Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
22/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen, Susanne Hagemeier   
 
20.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 07.12.2015 

Betreff:
Straßenausbau Neu-Seeholz - Aktualisierung der Beschlusslage und
Beauftragung der Ermittlung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge

Sachverhalt:
Nachdem zuletzt in der GV am 10.12.2014 über die Maßnahme beraten und beschlossen wurde, sollen nunmehr die Entwicklung des Projektes und die sich bis heute ergebenen Rahmenbedingungen in der Gemeindevertretung kommuniziert werden. Der zur Verfügung gestellte Lageplan 1 gibt eine Übersicht über die Maßnahme.
  1. Linienführung am Lehmhaus
    Im Zuge der weiteren Planungen und einer durchgeführten Markierung der tatsächlichen Grenzpunkte in der Örtlichkeit am 01.07.2015 wurde festgestellt, dass ein Ausbau ohne Grunderwerb nicht möglich ist, weil die Grenze des Straßenflurstücks stellenweise direkt an der Asphaltkante ist, so dass sich die Bankette schon auf Privatgrund befindet. Infolge dieses Umstandes muss Grunderwerb getätigt werden. Um zudem den Gehweg vor dem Lehmhaus im Gegensatz zum Ist-Zustand fachgerecht trassieren zu können, wurde eine leichte Verschwenkung der Fahrbahn geplant. Die mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellte Planunterlage als Lageplan 2 vom Büro Aqua-Tec vom 24.11.2015 zeigt diese Verschwenkung auf einer Länge von rund 120 m.
  2. Grunderwerb
    1. Grunderwerb nördlich der Straße in Höhe der Station 0+350
      Mit dem Landanlieger wurden Verhandlungen geführt. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist Gegenstand eines separaten Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 07.12.2015.
    2. Grunderwerb zur Grundstücksbereinigung südlich der Straße in Höhe der Station 0+400
      Mit der Landanliegerin wurden Verhandlungen geführt. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist Gegenstand eines separaten Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 07.12.2015.
  3. Bauende des Gehwegs an der B203
    Um den Gehweg bis an die Bushaltestelle an der B203 in einen gleichmäßig neuen Zustand zu versetzen, hat der Bauausschussvorsitzende im Zuge eines Ortstermin empfohlen, hier das Bauende des Gehweges zu definieren. Diese Situation wird in dem zur Verfügung gestellten Lageplan 3 beschrieben.
  4. Zuschussanträge
4.1 EU-Mittel über das LLUR
In den vergangenen Beschlussvorlagen war stets die Rede davon, dass die Förderrichtlinien der neuen Zuschussperiode der EU seitens des Landes SH noch nicht vorliegen würden. Heute, am 25.11.2015, existiert immer noch keine fertige Richtlinie, aber es gibt einen sehr konkreten Entwurf. Diesem kann entnommen werden, welche Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit herrschen müssen. Einige wesentliche Punkte, die eine Förderung leider aussichtslos erscheinen lassen, sollen hier benannt werden:
  • Es werden ausschließlich Ausbauten ländlicher Kernwege gefördert. Ziel soll die Bündelung von Schwerlastverkehren und darüber hinaus eine multifunktionale Nutzungsmöglichkeit sein. Dieses Ziel ist mit der vorhandenen und auch ausdrücklich seitens der Anwohner geforderten Tonnagebegrenzung auf 3,5 t nicht vereinbar.
  • Mindestausbaulänge 500 m in Kombination damit, dass nur Außerortsstrecken gefördert werden: Die Straße Neuseeholz hat nur eine Länge von rund 260 m außerorts.
  • Rad- und Gehwege werden nicht gefördert, weil diese EU-Mittel dem Topf der Direktsubventionen der Landwirtschaft entzogen wurden , dennoch aber der Entwicklung des ländlichen Raums mit Schwerpunkt Landwirtschaft gewidmet werden sollen.
  • Bei einer Förderquote von 53 % auf die Bruttobaukosten wird es eine Bagatellgrenze geben, die bei 75.000 € Mindestzuschuss liegt. Damit müssen die förderfähigen Ausbaukosten mindestens 141.500 € betragen. Diese Summe wird nur mit dem Ausbau der Fahrbahn außerhalb der Ortslage einschließlich der dazu gehöhrenden Nebenkosten nicht erreicht.
            FAZIT: Einen EU- Zuschuss vom LLUR wird es nicht geben!

4.2 FAG-Mittel über den Kreis
 Ein Antrag ist gestellt. Ob in dem Jahr, in dem gebaut wird, Mittel bereit stehen werden, wird sich erst dann ergeben. Auch hier würde nur der außerorts führende Teil gefördert,
 hier allerdings maximal mit 55 % der Nettobaukosten.

5. Pechuntersuchungen am vorhandenen Asphalt
Zwischenzeitlich wurden die beschlossenen, ergänzenden Bohrkerne aus der vorhandenen Fahrbahn entnommen und analysiert. Auch hier wurden hohe Konzentrationen attestiert. Daher wird überall dort, wo es die Randbedingungen zulassen, der Hocheinbau mit dem Überbau der vorhandenen Asphaltschichten favorisiert.

Thema Vorermittlung der Ausbaubeiträge:
Als Ergebnis der Arbeitsgruppe "Kataster/Klassifizierung/Abrechnung nach Straßenausbaubeitragssatzung" wurde zusammenfassend der Wunsch formuliert, vor Baubeginn die ungefähren Beitragshöhen für die Anlieger zu ermitteln und mitzuteilen.

Seitens der Verwaltung wurde in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass eine vorläufige Berechnung von Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich aufgrund von Ausschreibungsergebnissen vorgenommen werden sollte, die eine konkrete Zuordnung der Baukosten zu den entsprechenden Teileinrichtungen der Straße ermöglichen. Die Anlieger werden also grundsätzlich vor Baubeginn über einen vorläufigen Beitragssatz pro m² informiert. Endgültig ergibt sich der Beitragssatz erst nach erfolgtem Bau und Abrechnung mit den entsprechenden Beitragsbescheiden.
Eine Berechnung aufgrund einer Kostenschätzung kann selbstverständlich vorgenommen werden, diese hat dann eben auch den entsprechenden Charakter.
Wann die Anliegerversammlung durchgeführt werden kann, muss noch mit der COMUNA abgeklärt werden; vor März/April 2016 ist damit nicht zu rechnen.
Die hierfür entstehenden Kosten sind nicht beitragsfähig und daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken; diese werden vorbehaltlich des tatsächlich erforderlichen Stundenaufwands auf 6000 € geschätzt.

Als Basis einer rechtssicheren Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist es erforderlich, dass die Gemeinde den Ausbauumfang und -standard genau definiert. Da das Thema der Beschlussvorlage 11/2015 "Straßenausbau Neuseeholz, Ergebniszusammenfassung der Arbeitsgruppen" bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.06.2015 von der Tagesordnung genommen wurde, empfiehlt die Verwaltung, nunmehr folgenden Beschluss zu fassen:   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die COMUNA Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH Kiel aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung mit der Ermittlung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge zu beauftragen und die Ergebnisse bei einer entsprechenden Anliegerversammlung zu präsentieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel von geschätzt 6000 € werden anerkannt.


Die in der GV am 10.12.2014 zu den TOPs 11 und 12 gefassten Beschlüsse haben weiter Bestand. Zusätzlich wird beschlossen, die Straßenverschwenkung in Höhe Lehmhaus vorzunehmen und den Radweg bis an die Bushaltestelle der B203 auszubauen. Dem Hocheinbau der Fahrbahn wird dort, wo es möglich ist, Vorrang eingeräumt. Die Baukosten haben sich innerhalb des vergangenen Jahres verteuert. Diesem Umstand sowie dem Umstand des Grunderwerbs Rechnung tragend werden entgegen der bisherigen Schätzung von 310.000 € Gesamtkosten von rund 340.000 € anerkannt.  


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Jan Andresen, Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Lageplan 1 als Übersichtplan
  • Lageplan 2, Verschwenkung
  • Lageplan 3, Radweg bis zur B 203