Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
26/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bettina Bober-Mohr   
 
12.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss 28.11.2018 
Gemeindevertretung 10.12.2018 

Betreff:
Sondergenehmigung für die Straße Neu-Seeholz

Sachverhalt:
Einreicher: Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 24.09.2018 wurde der Beschluss 16/2018 (Aufhebung der 3,5 t Begrenzung Straße Neu-Seeholz) einstimmig abgelehnt. In einer Besprechung mit den derzeitigen Antragstellern wurden die jeweiligen Anliegen erläutert. Die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde daraufhin über die Ergebnisse informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Nach unserer Auffassung sind die zusätzlichen Belastungen der Straße durch eine gelegentliche Nutzung der Antragsteller als gering einzuschätzen. Die Gesamtmasse der Fahrzeuge liegt unterhalb der eines Linienbusses. Daher soll ortsansässigen Landwirten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, um dadurch die Erreichbarkeit ihrer Flächen zu erleichtern.

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt auf Antragstellung durch die Verkehrsaufsicht. Der Antrag ist zu begründen, und die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt befristet.   

Abstimmungstext:
Die Erteilung dauerhafter Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Befahren der Straße Neu-Seeholz durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird befürwortet. Erteilt werden soll diese Ausnahmegenehmigung auf Antrag an Landwirte, deren Betrieb in einem Ortsteil der Gemeinde Holzdorf ansässig ist, und deren Flächen (Eigenland) sich im gegenüber liegenden Ortsteil befinden. Weiterhin wird empfohlen, die Ausnahmegenehmigung auf ein Höchstgewicht von 15 t zu beschränken.   


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Bettina Bober-Mohr
-Verwaltung-