Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 26.09.2011 |
Betreff: |
Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Holzdorf |
Sachverhalt: |
Herr Andresen wurde gebeten, die Fakten zum Thema Straßenbeleuchtung stichwortartig zusammenzutragen. Zählpunkte: Es gibt 3 Zählpunkte für Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Holzdorf:
Stromverbräuche: Um zu erfahren, wie die Stromverbräuche und Kosten der vergangenen Jahre waren, seien diese im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010, sprich 3 Jahre, genannt (siehe Anlage). Es ergibt sich ein jährlicher Gesamtverbrauch von rund 8.800 KWh. Im Durchschnitt der Strompreise der vergangenen Jahre ergeben sich jährliche Kosten von rund 2.000 €. Kostenstellen: Neben den Bewirtschaftungskosten (Stromlieferung) gibt es auch die Unterhaltungskosten für Reparaturen von Leuchten, Masten und Versorgungskabeln. Diese seien hier nicht weiter verfolgt. Anzahl der Leuchten: Söby: 15 Stück Holzdorf: 7 Stück Seeholz: 26 Stück Summe: 48 Stück Theoretische Betrachtung über den Stromverbrauch: Es wird davon ausgegangen, dass überwiegend 80 W HQL-Leuchtmittel (HME) mit erforderlichem Vorschaltgerät im Einsatz sind. Ferner wurde vom BGM berichtet, dass die Leuchten im Mittel um 22:00 Uhr abgeschaltet und morgens ab ca. 5:00 Uhr wieder angeschaltet werden, natürlich über eine Zeitschaltuhr und einen Dämmerungsschalter. Daher wird von einer durchschnittlichen Brenndauer von 2.200 Stunden pro Jahr ausgegangen. Da die 80 W Leuchtmittel mit einem Vorschaltgerät (Trafo) betrieben werden, muss eine Wattage von rund 90 W angesetzt werden. Somit ergibt sich bei rund 8.800 kWh Jahresverbrauch eine Anzahl von rund 45 Leuchten. Die theoretische Betrachtung deckt sich in etwa mit der tatsächlichen Anzahl. Thema Stromlieferanten: Im Jahre 2009 wurde die Neuvergabe der Stromlieferaufträge für die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Bündelausschreibung Schleswig- Holstein weit über die Gekom im Auftrage vieler Gemeinden durchgeführt. Dabei hat sich der Stromlieferant „Lichtblick“ als wirtschaftlichster Bieter herausgestellt und den Auftrag erhalten. Daher hatte die e-on Hanse bis zum 31.12.2010 den Liefervertrag inne. Ab dem 01.01.2011 hat die Firma Lichtblick den Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung inne. Die Laufzeit des Liefervertrags wurde vereinbart bis zum 31.12.2012. Thema Contracting: Mit dieser Laufzeit der Lieferverträge ist es bis Ende 2012 ausgeschlossen,dass ein anderer Stromanbieter die Stromlieferung übernimmt. Daher ist es ebenso unwahrscheinlich, dass ein Dritter in der Gemeinde Holzdorf neue Leuchtenköpfe (oder Leuchtenköpfe und Masten) aufstellt und über eine vorgegebene Laufzeit betreibt. Die Anbieter solcher Contractingverträge haben in der Regel die Ambition, die Investition nicht nur über den Kapitalmarkt zu finanzieren, sondern auch über langfristige Energielieferverträge. Somit könnte diese Diskussion heute nur mit Blick auf 2013 geführt werden. Bei einem Contractingvertrag mit Erneuerung und Betrieb der Leuchtenköpfe und Masten über beispielsweise 15 Jahre würde der Anbieter folgende Leistungen übernehmen:
Sicherstellung der Funktion der Leuchten, d.h. Leuchtmittelwechsel bei Bedarf, Reparaturen an Mast und Leuchtenkopf Schäden am Kabelnetz der Straßenbeleuchtung würden natürlich nicht vom Vertragspartner übernommen. Auch wenn auf Basis dieser Fakten eine Entscheidung verschoben und diese Diskussion möglicherweise auf 2012 vertagt wird, so möchte Herr Andresen nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass die Produktion von HME- Leuchtmitteln ab 2011 gesetzlich verboten und daher eingestellt wird. Anlass bietet die Tatsache, dass diese Leuchtmitteltechnik bei hoher Wattage wenig Licht erzeugt. Zudem verbraucht das erforderliche Vorschaltgerät rund 10 % der Nennleistung und bei zunehmendem Alter nimmt die Leuchtkraft ab, die Energieaufnahme aber zu. Empfehlung der Verwaltung: Daher wurde die vorhandene Straßenbeleuchtung in den meisten Gemeinden des Amtes umgerüstet auf Energiesparleuchtmittel. Dabei werden die vorhandenen HME- Leuchtmittel schlichtweg ausgebaut und durch ein Energiesparleuchtmittel ersetzt (beide E27- Fassung). Da die Vorschaltgeräte bei den Energiesparleuchtmitteln in die Fassung integriert ist, muss das vorhandene Vorschaltgerät in den Mastanschlusskästen überbrückt werden. Die Kosten für eine derartige Umrüstung liegen bei netto rund 43 € pro Leuchte (Qualitätsleuchtmittel). Würde man also alle Leuchten in Holzdorf (angenommene 48 Stück) in einem Zuge mit Einsatz eines Steigers umrüsten, so würde dieses Kosten von rund 2.500 € verursachen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Köpfe in einem erhaltenswerten Zustand sind und die verschiedenen Arten eine Umrüstung zulassen. Im Zuge der Umrüstung würden die Leuchtengläser gereinigt, wodurch schon eine bessere Helligkeit erzielt wird. Das Einsparpotential kann durchaus mit 50 % und mehr angesetzt werden (z.B. 80-90 Watt zu ca. 33 Watt). Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Holzdorf von 8.800 kWh pro Jahr kann überschlägig eine jährliche Kostenersparnis von rund 1.000 € -1.200 € angenommen werden. ergänzende Hinweise:
Sollte es die Gemeinde Holzdorf ausprobieren wollen, wie die unterschiedlichen Techniken wirken, so ließen sich sicherlich Musterlaternen in der Gemeinde umrüsten. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Kompaktleuchststoffmittel vorzunehmen. Die Mittel in Höhe von 2.500,00 € werden über den Nachtrag 2011 bereit gestellt. Die Ausführung soll zügig abgeschlossen werden. Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbeschreibung soll erfolgen. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme und möglicherweise daraus hervorgehende Reparaturerfordernisse wird in einer kommenden Sitzung beraten. |
Anlagen: |
Stromverbrauchsstatistik 2008 - 2010 |