Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
1/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
15.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung 08.03.2012 
Finanzausschuss 14.03.2012 
Gemeindevertretung 19.03.2012 

Betreff:
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Sachverhalt:

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Holzdorf zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Abstimmungstext:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.



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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-