Mit Beschluss vom 14.12.2017 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt.
Auf die für den 25.01.2018 vorgesehene Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein (GVOBl.) folgt das Inkrafttreten am 26.01.2018.
§ 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet dann:
"Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht."
Daher kann die Gemeinde Holzdorf nun eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen.