochbordsteine in schneereichen Wintern vom Winterdienst beschädigt werden, weil die Fahrer der Räumfahrzeuge die Bordsteine unter dem Schnee nicht erkennen können.
  • Nachdem die Anlieger wiederholt erklären, dass man gern heute schon wissen möchte, wie hoch die zu zahlenden Ausbaubeiträge in etwa sein werden, erklärt der Bürgermeister, dass er mit der Verwaltung sprechen werde, um zu ergründen, was eine Vorabberechnung als Abschätzung der Beitragshöhen koste. Ferner sollte zunächst natürlich feststehen, wie überhaupt gebaut werden soll.


zu TOP 6. Festlegung des Focus bzgl. erforderlicher Kanalsanierungen in Bezug auf das bereits vorgelegte Sanierungskonzept
Beschlussvorlage - 17/2014

Um nach Vorlage des generellen Sanierungskonzeptes hinsichtlich der weiteren Planungsschritte zur Sanierung des Kanalsystems in der Holzdorf festzulegen, auf welche Bereiche sich zunächst konzentriert werden soll, sollte die geplante Straßenbaumaßnahme "Neuseeholz" und der dort vorhandene Kanal genauer betrachtet werden. Es wird angeregt, dass bei Einsatz einer geschlossenen Kanalsanierungsbauweise in der Straße "Neuseeholz" diese Technik an den dafür vorgesehenen Stellen im übrigen Ort auch eingesetzt wird. Bei geschlossenen Bauweisen wird die Oberfläche über dem Kanal i.d.R. nicht verletzt, vielmehr kommen Robotertechniken zum Einsatz, die im zu sanierenden Kanal selbst arbeiten. Da die Baustelleneinrichtungskosten bei diesen Spezialtechniken relativ hoch sind, sind Kleinstmaßnahmen geringen Umfangs i.d.R. unwirtschaftlich.

Um somit also Synergien nicht ungenutzt zu lassen, soll in der Bauausschusssitzung beraten werden, welche Kanalsanierungsbauweise im Vorwege des Straßenausbaus "Neuseeholz" zum Einsatz kommt.
Als Beratungsgrundlage hat das Büro Aqua-tec Kostenvergleichsrechnungen beider Bauweisen (geschlossen und offen) angestellt. In der Summe wurde geschätzt:
  1. Die Grundstücksanschlussleitungen vom Hauptkanal bis auf die Grundstücke müssen aufgrund der Schadensbilder auf jeden Fall in offener Bauweise saniert werden. Die Kosten wurden geschätzt auf:                                    13.000 €
  2. Offene Kanalerneuerung Hauptkanäle:                        62.500 €
  3. Geschlossene Kanalsanierung Hauptkanäle                        37.000 €

Den verschiedenen Bauweisen werden unterschiedliche Stand- und damit einhergehend Abschreibungszeiten zugeschrieben. Die Zeiten werden durch Kommunalpolitiker und Verwaltungen individuell sehr unterschiedlich bewertet. Als Vorschlag wurden bei dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung folgende Werte konservativ angesetzt:
  1. Offene Kanalerneuerung                        50 Jahre
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            30 Jahre

Unter Zugrundelegung dieser Werte ergeben sich folgende jährliche Belastungen:
  1. Kanalerneuerung                        1.250 € / a
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            1.233 € / a

Möge die Gemeindevertretung dieses Ergebnis werten und entscheiden, welcher Bauweise der Vorzug gegeben wird.


Entscheidet man sich für eine geschlossene Sanierung, so sollten alle im übrigen Ort anstehenden Schadstellen, die eine geschlossene Sanierung gestatten, gleich mit erledigt werden. Das Büro Aqua-tec hat diese Schadstellen verifiziert und auch für deren Beseitigung eine Kostenschätzung erstellt. Diese schließt mit 63.000 €. Dabei wurde sich allerdings auf Wunsch des Bauausschussvorsitzenden ausschließlich auf das Schmutz- und Mischwassersystem konzentriert. Schäden im Regenwassersystem blieben gänzlich unberücksichtigt.

Kurzum würde sich für die geschlossene Bauweise ein Auftragsvolumen von (37.000 € + 63.000 € =) 100.000 € einschließlich Baunebenkosten ergeben. Würde man dieses Maßnahmenpacket als Los zusammen mit anderen Maßnahmen anderer Gemeinden dem Wettbewerb unterstellen, so dürften wirtschaftliche Angebote erwartet werden können. Zusätzlich würden erforderliche offene Maßnahmen an den Grundstücksanschlussleitungen Kosten von 13.000 € verursachen.

Die Sonderrücklage Abwasser der Gemeinde Holzdorf verfügt über 241.000 €.



Frau Apsitis trägt vor. Zunächst weist sie darauf hin, dass auf ausdrücklichen Wunsch des Bauausschussvorsitzenden zunächst nur der Schmutzwasser- und Mischwasserkanäle saniert werden sollen. Die Regenwasserkanäle sollen vorerst nicht saniert werden. Exemplarisch werden verschiedene Schadenbilder gezeigt, an denen die Optionen des grabenlosen Sanierens erklärt werden.
Ferner wird erklärt, dass in bestimmten Bereichen noch das Eigentum von schadhaften Leitungen geklärt werden muss. Das betrifft aber in erster Linie Regenwasserkanäle.
In vergangenen Sitzungen wurde schon über Kanäle berichtet, die eine Reinigung und Untersuchung aufgrund ihrer Abseitslage erschweren. Nachdem nunmehr absehbar ist, dass genügend Haushaltsmittel für die Katastererstellung bereit gestellt wurden, sollen diese Nachuntersuchungen soweit möglich noch nachgeholt werden.

In den Beratungen wird angeregt, dass die Anlieger der Straße "Neuseeholz" kurzfristig einen Brief erhalten, in dem erklärt wird, ob ihr Grundstücksanschlusskanal saniert wird. Ferner soll angeregt werden, dass sich die Anlieger über den Zustand ihrer privaten Kanäle auf den Grundstücken bewusst werden, um ggf. Synergien während der Bauarbeiten zu nutzen.

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, in der Straße "Neuseeholz" die geschlossen Bauweise anzuwenden. Weitere Schäden am Schmutz- und Mischwasserkanal im Gemeindegebiet sollen ebenfalls soweit sinnvoll geschlossen saniert werden. Die notwendigen planerischen Schritte sind zu beauftragen. Die Ausschreibung soll im Winter 2014 / 2015 durchgeführt werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 113.000 € werden im Haushalt 2015 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Veranlassung der Ausschreibung des Straßenausbaus "Neuseeholz" sowie Festlegung von technischen Details
Beschlussvorlage - 15/2014

Nachdem sich die Gemeindevertretung in den Sitzungen im März und Juni diesen Jahres auf eine Variante der Ausbauweise festgelegt hat, wurden die notwendigen Planungen durch das Büro Aqua-tec weiter vorangetrieben. Seinerzeit schloss die Kostenschätzung der sog. Variante 2 mit 228.683,49 €, sprich mit rund 230.000 €. Nachdem weiter geplant wurde, erhöhen sich die Schätzkosten aufgrund verschiedener Detailpunkte. Auf diese Punkte soll in der Bauausschusssitzung eingegangen werden. Das Büro Aqua-tec wird vortragen.

Sofern die Beratung ergibt, dass der Ausbau weiterhin verfolgt wird und im Detail genauer definiert werden kann, so müsste beschlossen werden, wie weiter verfahren wird.



Herr Hohmann trägt vor.

Ergänzend oder in Abänderung zu den bisherigen Planungen wird im Rahmen der Beratungen des Bauausschusses festgehalten:
  • Dort, wo es in Bezug auf die Höhenlage möglich ist, soll der PAK-belastete Asphalt unangetastet liegen bleiben und mit einem neuen Oberbau überbaut werden (wohl vornehmlich außerorts, wenn zulässig).
  • Vor dem Ortsteil "Lehmhaus" soll die neue Fahrbahn nicht höher werden als der Bestand. Um den Gehweg überhaupt in einer Breite von 1,20 m vor dem Grundstück vorbei führen zu können, soll die Fahrbahn um ca. 50 cm nach Norden verschwenkt werden. Nach Einschätzung des Ausschussvorsitzenden ist dieses innerhalb der Grenzen des Straßenflurstücks möglich. Eine Prüfung durch Vermessung muss dennoch erfolgen.
  • Um die PAK-belasteten Bereiche dichter einzugrenzen, sind einige weitere Bohrkernanalysen notwendig. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass im Bereich der Bebauung in jedem Falle ein Ausbau des vorhandenen Oberbaus notwendig ist. Einige Grundstücke liegen ohnehin schon tief, so dass eine Aufhöhung um die gesamte Oberbaustärke nicht zu empfehlen ist.
  • Aus technischer Sicht ist die Anordnung eines Rasenbords als rückwärtige Begrenzung des Gehwegs auch bei Asphaltbauweise sinnvoll. Aufgrund des Aufwands ist noch unklar, ob dieser tatsächlich gebaut werden soll.
  • Der Gehweg innerorts soll wegen der geplanten Verlegung eines Breitbandkabels und folgender Hausanschlüsse gepflastert werden, außerorts asphaltiert. Die Breite des Gehwegs soll 1,20 m betragen.
  • Als Wasserführung am nördlichen Fahrbahnrand soll ein Tiefbord mit 3 cm Ansicht angeordnet werden.
  • Die Ausleuchtung der Bushaltestellen (Neuseeholz und B 203) soll bedacht werden.


Beschluss:

Vorbehaltlich der Finanzierung wird beschlossen, den Ausbau der Straße "Neuseeholz" in 2015 durchzuführen. Die Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich unverändert aus dem bereits im März 2014 zur Verfügung gestellten Baugeologischen Gutachten des Erdbaulabors Gerowski vom 12.02.2014.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 271.000 € werden über den Haushalt 2015 bereit gestellt.
Die weiteren Planungen sind unter Beachtung der im Protokoll dokumentierten Punkte bis zur LP 7 i.S.d. HOAI, d.h. bis zur "Mitwirkung bei der Vergabe", zu beauftragen. Das Ergebnis der Ausschreibung ist bis Ende Februar 2015 in einer Bauausschusssitzung vorzulegen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbaus der Straße "Neuseeholz"
Beschlussvorlage - 16/2014

Sofern der weitergehende Beschluss zum Ausbau der Straße "Neuseeholz" positiv ausfällt, so sollte auch über die Straßenbeleuchtung beraten und beschlossen werden. Dem Grunde nach wäre es aus technischen Gesichtspunkten unvernünftig, die Straßenbeleuchtung unverändert zu belassen. Die Erfahrung aus allen Gemeinden lehrt, dass insbesondere alte Straßenbeleuchtungskabel irgendwann die Ursache von hohen Unterhaltungskosten in der Straßenbeleuchtung sind. Kabelfehler aufzusuchen und zu beseitigen kann schnell mal mehrere Tausend Euro kosten. Daher ist es im Zuge eines Straßenausbaus dringend zu empfehlen, diese Kabel zu erneuern. Tut man dieses, wäre es ratsam, auch die Abstände zwischen den einzelnen Leuchten und damit die Ausleuchtung des Gehweges (Schulweg zur B 203) zu überprüfen. Rein aus technischen Gesichtspunkten stellt sich heraus, dass diese optimierungsfähig sind. Daher wäre auch eine neue Aufteilung der Laternen zu empfehlen. Bedenkt man, dass die in den vorhandenen Leuchtenköpfen verwendeten Kompaktleuchtstoffmittel auch nur übergangsweise eingebaut wurden, um das Verbot der alten Metalldampfleuchtmittel in eine langfristige Lösung zu überbrücken, so ist der Aufbau neuer Maste und LED-Leuchtköpfe zu empfehlen.

Um die Kosten für eine neue Straßenbeleuchtung zu beziffern, hat das Büro Aqua-tec auch hierfür eine Kostenschätzung erstellt. Diese schließt mit rund 24.000 €. Diese Summe geht i.S.d. Straßenausbaubeitragssatzung als beitragsfähiger Aufwand mit in die Ermittlung der Ausbaubeiträge ein.


Die Lichtpunkthöhe soll statt der vorhandenen 4,50 m oder 5,00 m nur 3,50 m betragen, damit die Leuchtköpfe nicht so schnell in den überhängenden Knick einwachsen. Ferner sind die Köpfe auf einer Höhe von 3,50 m leichter wieder freizuschneiden.
Man ist sich darüber bewusst, dass man keine 100 %-ige Ausleuchtung des Gehwegs und schon gar nicht der Fahrbahn erzielen wird.


Beschluss:

Vorbehaltlich der Finanzierung wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Die Kosten in Höhe von 24.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden im Haushalt 2015 eingestellt. Die notwendige Planung wird analog zur Ausbauplanung der Straße "Neuseeholz" an das Büro Aqua-tec vergeben und die Bauleistungen werden über eine Ausschreibung dem Wettbewerb unterstellt. Das Ergebnis der Ausschreibung ist bis Ende Februar 2015 in einer Bauausschusssitzung vorzulegen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Windpark Holzdorf-"
für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen 'Bösby' und 'Staunerhütten' sowie nördlich der Gemeindstraße 'Grünlund'
Beschlussvorlage - 18/2014

In der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) zur Ausweisung von Eignungsgebietes für die Windenergienutzung ist in der Gemeinde Holzdorf ein Eignungsgebiet vorgesehen. Die Eignungsflächen mit einer Größe von ca. 29,4 ha liegen im Norden des Gemeindegebietes an der Grenze zur Gemeinde Thumby.

Mit einer Darstellung der Flächen im gemeindlichen Flächennutzungsplan kann die Gemeinde die Flächennutzung konkretisieren. Daher wurde am 03.12.2012 der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde beschlossen. Zwischenzeitlich wurde für dieses Verfahren die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Erste Stellungnahmen zu dieser Planung sind eingegangen, u. a. wurde durch die Landesplanung auf den fachgutachterlichen Prüfbedarf wegen des artenschutzrechtlichen Vorbehaltes hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde eine Untersuchung für den Seeadler beauftragt, wie in Beratungsgesprächen im LLUR und MELUR abgesprochen.
Diese Untersuchungsergebnisse liegen inzwischen fast komplett vor und wurden an das LLUR weitergereicht.

Um jedoch konkretere Festsetzungen festzuschreiben, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In diesem Fall wäre es ein vorhabenbezogener B-Plan.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Diskussionen zum Thema Windkraft im Raum Schwansen wurde durch die Verwaltung empfohlen, diese konkretisierende Bauleitplanung zu betreiben.
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.




Frau Rambke teilt mit, dass sie die von der Verwaltung gelieferte Beschlussvorlage nebst Anlage für mangelhaft und unvollständig erachtet. Sie kann nicht nachvollziehen, wie der Bau- und Wegeausschuss auf Grundlage derart fehlerhafter und lückenhafter Informationen überhaupt in die Beratungen eintreten, geschweige denn eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung beschließen kann. Neben vielen Kritikpunkten zweifelt Frau Rambke daran, dass die Interessen der Gemeinde Holzdorf durch die Kostenübernahmeerklärung der Firma Prokon genügend abgesichert sind. Schließlich wurde über die Firma bekanntermaßen ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Überdies verlangt sie vom Bürgermeister, dass er unaufgefordert alle erforderlichen Informationen liefert.
Es folgen energische Diskussionen zwischen Frau Rambke und dem Bauausschuss sowie dem Bürgermeister. Hinsichtlich der Zweifel bzgl. der Kostenübernahmeerklärung kommt man überein, dass der Punkt 7 im Abstimmungstext ergänzt wird durch:
"Die Kostenübernahmeerklärung muss rechtlich lückenlos abgesichert sein. Fachleute der Verwaltung oder Externe sollen dieses sicher stellen."

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

1.            Es wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark Holzdorf" der Gemeinde Holzdorf aufgestellt für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund". Planungsziel ist die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen.
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.            Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.            Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.            Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro Springer, 24866 Busdorf, beauftragt werden.

7.            Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

            Die Kostenübernahmeerklärung muss rechtlich lückenlos abgesichert sein. Fachleute der Verwaltung oder Externe sollen dieses sicher stellen.



Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Es ist keine Öffentlichkeit mehr anwesend.



Jan Andresen  Sönke Röhe 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender