Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
6/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
21.04.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 06.06.2016 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung

Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.04.2016 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Söby-Holzdorf eine Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Holzdorf, wodurch die Entschädigung für die Wehrführung nach dem Höchstsatz erfolgen soll. Im § 3 ist z. Zt. geregelt, dass der Wehrführer und sein Stellvertreter 42 % des Höchstsatzes nach der Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehr (EntschVOfF) erhalten. Die beantragte Änderung wird mit der "Einsparung" einer Ortswehr seit der Zusammenlegung im Jahre 2013 begründet. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Holzdorf in der vorliegenden Form zu erlassen.


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Schreiben der FF Söby-Holzdorf vom 04.04.2016