Sitzungsort: | im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Ausschussvorsitzender Manfred Ost |
Ausschussmitglied Jens-Uwe Green |
wählbarer Bürger Sönke Röhe |
Ausschussmitglied Marco Stöcken |
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten Denker (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Anke Leu |
Gemeindevertreter Gerd-Hinrich Boll |
Gemeindevertreter Manfred Link |
Gemeindevertreter Sven Schlömer |
Protokollführerin Bärbel Schiewer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Beleuchtung der Buswartehäuser an der B203 i.V.m. Breitbandinfrastruktur |
Beschlussvorlage - 15/2019 | |
7. | Um- und Aufstellen von Straßenleuchten i.V.m. Breitbandverlegung |
Beschlussvorlage - 16/2019 | |
8. | Knacken Asphaltaufbruch |
Beschlussvorlage - 18/2019 | |
9. | Böschungsrutschungen an den Klärteichen |
Beschlussvorlage - 17/2019 | |
10. | Vermessung einer Baumallee in Maasleben |
Beschlussvorlage - 14/2019 | |
11. | Antrag der "Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf" auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die Durchführung von zwei Terminen zur Wegebereisung durch den Bauausschuss pro Jahr sowie eines jährlichen Termins für Landeigentümer und Pächter von landwirtschaftlichen Flächen zur Durchführung eines Erntestammtisches |
Beschlussvorlage - 19/2019 | |
12. | Antrag der "Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf" zur Dokumentation und Archivierung des baulichen Zustandes von Gemeindestraßen durch abfilmen |
Beschlussvorlage - 20/2019 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Ausschussvorsitzende gibt bekannt, die nachträglich verschickten Beschlussvorlagen 19/2019 und 20/2019 als TOP 11 und 12 als öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte zu beraten.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet wie folgt:
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Des Weiteren trägt Herr Schlömer die folgenden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht an der Sitzung teilnehmen können, vor:
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zu TOP 6. | Beleuchtung der Buswartehäuser an der B203 i.V.m. Breitbandinfrastruktur |
Beschlussvorlage - 15/2019 Am 12.03.2019 wurde in der GV beschlossen, dass die Kosten von Solarleuchten eingeholt werden sollen. Herr Andresen hat keine Erfahrung mit Solarleuchten der neuesten Generation und kann daher kein Produkt empfehlen. Da man mit den rund 15 Jahre alten Bestandsleuchten in Holzdorf hinsichtlich der Leuchtdauer, der Akkustandzeit und der allgemeinen Zuverlässigkeit unzufrieden ist, sollte ein neues Produkt all diese Mängel ausschließen. Ein Manko ist in unseren Breitengraden, dass die Leuchten primär im Winter benötigt werden. Im Winter scheint die Sonne aber an vielen Tagen so wenig, dass der Akku kaum solar geladen wird. Ob neue Solartechnik dieses Manko mittlerweile technisch ausschließt, ist Herrn Andresen unbekannt. Ein Anbieter von Solarleuchten ist beispielsweise die Firma ecolights (www.ecolights-deutschland.de). Dieser Anbieter bietet die günstigsten Leuchten ab 1.800 € netto zzgl. Fracht und MwSt. + Montage/Aufstellung an. Höherwertige Leuchten kosten dann entsprechend mehr. Alternativ wurde die Aufstellung von kabelstromversorgten Leuchten an den Bushaltestellen der B203 angedacht. Unterdessen stehen die Trassen für Breitband fest und mögliche Synergien können eindeutig benannt werden. In Holzdorf und in Neuseeholz können Synergien genutzt werden. Dort werden ohnehin Leerrohre für Breitband unter der B203 verlegt, so dass mit einer Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung und mit gleichen Start- und Zielgruben auch eine Bohrung für ein Straßenbeleuchtungskabel hergestellt werden könnte. Von dort aus müssen dann noch offene Kabelgräben zu den Bushaltestellen erstellt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen mit Nutzung der Synergien und einschließlich Kabel und 3 Mastleuchten betragen rund 14.000 €. Wenn statt Mastleuchten Leuchten am Gebäude angebracht werden, mögen ca. 6000 € gespart werden können. Im Haushalt sind unter der Stelle 10.67000.96000 20.000 € bereit gestellt. |
Zunächst ergänzt die Bürgermeisterin, dass nach Rücksprache mit Herrn Andresen vom Amt Schlei-Ostsee die in Absatz 3 der Beschlussvorlage aufgeführte Ersparnis sich nicht auf 1.000 € sondern auf 6.000 € beläuft. Des Weiteren ist von drei und nicht von zwei Mastleuchten auszugehen. Von der Anbringung der Leuchten an den Buswartehäuschen wird abgesehen, da durch die Mastleuchten, auch im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt, eine bessere Ausleuchtung erzielt wird. Eine mögliche Umrüstung der bestehenden Masten der Solarleuchten für die strombetriebenen Leuchten wird verworfen. Das Einholen von Angeboten für die Beleuchtung und die entsprechende Verteilung sollte durch den Bauausschussvorsitzenden erfolgen. Die Kommunikation mit den Gemeindevertretern diesbezüglich wurde bemängelt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Synergien zu nutzen und die Bohrungen in Holzdorf und Neuseeholz zu beauftragen |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Um- und Aufstellen von Straßenleuchten i.V.m. Breitbandverlegung |
Beschlussvorlage - 16/2019 Beschlussgemäß werden Synergien, die in der Gemeinde Holzdorf genutzt werden sollten, genutzt und sind beauftragt.
Die Auftragssumme für Tiefbau und Straßenbeleuchtungsabel beläuft sich auf rund 90.000 €. Im Haushalt sind 120.000 € bereitgestellt. Vorschlag von Herrn Andresen: Man könnte die vorhandenen 9 Mastleuchten von Seeholz und Holzdorf abbauen und in Holzdorf auf der östlichen Straßenseite an den Punkten, an denen neue Kabelschlaufen abgelegt werden, aufstellen. Für Seeholz könnte man nach dem Muster der neuen Leuchten in Neuseeholz 9 neue Leuchten anschaffen und aufstellen. Die Kosten werden geschätzt auf unter 20.000 €. Herr Andresen holt parallel ein Angebot von der Firma ein, die in Holzdorf den Wartungsvertrag inne hat. Leuchtenstandorte in Seeholz Leuchtenstandorte in Holzdorf |
Beschluss: Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, zu verfahren. Der Aufwand wird aus den bereitgestellten Mitteln im Vermögenshaushalt bestritten. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Knacken Asphaltaufbruch |
Beschlussvorlage - 18/2019 Im Zuge der Pflasterung der Gehwege in Seeholz und Holzdorf wird der Asphaltaufbruch von der Gemeinde gelagert. Es wurde folgende Kalkulation aufgemacht:
+MwSt. 1.799,86 € Es verbleiben bei Reduzierung der Lagerungsdichte rund 130 m³ nach dem Brechen. Also kostet das Brechen rund 12,50 € /m³ fertige RC-Ware. Im Einkauf kostet Asphalt-RC rund 21 und 30 €/to incl. MwSt., d.h. mindestens rund 40 €/m³ frei Holzdorf gekippt. Fazit: Das Belassen des Aufbruchs in der Gemeinde ist wirtschaftlich.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Aufbruch bei einer passenden Gelegenheit brechen zu lassen. Der Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungstitel bestritten.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Böschungsrutschungen an den Klärteichen |
Beschlussvorlage - 17/2019 Die Böschungen an den Dämmen zwischen den Klärteichen erodieren und rutschen ab. Die Wasserbehörde hat auf dieses, bereits seit einiger Zeit bekannte Problem hingewiesen und fordert von der Gemeinde bis September 2019 ein Konzept, wie man dem Mangel begegnen wird. Aus gemeindlicher Sicht muss der Wasserbehörde beigepflichtet werden. Die Dämme dürfen nicht schmaler werden, weil dann ein Befahren unmöglich wird und langfristig ein Durchbruch droht. Herr Andresen empfiehlt den Gemeindevertretern, sich vor Ort ein Bild zu machen. Herr Andresen ist der Auffassung, dass man die Böschungen mit zu lieferndem Lehm flacher profilieren und an der Wasserspiegellinie gegen Erosion schützen müsste. Offensichtlich sorgt der leichte Wellenschlag gepaart mit Schadnagerbauten (trotz regelmäßiger Bekämpfung) für die zu beobachtenden Rutschungen. Oberhalb könnte eine Spezialstrohmatte, die mit Sämereien versehen ist, abgelegt und angenagelt werden. Um die Arbeiten ausführen zu können, müssten die Teichwasserspiegel, teilweise mit Pumpen, abgesenkt werden. Herr Andresen hat 4 Tiefbauer gebeten sich zu melden, wenn mal guter Lehm auf einer derer Baustellen anfällt. Es wird angeregt, bei passender Gelegenheit eine Lehmhalde anzulegen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, zu verfahren. Erforderliche Mittel werden über den Unterhaltungshaushalt der Abwasseranlagen bereit gestellt. Erforderlichenfalls muss der Ansatz im Nachtrag aufgestockt werden. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Vermessung einer Baumallee in Maasleben |
Beschlussvorlage - 14/2019 Seit einigen Jahren gibt es immer wieder die Fragestellung, wem die Bäume der Baumallee zwischen Grünlund und Maasleben gehören. Eine Feststellung durch einen Vermesser, ob die Bäume auf Privatgrund oder auf Gemeindegrund stehen, kostet bei rund 50 Bäumen ca. 1.100 €. Um die Zuständigkeit bzgl. der Unterhaltungspflicht der Bäume für die Zukunft eindeutig festzulegen, regt die Bürgermeisterin die Beauftragung eines Vermessers an. |
Im Bauausschnitt wird angeregt über den Tagesordnungspunkt diskutiert. Anlass für die Abgabe des Angebots aus dem Jahr 2014, das auch weiterhin Bestand hat, war die Kündigung der Verträge durch Herrn Kellinghusen. Das Angebot 2 ist dabei im Falle eines Rechtsstreits dasjenige, das am wenigstens anfechtbar ist. Der Bauausschuss spricht sich daher für diese Variante aus. Es wird angemerkt, dass die Anzahl der Bäume der Eichenallee für den Bereich von Könsby bis zur Brücke auf den tatsächlichen Bestand (ca. 70 Bäume) zu ändern ist.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Vermessung gemäß Angebot 2 zu veranlassen. Die Anzahl der Bäume in der Eichenallee für den Bereich von Könsby bis zur Brücke beläuft sich auf ca. 70 Bäume. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Antrag der "Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf" auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die Durchführung von zwei Terminen zur Wegebereisung durch den Bauausschuss pro Jahr sowie eines jährlichen Termins für Landeigentümer und Pächter von landwirtschaftlichen Flächen zur Durchführung eines Erntestammtisches |
Beschlussvorlage - 19/2019 Die Gemeinde Holzdorf ist eine Flächengemeinde mit 32 Kilometern Gemeindewegen und /–straßen. In den vergangenen Jahren hat der Bau- und Wegeausschuss regelmäßig zweimal jährlich eine Wegebereisung des gesamten Straßen- und Wegenetzes der Gemeinde durchgeführt, um u. a. die Funktion von Banketten und Gräben usw. zu sichten und zu prüfen sowie Straßenschäden festzustellen (Schlaglöcher), welche im Frühjahr über die Sammelausschreibung des Amtes Schlei-Ostsee mit abgearbeitet werden. Unter Leitung der Fraktion der Freien Wähler Holzdorf wurde bisher nur eine Wegebereisung im Mai 2019 vollständig abgeschlossen. So konnten beispielsweise Entwässerungsschäden gar nicht oder nur mäßig verhindert werden. Gleichfalls wird ein fest vergebener Termin zur Absprache organisatorischer Abläufe für wiederkehrende landwirtschaftliche Arbeiten, wie die Maisernte, das Ausbringen von Gülle usw. angestrebt. Der bereits mehrmals durchgeführte "Erntestammtisch" soll regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, weiterhin stattfinden. Ziel ist eine Sensibilisierung der Landwirte zur Vermeidung von Straßenschäden an Gemeindestraßen. Dieser Termin sollte entweder im Februar oder September eines jeden Jahres festgelegt werden.
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Im Bauausschuss ist man sich einig, dass eine Wegebereisung gerade in Bezug auf einen möglichen Schadensfall einmal im begrünten und einmal im unbegrünten Zustand stattfinden muss. Ob dazu jedoch ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist, der dann zu einer tatsächlichen Durchführung verpflichtet, wird rege diskutiert. Angemerkt wird, dass die festgestellten Mängel im Anschluss der Wegebereisung auch abzuarbeiten sind.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass der Bauausschussvorsitzende zeitgerecht den Bauausschuss der Gemeinde sowie den Gemeindearbeiter jeweils im Frühjahr und im Herbst zu einer Wegebereisung einlädt. Des Weiteren wird beschlossen, dass einmal jährlich durch den Bauausschuss ein "Erntestammtisch" ausgerichtet wird. Hierzu lädt der Bauausschussvorsitzende die betroffenen Landeigentümer und Pächter schriftlich ein. Der Termin ist entweder im Februar oder September, nach Bedarf und nach Absprache mit dem Bauausschuss, anzuberaumen.
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Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 12. | Antrag der "Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf" zur Dokumentation und Archivierung des baulichen Zustandes von Gemeindestraßen durch abfilmen |
Beschlussvorlage - 20/2019 In den Jahren 2016 und 2017 wurden die baulichen Zustände der Gemeindestraßen mit einer eigens hierfür beschafften Kamera zwecks Dokumentation festgehalten. Übermäßige Beanspruchung, Schädigung durch größere Ereignisse, wie Witterung, landwirtschaftlichem Schwerverkehr und altersbedingtem Verschleiß, lassen sich so eindrucksvoll und aussagekräftig belegen und dokumentieren. Seit dem Jahr 2018 wurde diese Kamera nicht mehr genutzt, so dass eine Lücke in der Dokumentation und Archivierung entstanden ist. Wünschenswert wäre eine Vorgabe der Gemeindevertretung für die Wiederaufnahme und Durchführung einer solchen Dokumentation. Beispielsweise könnte diese Tätigkeit durch den Gemeindearbeiter bei seinen wöchentlichen Kontrollfahrten ohne nennenswerten Aufwand erfolgen, da er in einem gewissen Zeitraum das gesamte Straßen- und Wegenetz der Gemeinde befährt. Die dann erstellten Aufnahmen sollten durch den Bauausschussvorsitzenden dann gesichtet und ausgewertet werden sowie zu Vergleichszwecken bereitgestellt werden können. Eine Archivierung der Speicherchips aus der Kamera sollte über die Bürgermeisterin vorgenommen werden. Da die bespielten Speicherchips zur Archivierung genutzt werden, müssen in gewissen Abständen neue Speicherchips beschafft werden.
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Die zulässige Tonnage ist auf 8t ausgelegt. Ständig werden die Straßen auch von schwereren Fahrzeugen befahren. Es handelt sich dabei sowohl um Fahrzeuge der Landwirte aus der Gemeinde als auch um Fahrzeuge ortsfremder Firmen. Einen Begegnungsverkehr halten die Straßen nicht aus, sodass eine sichtbare Bewegung in der Verkehrsfläche auffällig wird, wie Ausschussmitglied Röhe mehrfach festgestellt hat. Es kommt zu einem Aufschaukeln der Flächen, sodass der Untergrund hochgedrückt wird. Eine Regelung ist daher dringend erforderlich, die durch Filmung mit der vorhandenen Kamera durchgeführt werden kann. Auf Nachfrage berichtet er, dass eine konstante Dokumentation über mehrere Jahre im Streitfall vor Gericht als Nachweis anerkannt wird. Es ergibt sich eine rege Diskussion darüber, ob dieses Thema beim Erntestammtisch besprochen oder grundsätzlich durch gemeindlichen Beschluss umgesetzt werden soll. Gemeindevertreter Boll macht nochmal deutlich, dass diese Verfahrensweise sich nicht gegen die Landwirte richtet, sondern als Schutz des Gutes der Gemeinde, nämlich der langfristige Erhalt der Straßen, anzusehen ist. Daher ist die Archivierung des baulichen Zustandes der Straßen per Beschluss der Gemeindevertretung umzusetzen. Ein Konzept für für den Einsatz der Kamera ist vorzubereiten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Tätigkeit des Filmens in die Arbeitsplatzbeschreibung des Gemeindearbeiters zu übernehmen. Über die weitere Vorgehensweis möge die Gemeindevertretung beraten.
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Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Bärbel Schiewer | Manfred Ost |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |