Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Leitender Verwaltungsbeamter (alt)

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
16/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
11.07.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 23.07.2012 

Betreff:
Darlegung der Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen

Sachverhalt:

§ 16g Abs. 6 Gemeindeordnung verlangt vor der Durchführung eines Bürgerentscheides, dass den Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Antragsteller des Bürgerentscheides dargelegt werden. Dieses hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Bürger die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung einbeziehen können. Bei der Unterrichtung gilt es, polemische oder suggestive Formulierungen zu vermeiden.

Die Art der Unterrichtung ist den Gemeindeorganen anheimgestellt. Sie kann bspw. durch örtliche Bekanntmachung, durch Postwurfsendung oder durch eine Einwohnerversammlung erfolgen.

Der Darstellungsraum muss für alle Meinungsführer den gleichen Umfang haben.


Abstimmungstext:

Die Bürger sollen durch eine amtliche Bekanntmachung und eine Postwurfsendung über die Standpunkte und Begründungen unterrichtet werden.



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Gunnar Bock
-LVB-