Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
6/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
27.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 09.03.2015 

Betreff:
Erläuterungen der vertretungsberechtigten Antragsteller zum Bürgerbegehren "Windpark Holzdorf"

Sachverhalt:

Aufgrund eines Bürgerbegehrens wird den Holzdorfer Bürgerinnen und Bürgern folgende Fragestellung zur Abstimmung gebracht:
"Sind Sie dafür, dass der von der Gemeindevertretung Holzdorf am 25.09.2014 verabschiedete Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark Holzdorf" für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund" dahingehend ergänzt wird, dass
    • die Höhen dieser Anlagen auf 100 m begrenzt und der Mindestabstand der Anlagen zur Wohnbebauung auf 650 m festgelegt wird?"

Den Vertretungsberechtigten eines zulässigen Bürgerbegehrens ist Gelegenheit zu geben, den Antrag in der Gemeindevertretung zu erläutern.


Abstimmungstext:


.....................................
Gunnar Bock
-Amtsdirektor-