Amt Schlei-Ostsee |
|
|
Datum | |||||
|
|
Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 07.12.2015 |
Betreff: |
Straßenausbau Neu-Seeholz - Aktualisierung der Beschlusslage und Beauftragung der Ermittlung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge |
Sachverhalt: |
Nachdem zuletzt in der GV am 10.12.2014 über die Maßnahme beraten und beschlossen wurde, sollen nunmehr die Entwicklung des Projektes und die sich bis heute ergebenen Rahmenbedingungen in der Gemeindevertretung kommuniziert werden. Der zur Verfügung gestellte Lageplan 1 gibt eine Übersicht über die Maßnahme.
In den vergangenen Beschlussvorlagen war stets die Rede davon, dass die Förderrichtlinien der neuen Zuschussperiode der EU seitens des Landes SH noch nicht vorliegen würden. Heute, am 25.11.2015, existiert immer noch keine fertige Richtlinie, aber es gibt einen sehr konkreten Entwurf. Diesem kann entnommen werden, welche Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit herrschen müssen. Einige wesentliche Punkte, die eine Förderung leider aussichtslos erscheinen lassen, sollen hier benannt werden:
4.2 FAG-Mittel über den Kreis Ein Antrag ist gestellt. Ob in dem Jahr, in dem gebaut wird, Mittel bereit stehen werden, wird sich erst dann ergeben. Auch hier würde nur der außerorts führende Teil gefördert, hier allerdings maximal mit 55 % der Nettobaukosten. 5. Pechuntersuchungen am vorhandenen Asphalt Zwischenzeitlich wurden die beschlossenen, ergänzenden Bohrkerne aus der vorhandenen Fahrbahn entnommen und analysiert. Auch hier wurden hohe Konzentrationen attestiert. Daher wird überall dort, wo es die Randbedingungen zulassen, der Hocheinbau mit dem Überbau der vorhandenen Asphaltschichten favorisiert. Thema Vorermittlung der Ausbaubeiträge: Als Ergebnis der Arbeitsgruppe "Kataster/Klassifizierung/Abrechnung nach Straßenausbaubeitragssatzung" wurde zusammenfassend der Wunsch formuliert, vor Baubeginn die ungefähren Beitragshöhen für die Anlieger zu ermitteln und mitzuteilen. Seitens der Verwaltung wurde in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass eine vorläufige Berechnung von Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich aufgrund von Ausschreibungsergebnissen vorgenommen werden sollte, die eine konkrete Zuordnung der Baukosten zu den entsprechenden Teileinrichtungen der Straße ermöglichen. Die Anlieger werden also grundsätzlich vor Baubeginn über einen vorläufigen Beitragssatz pro m² informiert. Endgültig ergibt sich der Beitragssatz erst nach erfolgtem Bau und Abrechnung mit den entsprechenden Beitragsbescheiden. Eine Berechnung aufgrund einer Kostenschätzung kann selbstverständlich vorgenommen werden, diese hat dann eben auch den entsprechenden Charakter. Wann die Anliegerversammlung durchgeführt werden kann, muss noch mit der COMUNA abgeklärt werden; vor März/April 2016 ist damit nicht zu rechnen. Die hierfür entstehenden Kosten sind nicht beitragsfähig und daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken; diese werden vorbehaltlich des tatsächlich erforderlichen Stundenaufwands auf 6000 € geschätzt. Als Basis einer rechtssicheren Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist es erforderlich, dass die Gemeinde den Ausbauumfang und -standard genau definiert. Da das Thema der Beschlussvorlage 11/2015 "Straßenausbau Neuseeholz, Ergebniszusammenfassung der Arbeitsgruppen" bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.06.2015 von der Tagesordnung genommen wurde, empfiehlt die Verwaltung, nunmehr folgenden Beschluss zu fassen: |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die COMUNA Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH Kiel aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung mit der Ermittlung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge zu beauftragen und die Ergebnisse bei einer entsprechenden Anliegerversammlung zu präsentieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel von geschätzt 6000 € werden anerkannt. Die in der GV am 10.12.2014 zu den TOPs 11 und 12 gefassten Beschlüsse haben weiter Bestand. Zusätzlich wird beschlossen, die Straßenverschwenkung in Höhe Lehmhaus vorzunehmen und den Radweg bis an die Bushaltestelle der B203 auszubauen. Dem Hocheinbau der Fahrbahn wird dort, wo es möglich ist, Vorrang eingeräumt. Die Baukosten haben sich innerhalb des vergangenen Jahres verteuert. Diesem Umstand sowie dem Umstand des Grunderwerbs Rechnung tragend werden entgegen der bisherigen Schätzung von 310.000 € Gesamtkosten von rund 340.000 € anerkannt. |
Anlagen: |
|