Mit Schreiben vom 04.04.2016 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Söby-Holzdorf eine Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Holzdorf, wodurch die Entschädigung für die Wehrführung nach dem Höchstsatz erfolgen soll. Im § 3 ist z. Zt. geregelt, dass der Wehrführer und sein Stellvertreter 42 % des Höchstsatzes nach der Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehr (EntschVOfF) erhalten. Die beantragte Änderung wird mit der "Einsparung" einer Ortswehr seit der Zusammenlegung im Jahre 2013 begründet. |