N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 01.03.2017.

Sitzungsort:  im Jugendraum, Seeholz 40, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Sönke Röhe
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten Denker
Ausschussmitglied Norbert Koglin
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Marc Quade (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Radeck
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Verwaltung Bärbel Schiewer
Protokollführer/in Mona Wienholtz
Gast Jan Breckau

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Einwohnerfragestunde
6. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund"
  Beschlussvorlage - 23/2016
7. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund"
  Beschlussvorlage - 24/2016
8. Rad- und Gehwegsanierung im Rahmen Sanierung Kreisstraße oder Ausbau Breitband
  Beschlussvorlage - 6/2017
9. Kanalsanierung im Vorwege und Maßnahmen während der Asphaltdeckensanierung der K60 durch den Kreis
  Beschlussvorlage - 7/2017
10. Erneuerung eines Tores am Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 5/2017
11. Erneuerung von Ortstafeln und anderen Verkehrszeichen
  Beschlussvorlage - 4/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es gab keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende Herr Röhe berichtet:
Die Knickpflege wurde von den betroffenen Anliegern zur Zufriedenheit durchgeführt. Die Einzäunung der Kläranlage ist fast fertig, da die Durchführung durch den Gemeindearbeiter Herrn Leffers erfolgt, konnte die Gemeinde hier einen großen Teil an Geld einsparen. Die Gemeindestraße werden immer mehr durch das Befahren von großen landwirtschaftlichen Geräten beschädigt. Diesbezüglich wird angeregt, mit allen betroffenen Landwirten einen Stammtisch anzuberaumen, um die Probleme die durch die Last der landwirtschaftlichen Fahrzeuge entstehen zu besprechen und Lösungen zu finden. In Tilsmaas findet im Juli eine Verkehrsschau statt um zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h notwendig ist oder nicht. Das defekte Tor am Feuerwehrgerätehaus kann von interessierten Personen ausgebaut werden in Abstimmung mit dem Einbau des neuen Tores. Es wird kurz über die Geh- und Radwegsanierung sowie die Kanalsanierung berichtet. Es gibt im Gemeindegebiet ca. 60 Durchlässe, die zum großen Teil von der Landwirtschaft genutzt werden. Bisher ist es so, dass Herr Leffers die Durchlässe kontrolliert und z. B. Verstopfungen beseitigt. Dies soll sich ändern, da überwiegend die Anlieger dafür verantwortlich sind.

                                                                                                                                                                                                                         

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Herr Radeck kommt nochmal auf die Durchlässe zurück, dass diese von der Gemeinde unterhalten werden, aber die Eigentümer sind in den meisten Fällen die Landwirte. Es ist wünschenswert, wenn in Zukunft folgendermaßen vorgegangen wird:
Sollte bei einer Kontrolle durch Herrn Leffers irgendein Problem auftreten, soll der Eigentümer des Durchlasses ermittelt werden und informiert werden. So dass der Eigentümer die Gelegenheit hat die Störung zu bereinigen, damit Herr Leffers für solche Tätigkeiten nicht mehr so viel Zeit investieren muss. Herr Kellinghusen merkt auch noch an, dass nicht nur die Anlieger einleiten, sondern auch das Wasser der Straße dort abläuft. Herr Schlömer regt an, auch diese Problematik in den geplanten Stammtisch mit einzubringen.

Herr Henning Jeß fragt nach wie weit das Ausschreibungsverfahren für Neuseeholz bisher ist. Der Ausschussvorsitzende teilte daraufhin mit, dass das Ausschreibungsverfahren Ende/Mitte April beginnt.

zu TOP 6. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund"
Beschlussvorlage - 23/2016
Die Gemeinde Holzdorf hat am 03.12.2012 einen Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windpark Holzdorf" gefasst. Am 31.07.2015 wurde ein Kostenerstattungsvertrag mit einem Vorhabenträger geschlossen. Die Landesplanung weist die betroffene Fläche nicht in ihrem 1. Entwurf als Vorranggebiet aus. Das beabsichtige Bauleitplanverfahren ist somit hinfällig und der Vorhabenträger nimmt von der Planung Abstand.

Die Gemeinde Holzdorf sollte die Beschlüsse zur Bauleitplanung im Bereich Windkraft daher aufheben.  

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Holzdorf hebt den Beschluss vom 03.12.2012 zur Aufstellung einer 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund" auf.
  2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund"
Beschlussvorlage - 24/2016
Die Gemeinde Holzdorf hat am 25.09.2014 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark Holzdorf" gefasst. Am 31.07.2015 wurde ein Kostenerstattungsvertrag mit einem Vorhabenträger geschlossen. Die Landesplanung weist die betroffene Fläche nicht in ihrem 1. Entwurf als Vorranggebiet aus. Das beabsichtige Bauleitplanverfahren ist somit hinfällig und der Vorhabenträger nimmt von der Planung Abstand.

Die Gemeinde Holzdorf sollte die Beschlüsse zur Bauleitplanung im Bereich Windkraft daher aufheben.  

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Holzdorf hebt den Beschluss vom 25.09.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 -Windpark Holzdorf- für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund" auf.
  2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Rad- und Gehwegsanierung im Rahmen Sanierung Kreisstraße oder Ausbau Breitband
Beschlussvorlage - 6/2017
Im Herbst / Winter 2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass er plane, entweder in 2017 oder in 2018 die Asphaltdecke der Kreisstraße K60 zu erneuern. Sofern Radwege in der Straßenbaulast des Kreises stehen, werden auch diese mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Bei den Geh- und Radwegen von der B203 durch Holzdorf nach Seeholz handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um gemeindliche Einrichtungen. Dieses hat eine Prüfung der Aktenlage beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) ergeben. Um diese erste Stellungnahme zu hinterfragen, findet am 27.02.2017 ein Ortstermin mit dem LBV und dem Bauausschussvorsitzenden statt.
Sofern die Geh- und Radwege an der K60 tatsächlich in gemeindlicher Straßenbaulast sind, wird empfohlen, keine Asphaltdeckensanierung im Zuge der Fahrbahnerneuerung vorzunehmen. Anstelle dessen kann dann im Vorwege der Verlegung der Leerrohre für das Breitbandnetz beraten werden, ob die Gemeinde die Oberfläche des Gehweges auf gesamter Breite mit sanieren möchte. Andernorten wird erwogen, im Kabelgraben der Breitbandleerrohre auch ein neues Straßenbeleuchtungskabel zu verlegen. Da es in Holzdorf über die vergangenen 6 Jahre keinen einzigen Kabelschaden an der Straßenbeleuchtung gegeben hat, kann vermutet werden, dass eine Erneuerung dieses Kabels nicht notwendig ist.
Stets gilt es zu bedenken, dass bei baulichen Maßnahmen an gemeindlichen Einrichtungen der Straßen das Straßenausbaubeitragsrecht zu berücksichtigen ist. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob Ausbaubeiträge erhoben werden können oder müssen.
Sofern die Straßenbaulast des Radweges doch beim Kreis liegen sollte, so müsste kurzfristig mit den Schleswiger Stadtwerken die Verlegung der Leerrohre für das Breitbandnetz organisiert werden.  
Herr Röhe berichtet kurz von dem Ortstermin vom 27.02.2017. Es wurde weiterhin geprüft, ob der Gehweg Gemeindeeigentum ist oder nicht. Bei der Prüfung hat sich herausgestellt, dass der Rad- und Gehweg der Gemeinde gehört und der Kreis nicht dafür zuständig ist. Frau Schiewer merkt noch an, dass Holzdorf ins 3. Cluster für den Ausbau des Breitbandnetzes fällt und somit der Ausbau von Breitband in Holzdorf erst für 2019 geplant ist. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Vorwege der Verlegung der Breitbandleerrohre über die Erneuerung der gesamten Geh- und Radwegoberflächen nachzudenken. Die Schleswiger Stadtwerke werden gebeten, alsbald möglich ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Der Bürgermeister und / oder der Bauausschussvorsitzende wird ermächtigt, diesbzgl. Gespräche zu führen.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Kanalsanierung im Vorwege und Maßnahmen während der Asphaltdeckensanierung der K60 durch den Kreis
Beschlussvorlage - 7/2017
Im vergangenen Jahr wurden in der Gemeinde Holzdorf beschlussgemäß geschlossene Kanalsanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Schadenskartierung des Kanalkatasters und das zugehörige Sanierungskonzept weisen aber einige Schäden auf, die zunächst noch nicht beseitigt wurden, weil die Funktion der Kanäle teilweise ungeklärt ist.

Im Herbst / Winter 2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass man plane, entweder in 2017 oder in 2018 die Asphaltdecke der Kreisstraße K60 zu erneuern. Im Verlauf der K60, insbesondere im Ortsteil Holzdorf, gibt es nun die o.g. schadhaften Kanäle, deren Funktion unklar ist. Es handelt sich dabei um sogenannte "Bürgermeisterkanäle" für Regenwasser. Dieses sind Kanäle, die schon vor dem Ausbau der K60 und vor dem Bau der Ortsentwässerung als Entwässerungskanäle für Regenwasser und Überläufe von Kleinkläranlagen existierten. Normalerweise sollten an diese Kanäle keine öffentlichen oder privaten Entwässerungseinrichtungen mehr angeschlossen sein. Sofern dieses der Fall ist, können diese teilweise einsturzgefährdeten Kanäle verdämmert, d.h. mit einem Flüssigbeton verschlossen werden.

Um nun auszuschließen, dass nach der Asphaltdeckenerneuerung durch den Kreis kurzfristig wieder Baugruben für die Kanalsanierung in der Kreisstraße erstellt werden müssen, wird empfohlen, im Vorwege erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Um festzustellen, ob diese alten Kanäle tatsächlich keine Funktion mehr besitzen, findet am 28.02.2017 eine Besprechung mit "Zeitzeugen" statt. Ggf. muss ergänzend noch eine Kanalnebelung durchgeführt werden.
Das betraute Ingenieurbüro Aqua-Tec hat den Aufwand für die empfohlenen Maßnahmen geschätzt und beziffert diesen einschließlich der ggf. erforderlichen Kanalnebelung und des Planungshonorars auf rund 20.000 €.

Zudem werden sich im Zuge der Asphalterneuerung der Fahrbahn zahlreiche Schachtoberteile der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Oberteile von Straßenabläufen als schadhaft erweisen. Bevor die vorhandene Fahrbahn abgefräst wird, werden die Schachtoberteile ausgebaut. Schadhafte Teile müssen durch neue ersetzt werden. Ferner fallen stark versackte oder beschädigte Straßenabläufe auf. Diese müssen gerichtet oder gar erneuert werden. All jene Einbauteile der Fahrbahn gehören der Gemeinde und müssen auch von der Gemeinde unterhalten werden, so dass also sowohl der Aufwand des Aus- und Einbaus, als auch Ersatzlieferungen auf Kosten der Gemeinde stattfinden müssen. Bei der relativ hohen Anzahl an Schächten und Straßenabläufen sollte davon ausgegangen werden, dass ca. 30.000 € bereit gestellt werden müssen. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr im Zusammenhang mit der Planung der Asphaltierung organisiert und ausgeschrieben. 

In der Summe werden die Ausgaben im Vorwege und im Zuge der Asphaltierung der K60 auf rund 50.000 € geschätzt.

Die Abwassersonderrücklage der Gemeinde weist mit Stand 31.12.2016 eine Summe von 214.000 € aus.  
Die Sanierung der Kanäle soll nur dort durchgeführt werden, wo die Schäden mittelfristig zu erwarten sind, d. h. innerhalb der nächsten 5 Jahre. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die notwendigen Schadensbeseitigungen bzw. Verdämmerungen im gesamten Gemeindegebiet durchzuführen. Die erforderlichen Mittel von geschätzt 135.000 € werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt (Abwasserhaushalt) bereitgestellt. Es sollen alle Schäden in den Kanälen der Gemeinde im offenen Verfahren saniert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung eines Tores am Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 5/2017
Ein Sectionaltor des Feuerwehrgerätehauses ist defekt und muss ausgetauscht werden. Hierzu wurden von Herrn Schlömer zwei Vergleichsangebote eingeholt. Das günstigste Angebot schließt bei einer Bruttosumme von 2.651,32 €.    

Herr Schlömer trägt die beiden eingeholten Angebote vor und erklärt nochmal, dass ein Austausch der einzelnen Section keinen Sinn macht. Evtl. Maurer- und Putzarbeiten sind im Angebot nicht mit inbegriffen. Mit dem Wehrführer ist die Auswahl des Sectionaltores abgestimmt. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, das defekte Sectionaltor austauschen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 2.651,32 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.     

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erneuerung von Ortstafeln und anderen Verkehrszeichen
Beschlussvorlage - 4/2017
Bereits im letzten Jahr hat die Gemeinde Holzdorf an mehreren Standorten die alten Ortstafeln durch neue austauschen lassen. Seinerzeit wurde für Ortsschild, plus Rohrrahmen sowie entsprechender Lochung 176,40 € netto veranschlagt. Zusätzlich wurde ein Auswechseln anderer Verkehrszeichen erforderlich.

Da auch an vielen anderen Stellen, meist witterungsgeschädigt, ein Austausch erforderlich wäre, soll jetzt im Ausschuss darüber beraten werden, sukzessive in der gesamten Gemeinde sämtliche Verkehrszeichen sowie Ortstafeln auszuwechseln, zumal hier noch die Bezeichnung "Zollgrenzbezirk" aufgeführt ist, was seit Wegfall des Zollgrenzbezirks nicht mehr erforderlich ist.

Seit April 2016 wurden fünf neue Ortstafeln, teilweise witterungsbedingt bzw. aufgrund eines Diebstahls, neu angeschafft. Dabei wurden Kosten von ~ 1.100 € brutto verursacht. Weitere rund 250 € wurden für andere Verkehrszeichen ausgegeben.

In diesem Zusammenhang ist zu beraten, ob im Haushalt der Gemeinde der entsprechende Posten "Geräte, Ausstattung, Ausrüstung Gemeindestraßen" in Höhe von 3.500 € jährlich im Rahmen der angedachten Anschaffung weiterhin ausreichend ist.      
Es wurde darüber beraten, den Haushaltsansatz für Geräte, Ausstattung, Ausrüstung Gemeindestraße um 1.500,00 € zu erhöhen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, Ortstafeln und Verkehrszeichen in der gesamten Gemeinde in den nächsten Jahren zu erneuern.     

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Die Öffentlichkeit wird für die Beratung der nicht öffentlich zu behandelende Tagesordnungspunkte ausgeschlossen.

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass über Angebote für die Straßenbeleuchtung beraten wurde. Des Weitern wurde ein Beschluss über einen Grundstückskaufvertrag aufgehoben. Die Beauftragung eines Planungsbüros für die weiteren Planungsphasen ab Leistungsphase 8 bis hin zur Bauabnahme wurde beschossen. 


Mona Wienholtz  Sönke Röhe 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender