Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 23.07.2012 |
Betreff: |
Festlegung des Standpunktes und der Begründung der Gemeindeorgane zum Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen |
Sachverhalt: |
Soweit die Darlegung der Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid schriftlich erfolgen soll, muss die Gemeindevertretung diese im „Grobkonzept“ beschließen. Für den Fall, dass anschließend noch Änderungen angebracht sind oder erforderlich werden, muss der Bürgermeister ermächtigt werden, diese vorzunehmen. |
Abstimmungstext: |
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Darstellung ihrer Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid zu Gebietsänderungen. |