Sitzungsort: | im Dörps- und Sprüttenhus, Hummelfeld |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Bürgermeister Heini Schulz |
Gemeindevertreter Uwe Albertsen |
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich |
Gemeindevertreter Marc Hansen |
1. stellv. Bürgermeister Dirk Harder |
Gemeindevertreter Kurt Kray |
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau |
Gemeindevertreter Frank Paulsen |
Gemeindevertreter Heiko Radloff |
Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 07.10.2009 |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter |
7. | Übernahme der Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug |
Beschlussvorlage - 23/2009 | |
8. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig |
Beschlussvorlage - 22/2009 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 24/2009 | |
10. | Deckenerneuerung der Gemeindeverbindungsstraße (GIK24) von Hummelfeld über Fellhorst nach Wolfskrug |
Beschlussvorlage - 26/2009 | |
11. | Haushaltssatzung und -plan 2010 |
Beschlussvorlage - 27/2009 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 07.10.2009 |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet über folgende Terminwahrnehmungen:
Außerdem berichtet er über „Winterdienstbeschwerden“ |
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Klaus-Peter Schnack berichtet über die Planung, eine Biogasanlage zu bauen. |
zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter |
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zu TOP 7. | Übernahme der Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug |
Beschlussvorlage - 23/2009 Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage an die Stadt Schleswig kann nicht mit der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug geschlossen werden, da der Verein sich wegen Wegfalls des Vereinszweckes nach der Übertragung auflösen wird. Als ständiger Vertragspartner mit den Stadtwerken Schleswig kommt sodann für das Gemeindegebiet nur die Gemeinde in Betracht. Darüber hinaus ist die Gemeinde dem Grunde nach ohnehin Abwasserbeseitigungspflichtig. Die Gemeinde und die Abwassergemeinschaft müssten folglich gleichlautend beschließen, dass die Abwasseranlage eine „logische Sekunde“ vor der Übertragung auf die Stadtwerke Schleswig im Gemeindegebiet der Gemeinde Hummelfeld übereignet wird. |
Beschluss: Vorbehaltlich des Abschlusses des Vertrages übernimmt die Gemeinde die Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug im Bereich ihres Gemeindegebietes eine „logische Sekunde“ vor der Weiterübertragung der Schmutzwasserbeseitigungsaufgabe auf die Stadtwerke Schleswig. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig |
Beschlussvorlage - 22/2009 Die Kläranlage der Gemeinde Fleckeby wurde Mitte der 70iger Jahre gebaut und müsste durch bauliche Maßnahmen saniert und optimiert werden. Alternativ besteht die Überlegung, das Schmutzwasser in die Kläranlage der Stadt Schleswig abzugeben, wie es bereits bei diversen Gemeinden im Schleswiger Umland erfolgt. Als Verbindung würde eine Leitung vom Klärwerk Fleckeby bis Fahrdorf gelegt werden. Betroffen ist (zunächst) der Bereich der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug. Bei einer evt. Optimierung der Kläranlage müsste die Gebührenkalkulation aktualisiert werden. Die Erneuerung der Elektro- und Maschinentechnik und der Bau eines Speicherbeckens würde Schätzkosten in Höhe von 400.000,00 € verursachen. Außerdem ist die Schachtanlage „Herweg“ zu erneuern. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Investitionen und der vertraglich zugesicherten Gebühr mit dem Ziel der Anpassung an die Gebühr der Stadt Schleswig ist der Anschluss zu favorisieren. Die Stadtwerke Schleswig hat ein „Angebot“ vorgelegt, welches von der Abwassergemeinschaft und der Verwaltung ausführlich geprüft und beraten wurde. Als ständiger Vertragspartner kommt nur die Gemeinde in Betracht, da sich die Abwassergemeinschaft zur gegebenen Zeit auflösen wird. Darüber hinaus ist die Gemeinde dem Grunde nach Abwasserbeseitigungspflichtig. Zwischenzeitlich wurde der öffentlich-rechtliche Vertragsentwurf verhandelt und konkretisiert. |
Hinsichtlich der Förder- und Leitungskapazitäten bei Starkregenereignissen (Fremdwasserzufluss) ist noch eine technische Klärung vorzunehmen. § 5 Abs. 6 des Vertrages, der ohnehin nur Fleckeby und Güby betrifft wird daher gestrichen. |
Beschluss: Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Schleswig wird vorbehaltlich der Endfassung des Vertrages beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 24/2009 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 3.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 285.200 € auf nunmehr 281.800 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 26.300 € auf nunmehr 38.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Deckenerneuerung der Gemeindeverbindungsstraße (GIK24) von Hummelfeld über Fellhorst nach Wolfskrug |
Beschlussvorlage - 26/2009 Der Kreis Rendsburg-Eckernförde teilt mit, dass es für die Deckenerneuerung von Gemeindeverbindungsstraßen ab 2010 nicht mehr 50 % Zuschuss abzgl. der Finanzkraft der Gemeinde gibt, sondern dass der Zuschuss sich künftig auf 55 % der Nettobaukosten excl. der Baunebenkosten beschränkt. Unterm Strich handelt es sich um eine Veränderung der Berechnungsweise, sie wirkt sich aber letzendlich nicht massiv zum Vor- oder Nachteil in der Zuschüsshöhe aus. Allerdings werden ab 2010 keine Innerortsabschnitte von Gemeindeverbindungsstraßen mehr gefördert. Anlass dieser Umstände ist die Änderung der Verteilungsrichtlinie des Kreises RD-Eck. Die dem Kreis aus FAG zugeteilten Mittel werden danach zukünftig anders als in der Vergangenheit verteilt. Diese Änderung berücksichtigend wurden die Kosten der Deckenerneuerungsmaßnahme „Hummelfeld-Fellhorst-Wolfskrug“ getrennt nach Innen- und Außerortsstrecken neu berechnet:
Die Definition „Innerorts“ wurde vom Kreis wohlwollend nur auf dem Bereich beschränkt, an dem beidseitige Bebauung existiert ! Geschätzte Kosten 66.000,00 € = Eigenanteil der Gemeinde
Geschätzte Kosten 300.000,00 € Fördersumme: 55 % der Nettobausumme von 238.170,00 € = rund 130.000,00 € Eigenanteil der Gemeinde: 45 % der Nettobausumme zzgl. Ingenieurgebühren und gesamte MwSt. = 170.000,00 € ==> Eigenanteil der Gemeinde, wenn die komplette Strecke erneuert wird: 66.000 € + 170.000 € = 236.000 € Schließlich wird die aktuelle Diskussion zur Straßenausbaubeitragserhebungspflicht ausführlich erörtert. |
Beschluss: Es wird beschlossen die Maßnahme auf Grund der Kostenerhöhung und der Haushaltslage um ein Jahr zu verschieben. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Haushaltssatzung und -plan 2010 |
Beschlussvorlage - 27/2009 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Heini Schulz | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |