Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
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Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
19/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
28.05.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss 12.06.2019 
Gemeindevertretung 18.06.2019 

Betreff:
Antrag der "Interessengemeinschaft Bürger für die Gemeinde Holzdorf" auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die Durchführung von zwei Terminen zur Wegebereisung durch den Bauausschuss pro Jahr sowie eines jährlichen Termins für Landeigentümer und Pächter von landwirtschaftlichen Flächen zur Durchführung eines Erntestammtisches

Sachverhalt:
Die Gemeinde Holzdorf ist eine Flächengemeinde mit 32 Kilometern Gemeindewegen und /–straßen.
In den vergangenen Jahren hat der Bau- und Wegeausschuss regelmäßig zweimal jährlich eine Wegebereisung des gesamten Straßen- und Wegenetzes der Gemeinde durchgeführt, um u. a. die Funktion von Banketten und Gräben usw. zu sichten und zu prüfen sowie Straßenschäden festzustellen (Schlaglöcher), welche im Frühjahr über die Sammelausschreibung des Amtes Schlei-Ostsee mit abgearbeitet werden. Unter Leitung der Fraktion der Freien Wähler Holzdorf wurde bisher nur eine Wegebereisung im Mai 2019 vollständig abgeschlossen. So konnten beispielsweise Entwässerungsschäden gar nicht oder nur mäßig verhindert werden.
Gleichfalls wird ein fest vergebener Termin zur Absprache organisatorischer Abläufe für wiederkehrende landwirtschaftliche Arbeiten, wie die Maisernte, das Ausbringen von Gülle usw. angestrebt. Der bereits mehrmals durchgeführte "Erntestammtisch" soll regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, weiterhin stattfinden. Ziel ist eine Sensibilisierung der Landwirte zur Vermeidung von Straßenschäden an Gemeindestraßen.
Dieser Termin sollte entweder im Februar oder September eines jeden Jahres festgelegt werden. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dass der Bauausschussvorsitzende zeitgerecht den Bauausschuss der Gemeinde sowie den Gemeindearbeiter jeweils im Frühjahr und im Herbst zu einer Wegebereisung einlädt. Des Weiteren wird beschlossen, dass einmal jährlich durch den Bauausschuss ein "Erntestammtisch" ausgerichtet wird. Hierzu lädt der Bauausschussvorsitzende die betroffenen Landeigentümer und Pächter schriftlich ein. Der Termin ist entweder im Februar oder September, nach Bedarf und nach Absprache mit dem Bauausschuss, anzuberaumen.  


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-