Einreicher: Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf
Auf der Gemeindevertretersitzung vom 24.09.2018 wurde der Beschluss 16/2018 (Aufhebung der 3,5 t Begrenzung Straße Neu-Seeholz) einstimmig abgelehnt. In einer Besprechung mit den derzeitigen Antragstellern wurden die jeweiligen Anliegen erläutert. Die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde daraufhin über die Ergebnisse informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Nach unserer Auffassung sind die zusätzlichen Belastungen der Straße durch eine gelegentliche Nutzung der Antragsteller als gering einzuschätzen. Die Gesamtmasse der Fahrzeuge liegt unterhalb der eines Linienbusses. Daher soll ortsansässigen Landwirten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, um dadurch die Erreichbarkeit ihrer Flächen zu erleichtern.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt auf Antragstellung durch die Verkehrsaufsicht. Der Antrag ist zu begründen, und die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt befristet.