N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 21.12.2009.

Sitzungsort:  im Dörps- und Sprüttenhus, Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heini Schulz
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
1. stellv. Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Kurt Kray
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 07.10.2009
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Übernahme der Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 23/2009
8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig
  Beschlussvorlage - 22/2009
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
  Beschlussvorlage - 24/2009
10. Deckenerneuerung der Gemeindeverbindungsstraße (GIK24) von Hummelfeld über Fellhorst nach Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 26/2009
11. Haushaltssatzung und -plan 2010
  Beschlussvorlage - 27/2009

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 07.10.2009

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über folgende Terminwahrnehmungen:
  • 12.10. Amtsausschusss
  • 20.10. Gemeindetag
  • 17.11. Mitgliederversammlung Wasserbeschaffungsverband
  • 01.12. Hauptausschuss Amt
  • 02.12. Amtsausschuss
  • 03.12. DRK-Kaffee
  • 07.12. Wegenutzungsverträge
  • 11.12. Verabschiedung Wolfgang Will
  • 20.12. Stadtwerke Schleswig

Außerdem berichtet er über „Winterdienstbeschwerden“


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Klaus-Peter Schnack berichtet über die Planung, eine Biogasanlage zu bauen.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter

  • GV Hansen berichtet, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchtmittel ca. 100,00 € je Laterne kosten würde, wobei sich eine Stromersparnis von 25,00 €/Jahr (1/2 der jetzigen Kosten) ergeben könnte. Evt. lohnt es sich also, umzurüsten; die Lichtausbeute soll bei neu auf den Markt kommenden Leuchtmitteln jedoch besser sein, so dass man noch etwas abwarten sollte.
  • GV Kray´s Nachfrage nach dem Knickputzen, wird von GV Hansen dahin gehend beantwortet, dass dieses wie im letzten Jahr stattfindet.


zu TOP 7. Übernahme der Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug
Beschlussvorlage - 23/2009

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage an die Stadt Schleswig kann nicht mit der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug geschlossen werden, da der Verein sich wegen Wegfalls des Vereinszweckes nach der Übertragung auflösen wird. Als ständiger Vertragspartner mit den Stadtwerken Schleswig kommt sodann für das Gemeindegebiet nur die Gemeinde in Betracht. Darüber hinaus ist die Gemeinde dem Grunde nach ohnehin Abwasserbeseitigungspflichtig.

Die Gemeinde und die Abwassergemeinschaft müssten folglich gleichlautend beschließen, dass die Abwasseranlage eine „logische Sekunde“ vor der Übertragung auf die Stadtwerke Schleswig im Gemeindegebiet der Gemeinde Hummelfeld übereignet wird.


Beschluss:

Vorbehaltlich des Abschlusses des Vertrages übernimmt die Gemeinde die Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug im Bereich ihres Gemeindegebietes eine „logische Sekunde“ vor der Weiterübertragung der Schmutzwasserbeseitigungsaufgabe auf die Stadtwerke Schleswig.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig
Beschlussvorlage - 22/2009

Die Kläranlage der Gemeinde Fleckeby wurde Mitte der 70iger Jahre gebaut und müsste durch bauliche Maßnahmen saniert und optimiert werden. Alternativ besteht die Überlegung, das Schmutzwasser in die Kläranlage der Stadt Schleswig abzugeben, wie es bereits bei diversen Gemeinden im Schleswiger Umland erfolgt. Als Verbindung würde eine Leitung vom Klärwerk Fleckeby bis Fahrdorf gelegt werden. Betroffen ist (zunächst) der Bereich der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug.

Bei einer evt. Optimierung der Kläranlage müsste die Gebührenkalkulation aktualisiert werden. Die Erneuerung der Elektro- und Maschinentechnik und der Bau eines Speicherbeckens würde Schätzkosten in Höhe von 400.000,00 € verursachen. Außerdem ist die Schachtanlage „Herweg“ zu erneuern. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Investitionen und der vertraglich zugesicherten Gebühr mit dem Ziel der Anpassung an die Gebühr der Stadt Schleswig ist der Anschluss zu favorisieren.

Die Stadtwerke Schleswig hat ein „Angebot“ vorgelegt, welches von der Abwassergemeinschaft und der Verwaltung ausführlich geprüft und beraten wurde.

Als ständiger Vertragspartner kommt nur die Gemeinde in Betracht, da sich die Abwassergemeinschaft zur gegebenen Zeit auflösen wird. Darüber hinaus ist die Gemeinde dem Grunde nach Abwasserbeseitigungspflichtig.

Zwischenzeitlich wurde der öffentlich-rechtliche Vertragsentwurf verhandelt und konkretisiert.


Hinsichtlich der Förder- und Leitungskapazitäten bei Starkregenereignissen (Fremdwasserzufluss) ist noch eine technische Klärung vorzunehmen. § 5 Abs. 6 des Vertrages, der ohnehin nur Fleckeby und Güby betrifft wird daher gestrichen.


Beschluss:

Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Schleswig wird vorbehaltlich der Endfassung des Vertrages beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
Beschlussvorlage - 24/2009

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 3.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 285.200 € auf nunmehr 281.800 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 26.300 € auf nunmehr 38.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Deckenerneuerung der Gemeindeverbindungsstraße (GIK24) von Hummelfeld über Fellhorst nach Wolfskrug
Beschlussvorlage - 26/2009

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde teilt mit, dass es für die Deckenerneuerung von Gemeindeverbindungsstraßen ab 2010 nicht mehr 50 % Zuschuss abzgl. der Finanzkraft der Gemeinde gibt, sondern dass der Zuschuss sich künftig auf 55 % der Nettobaukosten excl. der Baunebenkosten beschränkt. Unterm Strich handelt es sich um eine Veränderung der Berechnungsweise, sie wirkt sich aber letzendlich nicht massiv zum Vor- oder Nachteil in der Zuschüsshöhe aus. Allerdings werden ab 2010 keine Innerortsabschnitte von Gemeindeverbindungsstraßen mehr gefördert. Anlass dieser Umstände ist die Änderung der Verteilungsrichtlinie des Kreises RD-Eck. Die dem Kreis aus FAG zugeteilten Mittel werden danach zukünftig anders als in der Vergangenheit verteilt.
Diese Änderung berücksichtigend wurden die Kosten der Deckenerneuerungsmaßnahme „Hummelfeld-Fellhorst-Wolfskrug“ getrennt nach Innen- und Außerortsstrecken neu berechnet:
  • Innerorts:
            OT Fellhorst, ca. 400 m
            Die Definition „Innerorts“ wurde vom Kreis wohlwollend nur auf dem Bereich
beschränkt, an dem beidseitige Bebauung existiert !
            Geschätzte Kosten 66.000,00 € = Eigenanteil der Gemeinde
  • Außerorts:
            ca. 3.400 m
            Geschätzte Kosten 300.000,00 €
            Fördersumme: 55 % der Nettobausumme von 238.170,00 € = rund             130.000,00 €
            Eigenanteil der Gemeinde: 45 % der Nettobausumme zzgl.             
            Ingenieurgebühren und gesamte MwSt. = 170.000,00 €
==> Eigenanteil der Gemeinde, wenn die komplette Strecke erneuert wird:
            66.000 € + 170.000 € = 236.000 €

Schließlich wird die aktuelle Diskussion zur Straßenausbaubeitragserhebungspflicht ausführlich erörtert.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Maßnahme auf Grund der Kostenerhöhung und der Haushaltslage um ein Jahr zu verschieben.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Haushaltssatzung und -plan 2010
Beschlussvorlage - 27/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     256.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     256.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     26.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     26.600 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     64.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Heini Schulz  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer