Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
10/2019
3. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.02.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss 25.02.2019 
Gemeindevertretung 12.03.2019 

Betreff:
Anschluss der Beleuchtung von Bushaltestellen an der B203 an die zentrale Stromversorgung

Sachverhalt:

Aus Reihen der Gemeindevertretung wird angeregt, über den Anschluss der Beleuchtung von Bushaltestellen an der B203 an die zentrale Stromversorgung zu beraten. Die mit der Vorlage 9/2019 zur Verfügung gestellten Lagepläne der Straßenbeleuchtung zeigen u.a. auch die Lage der Solarleuchten.

  1. Bushaltestelle Holzdorf, östlich und westlich der B203

  2. Seeholz, östlich der B203

  3. Söby, westlich der B203

Um das Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung zu den bisher solar- bzw. batteriebetriebenen Bushaltestellenbeleuchtungen hinzuführen, bedarf es mehrerer Horizontalbohrungen unter Straßen hindurch. Diese Straßenquerungen müssen beim Baulastträger der Bundesstraße (LBV-SH) schriftlich beantragt werden. Sofern eine Genehmigung in Form des Abschlusses eines Gestattungsvertrages erteilt wird, schreibt dieser regelmäßig die technischen Details der Querung vor (Tiefenlage, Material Schutzrohr, Sicherungsmaßnahmen, Stationierung…).


Lösungsoptionen für die Standorte Holzdorf

  • A: 100 m offener Kabelgraben und zwei Horizontalbohrungen mit einer Gesamtlänge von 50 m. Kosten incl. Kabel und vorgeschriebener Baustellenabsicherungsmaßnahmen rund 7.500 €

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  • B: 40 m offener Kabelgraben und zwei Horizontalbohrungen mit einer Gesamtlänge von 55 m. Kosten incl. Kabel und vorgeschriebener Baustellenabsicherungsmaßnahmen rund 6.000 €

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Lösungsoption für den Standort Seeholz

50 m offener Kabelgraben und zwei Horizontalbohrungen mit einer Gesamtlänge von 65 m. Kosten incl. Kabel und vorgeschriebener Baustellenabsicherungsmaßnahmen rund 7.000 €

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Lösungsoption für den Standort Söby

70 m offener Kabelgraben und eine Horizontalbohrung mit einer Länge von 25 m. Kosten incl. Kabel und vorgeschriebener Baustellenabsicherungsmaßnahmen rund 4.500 €.

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Ob und welche der Optionen realisierbar sein werden, wird erst eine genauere Betrachtung ergeben können.

In der Summe würden sich die Kosten der 3 Maßnahme auf fast 20.000 € aufaddieren. Möglicherweise würde man bei einer genaueren Planung zusammen mit der / einer Spezialtiefbaufirma eine etwas günstigere Trassenführung finden.

Sofern die Gemeindevertretung mittelfristig ohnehin diese Maßnahmen umsetzen möchte, so ist es zu empfehlen, die Gelegenheit zu nutzen, wenn die ARGE-Breitband im Ort ist. Zur ARGE gehört auch eine Firma, die Horizontalbohrungen durchführt und mit entsprechendem Spezialgerät vor Ort sein wird. Im Falle eines Beschlusses würden die erforderlichen Genehmigungen und ein konkretes Kostenangebot sowie ggf. ein Vergleichsangebot eingeholt.

Hinsichtlich des Wartungsvertrages mit der Firma Stadt-Land-Licht gelten die Erläuterungen der Vorlage 9/2019 analog.   


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, ein Angebot für eine neue Technik der solar-betriebenen bzw. batterie-betriebenen Leuchten durch das Amt Schlei-Ostsee einzuholen. Im Hinblick auf eine andere alternative Lösungsmöglichkeit, sollen die Tiefbauarbeiten des BZV in der Gemeinde abgewartet werden.   



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Jan Andresen
-Verwaltung-