Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
Darüber hinaus wird zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF erarbeitete Stellungnahme eingereicht. Der letzte Satz des letzten Absatzes ist allerdings ohne die Nennung des Gemeindenamens der Nachbargemeinde sowie der beiden örtlichen Bezeichnungen abzufassen.