Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
7/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
13.02.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss 01.03.2017 
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 13.03.2017 

Betreff:
Kanalsanierung im Vorwege und Maßnahmen während der Asphaltdeckensanierung der K60 durch den Kreis

Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr wurden in der Gemeinde Holzdorf beschlussgemäß geschlossene Kanalsanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Schadenskartierung des Kanalkatasters und das zugehörige Sanierungskonzept weisen aber einige Schäden auf, die zunächst noch nicht beseitigt wurden, weil die Funktion der Kanäle teilweise ungeklärt ist.

Im Herbst / Winter 2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass man plane, entweder in 2017 oder in 2018 die Asphaltdecke der Kreisstraße K60 zu erneuern. Im Verlauf der K60, insbesondere im Ortsteil Holzdorf, gibt es nun die o.g. schadhaften Kanäle, deren Funktion unklar ist. Es handelt sich dabei um sogenannte "Bürgermeisterkanäle" für Regenwasser. Dieses sind Kanäle, die schon vor dem Ausbau der K60 und vor dem Bau der Ortsentwässerung als Entwässerungskanäle für Regenwasser und Überläufe von Kleinkläranlagen existierten. Normalerweise sollten an diese Kanäle keine öffentlichen oder privaten Entwässerungseinrichtungen mehr angeschlossen sein. Sofern dieses der Fall ist, können diese teilweise einsturzgefährdeten Kanäle verdämmert, d.h. mit einem Flüssigbeton verschlossen werden.

Um nun auszuschließen, dass nach der Asphaltdeckenerneuerung durch den Kreis kurzfristig wieder Baugruben für die Kanalsanierung in der Kreisstraße erstellt werden müssen, wird empfohlen, im Vorwege erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Um festzustellen, ob diese alten Kanäle tatsächlich keine Funktion mehr besitzen, findet am 28.02.2017 eine Besprechung mit "Zeitzeugen" statt. Ggf. muss ergänzend noch eine Kanalnebelung durchgeführt werden.
Das betraute Ingenieurbüro Aqua-Tec hat den Aufwand für die empfohlenen Maßnahmen geschätzt und beziffert diesen einschließlich der ggf. erforderlichen Kanalnebelung und des Planungshonorars auf rund 20.000 €.

Zudem werden sich im Zuge der Asphalterneuerung der Fahrbahn zahlreiche Schachtoberteile der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Oberteile von Straßenabläufen als schadhaft erweisen. Bevor die vorhandene Fahrbahn abgefräst wird, werden die Schachtoberteile ausgebaut. Schadhafte Teile müssen durch neue ersetzt werden. Ferner fallen stark versackte oder beschädigte Straßenabläufe auf. Diese müssen gerichtet oder gar erneuert werden. All jene Einbauteile der Fahrbahn gehören der Gemeinde und müssen auch von der Gemeinde unterhalten werden, so dass also sowohl der Aufwand des Aus- und Einbaus, als auch Ersatzlieferungen auf Kosten der Gemeinde stattfinden müssen. Bei der relativ hohen Anzahl an Schächten und Straßenabläufen sollte davon ausgegangen werden, dass ca. 30.000 € bereit gestellt werden müssen. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr im Zusammenhang mit der Planung der Asphaltierung organisiert und ausgeschrieben. 

In der Summe werden die Ausgaben im Vorwege und im Zuge der Asphaltierung der K60 auf rund 50.000 € geschätzt.

Die Abwassersonderrücklage der Gemeinde weist mit Stand 31.12.2016 eine Summe von 214.000 € aus.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die notwendigen Schadensbeseitigungen bzw. Verdämmerungen im gesamten Gemeindegebiet durchzuführen. Die erforderlichen Mittel von geschätzt 135.000 € werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt (Abwasserhaushalt) bereitgestellt. Es sollen alle Schäden in den Kanälen der Gemeinde im offenen Verfahren saniert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.  


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Jan Andresen
-Verwaltung-