Sitzungsort: | im Gasthof Blumenthal, Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 18.31 Uhr |
Ende der Sitzung: | 18.37 Uhr |
Ausschussvorsitzender Sven Schlömer |
Ausschussmitglied Dirk Radeck |
Ausschussmitglied Wolfgang Schinkopf |
Ausschussmitglied Marco Stöcken |
Gemeindevertreter Frank Fechner |
Gemeindevertreter Manfred Link |
Verwaltung Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Wahl einer / eines Vorsitzenden |
3. | über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Holzdorf. |
Beschlussvorlage - 12/2018 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Herr Radeck als stellvertr. Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Wahl einer / eines Vorsitzenden |
Herr Stöcken schlägt Herrn Schlömer zum Vorsitzenden des Ausschusses vor. Herr Schlömer wird einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.
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zu TOP 3. | über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Holzdorf. |
Beschlussvorlage - 12/2018 Gemäß § 66 GKWO ist in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen vorzuprüfen hat. Gemäß § 38 GKWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Weder Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Holzdorf noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 erhoben. Am 16. März 2018 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen. Am 14. Mai 2018 wurden die Wahlunterlagen vom Gemeindewahlausschuss überprüft und der Gemeindewahlausschuss ermittelte, dass die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu keinem Anlass der Bedenken oder Beanstandungen gaben. |
Beschluss: Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für gültig zu erklären.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Sven Schlömer | Christoph Stöcks |
Ausschussvorsitzender | Protokollführer |