Aufgrund eines Bürgerbegehrens wird den Holzdorfer Bürgerinnen und Bürgern folgende Fragestellung zur Abstimmung gebracht:
"Sind Sie dafür, dass der von der Gemeindevertretung Holzdorf am 25.09.2014 verabschiedete Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark Holzdorf" für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund" dahingehend ergänzt wird, dass
- die Höhen dieser Anlagen auf 100 m begrenzt und der Mindestabstand der Anlagen zur Wohnbebauung auf 650 m festgelegt wird?"
Den Vertretungsberechtigten eines zulässigen Bürgerbegehrens ist Gelegenheit zu geben, den Antrag in der Gemeindevertretung zu erläutern.