Das Grundstück mit der darauf befindlichen Sporthalle in Seeholz befindet sich (mit Ausnahme des Jugendraumes) aufgrund einer Übertragung der Schulträgerschaft "Schule Mittelschwansen" durch die Gemeinden Damp, Holzdorf, Thumby und Waabs im Eigentum des Amtes Schlei-Ostsee. Der Jugendraum steht allein im Eigentum der Gemeinde Holzdorf. Die Reinigungs- (wöchentlich 7 Stunden) und Hausmeistertätigkeiten (wöchentlich 5 Stunden) werden derzeit für das Gesamtobjekt von Mitarbeitern des Amtes erledigt, wobei wöchentlich 1 Stunde Reinigung auf den Jugendraum entfällt, so dass das Amt einen Anteil von 11 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit trägt.
Hinsichtlich der Tätigkeiten für den Gemeindearbeiter hat die Gemeinde Holzdorf festgestellt, dass diese in ihrer Intensität in Abhängigkeit von der Wachstumsperiode und der unkalkulierbaren Wintererfordernisse stark schwanken, so dass sich die Zeiten, in denen die Arbeit durch eine Person nicht zu schaffen ist, mit Zeiten, in denen weniger Arbeit vorhanden ist, abwechseln. Außerdem nimmt der Gemeindearbeiter Arbeiten wahr, die aufgrund eines besseren Gerätebestandes effektiver von einer Fachfirma ausgeführt werden könnten.
In Kenntnis der dargestellten Situation hat sich die Überlegung ergeben, dass der Holzdorfer Gemeindearbeiter auch die Arbeiten für die Sporthalle erledigt. Das Amt würde die Kosten von 11 Stunden der 39 Vollzeitstunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit an die Gemeinde erstatten (ca. 13.000,00 €) und die Gemeinde würde zusätzlich 1 Wochenstunde Reinigung (ca. 1.000,00 €) für den Jugendraum sparen, deren Kosten bisher von der Gemeinde an das Amt erstattet wurden. Die Summe von ca. 14.000,00 € könnte für eine flexible Fremdvergabe von Arbeiten zur Verfügung stehen, die während der arbeitsintensiven Zeit ansonsten nicht geschafft werden könnten oder die durch einen speziellen Maschineneinsatz effektiver erledigt werden könnten.
Die Mehrkosten für das Amt werden aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf ca. 2.000,00 € geschätzt. Hierbei gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die dauerhafte geringfügige Beschäftigung hier nicht das Ziel sein sollte oder sein kann.
Für das Amt kommt diese Regelung vermutlich nur in Betracht, wenn sie innerhalb des ersten Halbjahres 2016 vereinbart werden würde, da der Zeitvertrag der derzeitigen Reinigungskraft anschließend ausläuft und das Amt sodann aus arbeitsrechtlichen Gründen eine eigene langfristige Lösung suchen müsste. Die (befristete) Weiterbeschäftigung der derzeitigen Mitarbeiter durch die Gemeinde Holzdorf (bei vollständiger Kostenerstattung durch das Amt) kann eine (Übergangs-)lösung darstellen.