Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
23/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
21.11.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 03.12.2012 

Betreff:
Aufstellung einer 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf-
für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen 'Bösby' und 'Staunerhütten' sowie nördlich der Gemeindstraße 'Grünlund'

Sachverhalt:

In der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) zur Ausweisung von Eignungsgebietes für die Windenergienutzung ist in der Gemeinde Holzdorf ein Eignungsgebiet vorgesehen. Die Eignungsflächen mit einer Größe von ca. 29,4 ha liegen im Norden des Gemeindegebietes an der Grenze zur Gemeinde Thumby.

Mit einer Darstellung der Flächen im gemeindlichen Flächennutzungsplan kann die Gemeinde den Flächenzuschnitt konkretisieren und weitere Festlegungen z.B. zur Höhe der Windkraftanlagen vornehmen.


Abstimmungstext:

1.       Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Holzdorf wird eine 1. Änderung aufgestellt. - Planungsziel ist die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen.
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.       Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro Springer, 24866 Busdorf, beauftragt werden.

7.       Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.




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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:

1. Änd. FP Holzdorf - Geltungsbereichsabgrenzung sowie Übersichtsplan