Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
7/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
06.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss 20.03.2014 
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 25.03.2014 

Betreff:
Ausbau der Straße Neuseeholz, Ergebnis der Teilvorplanung

Sachverhalt:

Nachdem in der GV am 05.12.2013 beschlossen wurde, eine Vorplanung für den Ausbau der Straße Neuseeholz erstellen zu lassen, hat das Büro Aqua-Tec das Zwischenergebnis am 05.03.2014 vorgetragen. Herr Bürgermeister Radeck sowie Frau Ramke und Herr Röhe als auch Herr Andresen von der Verwaltung haben zusammen mit den Planern erörtert, wie die weitere Vorgehensweise aussehen könnte. Diese Zusammenkunft diente der Vorbereitung der Bauausschusssitzung am 20.03.2014.
Das Büro Aqua-Tec wird zur Sitzung erscheinen und Vortragen. Die mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellten Unterlagen sollen dazu dienen, den Gemeindevertretern erste Informationen an die Hand zu geben. Dabei weist Herr Andresen ausdrücklich darauf hin, dass man sich derzeit bewusst noch im Planungsstadium der Vorplanung (HOAI LP 2) befindet, so dass man keine fertige Ausführungsplanung erwarten darf. Die verwendeten Fachbegriffe können bei Bedarf in der Sitzung erläutert werden.
Neben den bautechnischen und gestalterischen Aspekten der eigenen Planung müssen natürlich auch die Versorger informiert und eingebunden werden. Das geschieht in den weiteren Planungsschritten. Zusätzlich müssen möglicherweise Vorkehrungen für Breitbandversorgung getroffen werden. Auch diese Erörterungen müssen im nächsten Planungsschritt berücksichtigt werden.
Den Inhalt eines abzuschließenden Ingenieurvertrages nebst der Honorarvereinbarung hat Herr Andresen verhandelt und den Anwesenden während der Zusammenkunft am 05.03.2014 erläutert. Das Honorar bemisst sich nicht zuletzt anhand der sogenannten anrechenbaren Kosten, die erst nach Festlegung der endgültigen Bauweise feststehen. Daher kann man heute lediglich feststellen, dass sich die Höhe des Honorars zwischen 20 und 30 Tsd Euro bewegen wird.
Der folgende Abstimmungstext soll nur ein Formulierungsvorschlag sein, der natürlich auch negativ beschieden oder verändert werden kann.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Planungen weiter zu betreiben, dabei soll der Schwerpunkt der Planung auf die Varianten 1, 2 und 2a gelegt werden.
In der Entwurfsplanung soll Berücksichtigung finden:
  • Zielkonflikt Fahrbahneinengung / Durchgangsstraße / Anliegerstraße / Kernweg
  • Variantenmix inner- und außerorts
  • Gehweg mit Bord, Breite rund 1,10 m
  • Eigentumsverhältnisse / Grunderwerbsplan
  • Optional eine Einengung vor der Bebauung von der B 203 kommend, optional gepflasterter Bereich, auch an der Einmündung Kreisstraße
  • Fahrbahn asphaltiert, Gehweg optional gepflastert
  • Klärungen mit Ordnungsamt / Verkehrsaufsicht herbeiführen
  • Zuschussmöglichkeiten bei Kreis / Land / EU (Kernweg)
Als Ergebnis soll ein wesentlicher Teil der Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung vorgelegt werden. Ein Ingenieurvertrag mit einer stufenweise Beauftragung bis zur LP 3 ist abzuschließen. In Unkenntnis der tatsächlich anzusetzenden anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung (Prinzip Huhn und Ei) wird sich das Honorar in der Größenordnung 5.000 € bewegen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Ergebnis der Teilvorplanung