Sitzungsort: | im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.58 Uhr |
Ausschussvorsitzender Manfred Ost |
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten Denker |
Ausschussmitglied Jens-Uwe Green |
Ausschussmitglied Marco Stöcken |
wählbarer Bürger Sönke Röhe (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Anke Leu |
Gemeindevertreter Gerd-Hinrich Boll |
Gemeindevertreter Frank Fechner |
Gemeindevertreter Manfred Link |
Gemeindevertreter Dirk Radeck |
Gemeindevertreter Wolfgang Schinkopf |
Gemeindevertreter Sven Schlömer |
Protokollführerin Bärbel Schiewer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Einwohnerfragestunde |
7. | Nutzung von Synergien bei der Verlegung der Breitbandinfrastruktur hinsichtlich Straßenbeleuchtungskabel und Oberflächenwiederherstellung |
Beschlussvorlage - 6/2018 | |
8. | Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung der Tonnenbegrenzung in der Straße "Neu-Seeholz" |
Beschlussvorlage - 16/2018 | |
9. | Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 17/2018 | |
10. | Antrag der Fraktion "Bürger für die Gemeinde Holzdorf" zum Thema Windkraft - Beratung zum neuen Entwurf der Windenergie-Regionalplanung |
Beschlussvorlage - 20/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
Aufgrund der Abwesenheit des wählbaren Bürgers wird seine Verpflichtung auf die nächste Bauausschusssitzung verschoben.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Beantragt wird die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Antrag der Fraktion für die Gemeinde Holzdorf zum Thema Windkraft - Beratung zum neuen Entwurf der Windenergie-Regionalplanung". Dieser Punkt wird als TOP 10 in die Tagesordnung aufgenommen. Demnach verschiebt sich die weitere Nummerierung entsprechend.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet von der durchgeführten Wegebereisung und dankt den Bürgern für die bereits erfolgten Pflegemaßnahmen. Weiterer Handlungsbedarf ist erforderlich.
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zu TOP 6. | Einwohnerfragestunde |
Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden, bereits unter diesem Tagesordnungspunkt, Anfragen zu später zu behandelnde Tagesordnungspunkte zuzulassen:
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zu TOP 7. | Nutzung von Synergien bei der Verlegung der Breitbandinfrastruktur hinsichtlich Straßenbeleuchtungskabel und Oberflächenwiederherstellung |
Beschlussvorlage - 6/2018 In der Gemeinde Holzdorf befindet sich das Straßenbeleuchtungskabel in einigen Ortsteilen, nicht zuletzt aufgrund des Alters, in einem schlechten Zustand. Diese Stellen fallen durch häufigere Kabelfehler auf, deren Abstellung hohe Kosten verursachen. Im Laufe des Jahres 2019 wird der Breitbandzweckverband (BZV) beginnen, zusammen mit den Schleswiger Stadtwerken und den beauftragten Tiefbaufirmen das Leerrohrnetz für die Glasfaserinfrastruktur zu errichten. In diesem Zusammenhang können ggf. Synergien einer Kabelmitverlegung für die Straßenbeleuchtung genutzt werden. In anderen Gemeinden wurde bereits so verfahren. Tatsächlich wird es eine solch günstige und unkomplizierte Gelegenheit einer Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabel so schnell nicht wieder geben. Sobald die Leerrohrverlegung beginnt, müssen schnell Entscheidungen gefällt werden. Um für dergleichen Maßnahmen ein Budget bereit zu stellen, ohne kurzfristig Eilsitzungen einberufen zu müssen, wird vorgeschlagen, im Vermögenshaushalt 2019 eine Summe von 20.000 € bereit zu stellen. Neben diesen Synergien bietet sich häufig auch die Gelegenheit, Pflastersackungen, Bordsteinschäden oder auch Straßenablaufschäden zu beseitigen. Um für diese Maßnahmen ein Budget zu haben, wird im Straßenunterhaltungshaushalt des Verwaltungshaushaltes 2019 ein höherer Ansatz vorgeschlagen. Als Orientierung nennt Herr Andresen den Ansatz 2018 mit 15.000 € und den Kontostand zum 04.09.2018 mit rund 17.500 €. D.h. der Haushaltsansatz dieser Haushaltsstelle ist also bereits überzogen und muss im Nachtrag 2018 aufgestockt werden. Da in 2018 noch Maßnahmen anstehen (Straßenentwässerung Tilsholz zusammen mit Anlieger, Lichtraumschnitte an gemeindlichen Knicks, Straßenkantenmaht, ggf. Winterdienst / Streusalz), schlägt der Unterzeichner vor, den Wegeunterhaltungshaushalt im Nachtrag 2018 mit zusätzlichen 10.000 € auszustatten. Im Mittel der vergangenen Jahre wurden stets rund 10.000 € bis 15.000 € für die Wegeunterhaltung verausgabt. Damit die beschriebenen Synergien bei der Oberflächenwiederherstellung nach Rohrgrabenarbeiten des BZVs ggf. genutzt werden können, schlägt Herr Andresen vor, für 2019 eine Summe von 25.000 € für die Wegeunterhaltung bereitzustellen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, vorbehaltlich der Prüfung durch den Finanzausschuss den Wegeunterhaltungshaushalt 2018 im Nachtrag 2018 um zusätzliche 10.000 € aufzustocken. Ferner wird beschlossen, im Vermögenshaushalt 2019 20.000 € für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungskabel bereitzustellen. Die Bürgermeisterin wird unter Einbeziehung des Bauausschusses ermächtigt, Aufträge der Mitverlegung zu verhandeln und zu vergeben. Darüber hinaus wird die Bürgermeisterin unter Einbeziehung des Bauausschusses ermächtigt, im Rahmen der Straßenunterhaltung Synergien bei der Beseitigung von Oberflächenschäden an Geh- und Radwegen etc. zu nutzen. Der diesbzgl. Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungshaushalt des Verwaltungshaushaltes bestritten. Daher wird dieser vorbehaltlich der Prüfung durch den Finanzausschuss für das Jahr 2019 entgegen der Vorjahre großzügiger mit 25.000 € ausgestattet. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung der Tonnenbegrenzung in der Straße "Neu-Seeholz" |
Beschlussvorlage - 16/2018 Bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind zwei Bürgeranträge zur Aufhebung der Tonnenbegrenzung nach der Sanierung der Straße "Neu-Seeholz" eingegangen. Die Verkehrsaufsicht bittet in diesem Zusammenhang um einen Willensbildungsprozess durch die gemeindlichen Selbstverwaltungsorgane.
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Die verkehrliche Situation in der Straße "Neu-Seeholz" wird rege diskutiert. Eine Freigabe der Tonnagebegrenzung würde eine zunehmende Nutzung der Straße durch LKW- bzw. landwirtschaftlichen Verkehr nach sich ziehen. Aufgrund der Fahrbahnbreite von 5,0 m läuft der Begegnungsverkehr bereits jetzt nicht reibungslos. Kollisionen der sich begegnenden Fahrzeuge sind bereits erfolgt. Durch eine stärkere Frequentierung der breiteren und schwereren Fahrzeuge ist ein Ausweichen auf den Gehweg vorprogrammiert. Dieser ist für die höhere Tonnenbelastung (25 bis 40 t) nicht ausgebaut. Straßenschäden wären die Folge. Zudem sind seinerzeit beim Ausbau der Straße "Neu-Seeholz" bewusst Hochborde zwischen Fahrbahn und Gehweg gesetzt worden, um eine entsprechende Verkehrssicherheit für den fußläufigen Verkehr zu erzielen. Grund der Beratung dieses Tagesordnungspunktes sind Anträge zweier Bürger der Gemeinde Holzdorf. Einer der Antragsteller ist anwesend und erläutert nochmals seinen Beweggrund: Um von seinem Betrieb westlich der Ortslage Seeholz auf der einen Seite der B 203 möchte er seine forstwirtschaftlichen Flächen auf der anderen Seite der B 203 gelangen. Dazu möchte er die Straße "Neu-Seeholz" nutzen. Um dies durchführen zu können, bittet er um eine rechtliche Regelung, wenn nicht durch die Tonnagefreigabe, dann möglicher Weise durch eine größere Tonnagebegrenzung. Diese Möglichkeit wird durch die Amtsverwaltung geprüft. Zunächst soll die bisherige Regelung bestehen bleiben.
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Beschluss: Es wird beschlossen bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Aufhebung der Tonnenbegrenzung in der Straße "Neu-Seeholz" zu stellen.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :4 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 9. | Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 17/2018 Aus Reihen des Bauausschusses wird angeregt, in 2019 eine verstärkte Bankettunterhaltung durchzuführen. Dabei kommt das Auffüllen von Banketten, das Abbaggern zu hoher Banketten und das Profilieren von Mulden und Straßengräben in Frage. Also sind Tiefbauleistungen und Lieferleistungen von Material zu finanzieren. Der Ausschuss und die Gemeindevertretung mögen beraten und beschließen, ob und wieviel Mittel dafür bereit gestellt werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, vorbehaltlich der Prüfung durch den Finanzausschuss für 2019 5000,- € für die beschriebenen Maßnahmen bereit zu stellen. Unter Einbeziehung des Bauausschusses soll die Bürgermeisterin die Prioritäten örtlich festlegen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag der Fraktion "Bürger für die Gemeinde Holzdorf" zum Thema Windkraft - Beratung zum neuen Entwurf der Windenergie-Regionalplanung |
Beschlussvorlage - 20/2018 Im Juli 2018 wurde durch die Fraktion "Bürger für die Gemeinde Holzdorf" ein Antrag zum Thema Windkraft - Beratung zum neuen Entwurf der Windenergie-Regionalplanung - gestellt. Dieser wird wie folgt begründet: Am 03. Juli 2018 wurde dem Kabinett der neue Entwurf der Windenergie-Regionalplanung durch Innenminister Grote mit der künftigen Planung für Vorranggebiete, mit einem neuen Kriterienkatalog, vorgestellt. Mit dem endgültigen Beschluss zum zweiten Entwurf ist am 21.08.2018 zu rechnen, so dass voraussichtlich Anfang September 2018 das Anhörungsverfahren beginnt. Aufgrund der durch die Kommunalwahl 2018 neu aufgestellten Gemeindevertretung ist eine grundsätzliche und klare Positionierung Pro/ Kontra zu den in den Entwürfen des neuen Regionalplans ausgewiesenen Windeignungsflächen RDE_007, 009 und 012, sowie dem Planungsraum Maasleben/ Thumby, gemäß der Flächenplanung im Planungsraum 2 zu beraten und abzustimmen. Daraus resultierend muss eine Prüfung/ Überarbeitung der Aktualität der vorhandenen Stellungnahme zum Regionalplan aus dem Jahre 2013 und der aktualisierten Teile aus 2015/ 2016 vorgenommen werden.
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Die abgegebene Stellungnahme zum Regionalplan aus dem Jahr 2013 zu den Vorranggebieten im Bereich Rieseby sowie Maasleben wurde 2015/2016 aktualisiert. Jetzt sind weitere Vorranggebiete im Bereich Waabs/Hülsenhain/Loose hinzugekommen. Daher müsste die damals abgegebene Stellungnahme nach Ansicht der Interessengemeinschaft entsprechend überarbeitet werden. Im Ausschuss wird rege über die Positionierung der Gemeinde zur Windkraft diskutiert. Vorgeschlagen wird die Möglichkeit, sich den Gemeinden Rieseby, Waabs und Loose anzuschließen, die eine gemeinsame Stellungnahme nach entsprechender Gutachtenerstellung abgeben werden. Hier ist der Schwerpunkt jedoch auf den Tourismus gestützt. Für die Gemeinde Holzdorf kommen eher der neue Kriterienkatalog des Regionalplanes (z.B. neuer Abstand zu einem bebauten Wohngebiet) bzw. die überarbeitete TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) in Betracht. Die Abstimmung ergibt eine Padsituation zur Positionierung zum Thema Windkraft. Ein Beschluss zur Beauftragung eines Planungsbüros sowie der Abgabe einer aktualisierten Stellungnahme wird daher erst in der Gemeindevertretersitzung gefasst werden.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt sich Pro/ Kontra zu den in den Entwürfen des neuen Regionalplans ausgewiesenen Windeignungsflächen RDE_007, 009 und 012, sowie dem Planungsraum Maasleben/ Thumby, gemäß der Flächenplanung im Planungsraum 2 zu positionieren. Einer ggf. neu zu erstellenden Stellungnahme als im Verfahren Beteiligte, aufgrund des an August 2018 zu erwartenden zweiten Entwurfs der Regionalpläne mit dem neuen Kriterienkatalog, zu zum Beispiel neuen Abständen zu bebautem Wohngebiet und einer überarbeiteten Vorschrift TA-Lärm, wird zugestimmt. Hiermit soll das Planungsbüro _______beauftragt werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden anerkannt.
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Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Es wird bekanntgegeben, dass die Angelegenheit vertagt wurde.
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Bärbel Schiewer | Manfred Ost |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |