Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
27/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
23.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 05.12.2011 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012

Sachverhalt:
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.

Abstimmungstext:
Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Jugendraum, Turnhalle Seeholz



Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Werner Jepsen

stellv. Wahlvorsteher: Uwe Rodust

Schriftführer/in:            Hilmar Kellinghusen

stellv. Schriftführer/in: Christiane von Röthlin

Beisitzer/in:            Mark Schulz

Beisitzer/in:            Christel Klöpper

Beisitzer/in:            Jens Delfs

Beisitzer/in:            Hans Kerschhagl

Beisitzer/in:            Michael Meyer

Beisitzer/in:            Sönke Röhe

                                         
Reserve: Jens-Uwe Hardt, Silke Reimers


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Bernd Eckart
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