N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 02.09.2019.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Ost
stellv. Ausschussvorsitzender Torsten Denker
Ausschussmitglied Jens-Uwe Green
wählbarer Bürger Sönke Röhe
Ausschussmitglied Marco Stöcken

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Anke Leu
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Wolfgang Schinkopf
Gemeindevertreter Sven Schlömer
Protokollführerin Bärbel Schiewer
4 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Einwohnerfragestunde
6. Rad- und Wanderrastplatz
  Beschlussvorlage - 24/2019
7. Deckenerneuerung der GIK8 von Holzdorf über Kösbyfeld, Grünlund nach Boholm
  Beschlussvorlage - 28/2019

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet über die folgenden Punkte:
  • Die Straßenflickarbeiten sind abgeschlossen.
  • Der Breitbandausbau in der Gemeinde ist abgeschlossen, einige Nachbesserungsarbeiten sind erforderlich. Die Abnahme der Arbeiten hat noch nicht stattgefunden. Es wird vorgeschlagen, einen Termin mit dem Bauausschuss vorzusehen, an dem die Standorte für noch erforderlichen Nachbesserungen aufgenommen werden und diese der ausführenden Firma zukommen zu lassen.
  • Für die Straßenerneuerung nach Bösby hat ein Ortstermin mit Herrn Andresen vom Amt Schlei-Ostsee stattgefunden.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
  • Gemeindevertreter Schlömer erkundigt sich nach dem Zweck der am Feuerwehrgerätehaus gelagerten Leuchtmasten. Diese werden dort für eine mögliche Weitervervwendung zwischengelagert.
  • Des Weiteren merkt er an, dass die Hochborde erst nach den Pflasterarbeiten gesetzt wurden. Er bemängelt die fehlende Kommunikation und fragt nach möglichen Kosten, die aufgrund der entstandenen Mehrarbeiten aufkommen könnten. Der Bauausschussvorsitzende Ost kann entgegnen, dass der Gemeinde keine weiteren Kosten auferlegt werden.
  • Durch die ca. eineinhalb Jahre andauernde Straßensperrung in der Gemeinde Rieseby, hat sich der Verkehrsfluss über Zimmert, Boholm und Holzdorf verlagert. Die Straßen der Gemeinde haben dadurch entsprechend gelitten. Herr Schlömer stellt die Frage, ob mit finanziellem Ausgleich/Recyclingmaterial zur Ausbesserung gerechnet werden kann. Herr Ost erklärt, dass diesbezüglich Rücksprache mit dem Amt Schlei-Ostsee gehalten wurde. Damit ist nicht zu rechnen, da stets in allen Gemeinden die eine oder andere Straßenbaumaßnahme notwendig werde und somit ein ständiger Ausgleich erzielt werde.
  • In den vergangenen Wochen hat die Strohernte in der Region stattgefunden. Aufgrund der katastrophalen Parksituation war es den Fahrzeuggespannen kaum möglich, die Straße "Neu-Seeholz" zu passieren. Auch nach Ansprache der Anlieger durch die Bürgermeisterin wurde eine kaum merkliche Entspannung der Situation erzielt. Um eine nachhaltige Lösung dieses Problems zu erzielen, regt Herr Schlömer an, über ein z.B. ganzjährig einseitiges Halteverbot nachzudenken.
  • Herr Leffers berichtet, dass Im Bereich des Betonwerks in Söby nach Regenfällen stets Wasser am Straßenrand zurückbleibt. Der seinerzeit gesetzte Ablauf ist nach den Bauarbeiten im Rahmen des Glasfaserausbaus nicht mehr aufzufinden. Die Bürgermeisterin wird dies an Herrn Andresen zwecks Überprüfung weitergeben.

zu TOP 6. Rad- und Wanderrastplatz
Beschlussvorlage - 24/2019
Herr Henning Jeß von der Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf hat Mitte Juni 2019 folgenden Antrag eingereicht, welcher im Bauausschuss und der Gemeindevertretung beraten werden soll. Der Antrag lautet wie folgt:

Standort 1:

Die Gemeinde Holzdorf wird seit vielen Jahren von Urlaubern besucht. Eine Vielzahl von vornehmlich Radwanderern durchquert die Gemeinde auf Ihren Touren. Es ist aus Sicht der Fraktion der Interessengemeinschaft wünschenswert diesen einen Rastplatz anzubieten. Die Fraktion hat folgende Idee ausgearbeitet: Vor der Sporthalle, in der Nähe des bestehenden Kinderspielplatzes sollen überdachte Bank-Tisch-Kombinationen aufgestellt werden. Ergänzt werden diese durch einen stationären Grillplatz oder einen mobilen Edelstahlgrill, welcher ggf. in der Garage der Sporthalle verwahrt werden könnte. Ggf. wird das Angebot ergänzt durch einen Tauschschrank, welcher Bücher etc. zur Leihe oder zum Tausch anbietet. Dieses Angebot würde dann die spontane Rast ermöglichen, würde sich aber auch als Ziel z. B. von Gruppenfahrten anbieten. Ein Hinweisschild an der Straße Seeholz (am Weg zur Sporthalle) soll auf den Wanderrastplatz hinweisen. Zusammen mit den bereits bestehenden Spielgeräten entsteht dadurch ein attraktives Angebot, welches darüber hinaus auch von den Einwohnern der Gemeinde genutzt werden könnte. Der Sportplatz erfährt insgesamt eine Aufwertung und in der Gemeinde entstünde ein "Dortplatz".

Standort 2:

Oberhalb von Söby an der Gabelung nach Budwedt befindet sich ein Aussichtspunkt mit einer sehr schönen Fernsicht über den Söbyer See und die weitere Landschaft bis nach Angeln. An dieser Stelle kommen sehr viele Urlauber mit ihren Fahrrädern vorbei und halten hier kurz, wenn sie oben auf dem Berg angekommen sind. Dieser Platz (ca. 50 m²) gehört der Gemeinde Holzdorf. Hier stand früher das Ehrenmal, das sich seit Schließung der Schule Söby in der Ortsmitte befindet. Wir möchten zwischen den beiden alten Eichen eine halbkreisförmige Schutzhütte aus Holz mit Sitzbank an der Holzwand und einem Tisch davor als Rastplatz bauen. Die Wand sollte auf der rückseitigen Grenze stehen. Ferner sollten an den Seiten zwei Müllkörbe stehen davor eine Treppe aus mehreren Steinstufen und an der Wand eine Infotafel, wo etwas über die wechselvolle Geschichte steht (Text ca. 90 Sekunden Lesedauer).

Die beigefügten Planunterlagen wurden bereits vorab an die Untere Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zwecks Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit weitergeleitet. Am Sitzungstermin können diesbezüglich erste Auskünfte gegeben werden. Falls erforderlich, sind entsprechende Bauanträge zu erstellen bzw. Fördermöglichkeiten zu prüfen. 

Die Protokollführerin berichtet von der Rücksprache mit der Bauaufsichtbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der Unteren Forstbehörde. Beide Vorhaben sind baugenehmigungspflichtig. Da sich beide Standorte im Außenbereich befinden, ist zudem auch Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zu halten. Es wird daher vorgeschlagen, mit allen drei Behörden einen Ortstermin vorzunehmen. Dieser kann jedoch nach Aussage von Herrn Wegener der Unteren Forstbehörde erst in drei Wochen erfolgen. Dies soll in die Wege geleitet werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Projekt voranzutreiben, die baurechtlichen Genehmigungen in die Wege zu leiten und die Fördermöglichkeiten zu prüfen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Deckenerneuerung der GIK8 von Holzdorf über Kösbyfeld, Grünlund nach Boholm
Beschlussvorlage - 28/2019
Nachdem in der GV am 12.03.2019 einstimmig beschlossen wurde, die Deckenerneuerung der GIK8 anzugehen, wurden der Straße unterdessen vom Asphalt-Labor Bohrkerne entnommen und analysiert sowie durch Herrn Andresen eine Kostenschätzung erstellt.
Grundsätzliches:
Deckenerneuerungen der sogenannten GIK-Wege der Kommunen im Kreis RD-Eck werden seit Jahren aus Mitteln des Finanzausgleichs gefördert. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird in Kürze geändert werden, weil eine rechtliche Überprüfung quasi "Ungerechtigkeiten" festgestellt hat. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in der Folge die unbürokratische Bezuschussung von Deckenerneuerungen aus Mitteln des FAG über den Kreis wegbrechen wird. In der Gemeinde Holzdorf ist die GIK8 auf Platz 5 der Rangliste der Bezuschussungswürdigkeit des Kreises, so dass es fast sicher ist, dass eine Bewilligung der Maßnahmen stattfindet.
Die Zuschussquote beträgt 55 % auf die Nettobaukosten ohne die Baunebenkosten. Bezuschusst wird nur ein zweilagiger Aufbau außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Alleinig das Aufbringen einer Decke wird nicht bezuschusst, sondern als Unterhaltung gewertet. Umfangreiche Maßnahmen außerhalb der Fahrbahn (Entwässerung...) werden nicht gefördert.
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Bohrkernanalysen:
Das Ergebnis wird mit der Vorlage zu Verfügung gestellt (Anlage 1). Der Asphaltoberbau ist an den drei exemplarisch gewählten Punkten zwischen 8,4 und 9 cm mächtig und durchgängig mit Netzrissen versehen. Er besteht aus mehreren dünnen Schichten verschiedener Körnung. Die untere Einstreudecke ist pechbelastet. Der Unterbau besteht scheinbar aus einer nur 20 cm dicken Kies-Sand-Gemischschicht. Darunter schließt sich der natürliche Untergrund an.
Zunächst verwundert es, dass die Straße mit diesem schlichten Ober- und auch Unterbau überhaupt dem darauf stattfindenden Verkehr Stand hält. Aufgrund des heute sichtbaren Schadensbildes ist aber zu befürchten, dass in den nächsten Jahren massiv Schlaglöcher entstehen werden.

Kostenschätzung:
Diese wird ebenfalls mit der Vorlage zur Verfügung gestellt (Anlage 2). Herr Andresen hat ein Aufmaß und eine Kostenschätzung erstellt und kommt je nach zu definierendem Umfang auf Bruttobaukosten von rund 370.000 bis 385.000 € (Anlage 2). Die Kostenschätzung und Bauweisen wurden mit dem Bauausschussvorsitzenden und Herrn Dipl.-Ing. Röhe abgestimmt. Der Zuschuss aus FAG würde vermutlich rund 110.000 € ausmachen, so dass die Gemeinde bis zu 260.000 € kofinanzieren müsste.
Herr Röhe empfielt die Straße von der Kreuzung Bösby bis Boholm zu belassen und maximal die Entwäserung zu regeln (Titel 1 + 4) bei geschätzten Kosten von 370.000 €.
Die Haushaltslage der Gemeinde mit einer sehr soliden Rücklage würde die Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde aus der Rücklage gestatten.

Entwässerung und Kantenschutz:
Sofern die Maßnahme beschlossen wird, wird empfohlen, die Entwässerungseinrichtungen der Straße schon im April 2020 zu reinigen und zu untersuchen. Für das Ausheben der Straßenseitenmulden stehen 2019 schon 5.000 € im Vermögenshaushalt bereit. Dieser Ansatz sollte für 2020 aufgestockt werden. Mit den Anliegern "Gärtnerei Meyer" und "Greensteich" wurden denkbare Vorgehensweisen hinsichtlich der Entwässerung abgestimmt / angesprochen.
Als Kantenschutz sind im Zusammenhang mit der Sanierung der Fahrbahn zunächst 510 m Rasengittersteine vorgesehen. Dieses ist nur ein Vorschlag.

Anmerkung der Verwaltung:
Bei der Kostenschätzung wurden auf Basis der Empfehlung des Aspahlt-Labors Bauweisen gewählt, die ein vernünftiges Verhältnis zwischen Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit erwarten lassen. Gleichwohl fällt die erste Empfehlung des Labors als Vollausbau aus. D.h. sowohl der Unter- als auch der Oberbau müssten entfernt und neu nach Norm hergestellt werden. Da eine derartige Maßnahme einschließlich der Entsorgungskosten des pechhaltigen Asphalts wohl Kosten in der Größenordnung von 1 MIO Euro verursachen würde, wurde die Betrachtung dieser Variante gar nicht erst verfolgt. Vielmehr bietet der sogenannte Hocheinbau, der auch alternativ vom Asphalt-Labor empfohlen wird, den Vorteil, dass vorhandene Schichten genutzt und pechbelastetes Material legal überbaut werden darf und damit nicht entsorgt werden muss. Gleichwohl muss jeder Gemeindevertreter wissen, dass diese Bauweise ein Kompromiss ist. Dadurch bedingt darf an die sanierte Straße nicht der Anspruch analog eines Neubaus gestellt werden.
Die Maßnahme würde in eine kreisweite Ausschreibung aufgenommen und der Bau würde nach Vorstellung von Herrn Andresen durch ein Ingenieurbüro vor Ort begleitet.

Ferner weißt Herr Andresen darauf hin, dass die Straße im Hocheinbau durch die Trapezform im Querschnitt zwischen 10 und 20 cm schmaler wird.

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Der Amtsdirektor und Herr Andresen empfehlen eine Beratung im kommenden Bauausschuss und Finanzausschuss, ob die Maßnahmen für 2020 vorgesehen werden soll. Eine andere Form der Bezuschussung wird in den kommenden Jahren nach heutiger Einschätzung wahrscheinlich kaum mehr möglich sein, auch nicht aus EU-Mitteln.
  
Angeregt wird nochmals über die anstehende Maßnahme der Deckenerneuerung diskutiert. Die Bauausschussmitgieder sind sich einig, dass die Durchführung außer Frage steht. Bezüglich der finanziellen Erweiterung der existierenden Haushaltsstelle in Bezug auf die Herstellung der Entwässerungsmulden konnte keine Einigung erzielt werden. Daher wird der letzte Satz des Beschlusstextes gestrichen.

Beschluss:
Sofern die in Aussicht stehende Förderung mit 55 % auf die förderfähigen Nettobaukosten bewilligt wird, wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen und erforderliche Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Bärbel Schiewer  Manfred Ost 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender