Mit Schreiben vom 17.11.2016 beantragen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Holzdorf bezüglich des Ausbaus der Straße Neuseeholz verschiedene Punkte verwaltungsrechtlich prüfen zu lassen. Die Gemeindevertretung hat ihr obliegende Selbstverwaltungsaufgaben zu beraten und zu entscheiden, wenn ein zulässiger Einwohnerantrag gemäß § 16f Gemeindeordnung vorliegt. Von 758 14jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Holzdorf haben den Antrag 96 Einwohnerinnen und Einwohner gültig (5 ungültig) unterzeichnet, so dass das erforderliche Quorum von 5% mit 12,7% überschritten wurde. Bei einem Prüfungsauftrag im Zusammenhang mit der gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung handelt es sich auch um eine Selbstverwaltungsaufgabe in Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Es sind keine Gründe ersichtlich, die zu einer Unzulässigkeit des Einwohnerantrages führen. |