Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
4/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
28.01.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss  
Finanzausschuss 04.03.2019 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Strategie zur weiteren Sanierung von Gemeindestraßen

Sachverhalt:

Die IG Bürger für die Gemeinde Holzdorf liefert folgendes Schriftstück:

Antrag zur Erstellung einer Beschlussvorlage zur Erneuerung der Gemeindestraße Holzdorf in Richtung Boholm und Bösby, sowie der Gemeindestraße Kreuzung B203 in Richtung Kratt

Einreicher: Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf
       Torsten Denker, stellvertr. Bauausschussvorsitzender
Beratungsfolge: Bauausschuss, Gemeindevertretung
Sachlage:
In den Jahren 2013 bis 2018 hat die Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf kontinuierlich eine Konzeption für die Erneuerung der Gemeindestraßen der Gemeinde Holzdorf erarbeitet und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde vorangetrieben. Ein Neubau der Straße Neu-Seeholz konnte realisiert werden.
Im Laufe der Jahre hat sich der bauliche Zustand der Gemeindestraßen, gerade in Bezug auf die oben genannten Verbindungsstraßen stark verschlechtert.
Die Gemeindevertretung unter Führung der Interessengemeinschaft hat den politischen Beschluss gefasst Gemeindestraßen großflächig zu reparieren, bzw. zu erneuern, sofern die Haushaltslage der Gemeinde derartige Maßnahmen zulässt.
Die Interessengemeinschaft beantragt hiermit die Prüfung und Ermittlung der möglichen Planungs- und Baukosten der beiden genannten Straßen, sowie die Prüfung von Zahlung möglicher Fördermittel durch Kreis, Land und Europäische Union.
Abstimmungstext:

Der Bauausschuss wird beauftragt Kostenermittlungen und Ermittlungen zur Förderung der baulichen Erneuerung der oben genannten Straßen durchzuführen.

Herr Andresen von der Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
  1. Straße Holzdorf Richtung Boholm und Bösby:

    Diese Straße hat vor zig Jahren mal eine Klassifizierung als Gemeindeverbindungsstraße erster Klasse (GIK) erhalten, laufende Nummer 8. Diese Klassifizierung hat heute nur noch folgende Bedeutung. Gelder aus dem Finanzausgleichsgesetz, die der Bund nach einem bestimmten Schlüssel jährlich an die Länder verteilt, werden die kommunale Straßenbauförderung betreffend vom Land wiederum nach einem bestimmten Schlüssel an die Kreise verteilt. Die Kreise prüfen und bewilligen dann angemeldete Maßnahmen der Gemeinden. Die Fördermodalitäten sind seit Jahren unverändert: Zuschuss 55 % auf die Nettobaukosten ohne Baunebenkosten, bezuschusst werden nur Außerortsabschnitte. Die hier gegenständliche Straße wurde schon vor Jahren von Herrn Andresen zur Förderung beim Kreis angemeldet und befindet sich seit einigen Jahren in den oberen Rängen der Prioritätenliste und wäre bewilligungsreif. D.h., sofern die Gemeinde eine sogenannte Deckensanierung beschließt, ist die schriftliche Bewilligung eines Zuschusses für 2020 nicht unwahrscheinlich.

    Überschlägige, beispielhafte Kostenbetrachtung:
    graphic
    Länge: rund 2.400 m
    Mittlere Breite: 3,75
    2-lagige Bauweise: ca. 130 kg/m² Tragschicht 0/16, 75 kg/m² Deckschicht 0/8 oder 0/5
    Angenommene Kosten: 270.000 €, davon 20.000 € Baunebenkosten
    Angenommener Zuschuss:       115.000 €
    Angenommener Eigenanteil der Gemeinde: 155.000 €
    HINWEIS: Diese Beispielberechnung soll Größenordnungen aufzeigen. Sofern die Gemeinde das Projekt angehen möchte, wird Herr Andresen konkretere Ermittlungen anstellen.
    Sofern die Gemeinde einen Bau im Jahr 2020 anstrebt, sollte der eindeutige Beschluss rechtzeitig bis Frühherbst 2019 vorliegen und dem Kreis mitgeteilt werden.
    Ggf. muss / sollte geprüft werden, ob sich die Straße, so wie sie vor Ort liegt, gänzlich in Gemeindeeigentum befindet.
  2. Straße B203 über Kratt bis Gemeindegrenze zur Gemeinde Thumby
    Diese Straße ist nicht als GIK-Straße klassifiziert. Eine Bezuschussung aus anderen Fördertöpfen hält Herr Andresen für sehr unwahrscheinlich. Mittel aus dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) oder aus EU-Töpfen bedingen immer eine Kombination mehrerer besonderer Funktion der Straße (Schulbusroute, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gewerbe, Tourismusziele, ausgeschilderte überregionale Radroute…). Da diese Straße derart untergeordnet ist, kennt Herr Andresen keinen Förderquelle, die eine Förderung erwarten lässt.
  3. Übrige Gemeindestraßen in Holzdorf

Folgende Straßen haben auch noch die GIK-Klassifizierung:

  • Krieseby – Boholm (GIK7)

  • B203 – Mühlenberg – Söby – Langewohnung – Pommerby (GIK9)

  • Langewohnung – Glasholz (GIK10)

Alle übrigen Straßen der Gemeinde Holzdorf sind von untergeordneter Bedeutung und das Einwerben einer Förderung ist nach heutigen Gesichtspunkten schwierig bis aussichtslos.

Hinsichtlich der beantragten Beratungsfolge regt Herr Andresen für den Fall, dass das Thema "Deckenerneuerung GIK 8" weiter verfolgt werden soll, an, nach der Beratung im Bauausschuss eine Beratung im Finanzausschuss über mögliche Optionen der Finanzierung der größenordnungsmäßig genannten 155.000 € durchzuführen. Erst wenn dort Einigkeit darüber besteht, dass die Kofinanzierung möglich ist, sollte die Gemeindevertretung weitere Planungen für das Projekt beschließen.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, das Projekt "Deckenerneuerung GIK 8" in Anbetracht des in Aussicht stehenden Zuschusses für das Jahr 2020 anzugehen. Es soll eine Kostenberechnung für eine Deckenerneuerung erstellt und das Ergebnis in der kommenden Sitzungsrunde vorgelegt werden. Die Eigentumsverhältnisse sollen nach Aktenlage ohne die Hinzuziehung eines Vermessers geprüft werden.    


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Jan Andresen
-Verwaltung-